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10 TIPPS FÜR EINE FIRMENGRÜNDUNG IN SINGAPUR

6. Dezember 2013 von pr-gateway

David Paulson, Geschäftsführer von Swiss Financial Yard mit Hauptsitz in Zug (Schweiz), ist Experte für Firmengründungen in Singapur und gibt nützliche Tipps für die Gründung einer Gesellschaft in Singapur. Singapur gilt seit geraumer Zeit als die Drehscheibe Asiens und bietet Unternehmern Vorzüge.

10 TIPPS FÜR EINE FIRMENGRÜNDUNG IN SINGAPUR

David Paulson, GF, Swiss Financial Yard AG, Schweiz

Die Republik Singapur ist ein Insel- und Stadtstaat. Flächenmässig ist er der kleinste in Südostasien. Die parlamentarische Demokratie Singapur ist nach dem Westminster-Modell aufgebaut. Als Knotenpunkt für Asien bietet Singapur einen höchst attraktiven Standort für europäische Unternehmen – sowohl Etablierten durch eine Zweigniederlassung als auch für Neugründungen. David Paulson von Swiss Financial Yard gibt Ihnen 10 Tipps für Ihre Firmengründung in Singapur.

Tipp 1
Der ideale Anbieter

Die Wahl des richtigen Anbieters ist entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung einer Firmengründung. Sowohl die zeitliche als auch die physische Distanz nach Singapur lassen viele Anbieter von Firmengründungen vor Ort als nicht greifbar erscheinen – und oft sind sie dies auch. Wählen Sie einen europäischen Anbieter mit ausgezeichneten Kontakten nach Singapur und idealerweise einer Repräsentanz in Singapur.

Tipp 2
Persönlicher Kontakt

Seriöse Anbieter werden Sie immer zu einem persönlichen und kostenfreien Erstgespräch einladen. Der persönliche Kontakt ist wichtig für beide Seiten, damit eineerfolgreiche Zusammenarbeit garantiert werden kann.

Tipp 3
Die richtige Rechtsform

Die übliche Rechtsform einer Gesellschaft in Singapur ist die Pte. Ltd. Diese Rechtsform ist ähnlich der europäischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Pte. Ltd. verlangt mindestens einen Direktor mit Wohnsitz in Singapur. Dieser wird ihnen bei jeder Gründung zur Verfügung gestellt. Der Aktionär kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person.

Tipp 4
Reine Offshore-Gesellschaften

Firmen in Singapur werden nicht durch ihre Rechtsform oder ihren Sitz zu einer Offshore-Gesellschaft sondern durch ihre Tätigkeit. In Singapur gibt es keine Free Zones. Wenn Ihre Firma keine Geschäfte in Singapur tätigt wird die Gesellschaft durch diese Angabe im Jahresabschluss zu einer Offshore-Gesellschaft und wird bevorzugt besteuert.

Tipp 5
Die richtige Bank

Die Wahl der richtigen Bank wirft oft viele Fragen auf. Nahezu alle grossen Banken der Welt haben in Singapur eine Niederlassung. Grosse Namen wie HSBC oder Standard Chartered sind sicher eine gute Wahl. Doch haben mittlerweile auch viele europäische Banken in Singapur eine Niederlassung. Ganz nach Ihren Wünschen können Sie hier sogar auf deutsch und nach europäischer Zeit betreut werden – wie beispielsweise bei der Julius Bär Singapore.

Tipp 6
Offizielle Amtssprache

Die offizielle Amtssprache in Singapur ist Englisch. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente in Englisch sind oder übersetzt werden.

Tipp 7
Die Reise nach Singapur

Eine Reise nach Singapur ist für die Gründung nicht notwendig. Banken in Singapur verlangen jedoch eine persönliche Identifikation. Bei einem Termin mit Ihrem zukünftigen Banker werden alle Dokumente unterzeichnet und es wird die zukünftige Anlagestrategie besprochen. Nehmen Sie Abstand von Anbietern, die Ihnen eine Kontoeröffnung ohne Reise versprechen.

Tipp 8
Visum und Aufenthalt

Sollten Sie nach Singapur immigrieren wollen, sollten Sie einige Dinge beachten. Die Erstellung eines Visums geht nicht von heute auf morgen. Sie sollten somit genügend Zeit einplanen. Weiterhin sollten Sie eine perfekt ausgearbeitet Geschäftsidee sowie einen fachlichen Background mitbringen. Erfüllen Sie diese Kriterien steht Ihrer Immigration nichts mehr im Wege!

Tipp 9
Buchhaltung und Jahresabschluss

Jede Firma in Singapur muss eine Buchhaltung führen und einen Jahresabschluss erstellen. Achten Sie darauf, dass Ihr Anbieter Ihnen professionnelle Unterstützung mit Steuer- und Treuhandexperten vor Ort anbietet.

Tipp 10
Steuern

In Singapur existiert ein reguläres Steuersystem. Der Steuersatz für Gesellschaften mit Sitz in Singapur ist grundsätzlich 17%. Dieser gilt jedoch nur für Geschäfte, welche innerhalb von Singapur getätigt werden. Sollte Ihre Firma also nur Geschäfte ausserhalb von Singapur tätigen, wird sie von der Steuer befreit.

Mehr zum Thema unter:
Firma-Singapur-gründen

Internationale Firmengründungen, Kontoeröffnungen, Verwaltungen von Firmenstrukturen,

Kontakt:
Swiss Financial Yard AG
David Paulson
Grabenstrasse 32
6300 Zug
+41417406020
d.paulson@swissfinancialyard.ch
http://www.swissfinancialyard.ch

Kategorien Allgemein Schlagwörter bank account singapur, Bankkonto Singapur, Firma Singapur, Firmengründung Singapur, Gesellschaft in Singapur gründen, Holding in Singapur gründen, Konto in Singapur, offshore firma gründen, steuerfrei, Tipps Firmengründung Singapur, Vorteile Singapur
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