Essen – Steuerfragen rund um das häusliche Arbeitszimmer haben derzeit Konjunktur, weil die Pandemie viele Arbeitnehmer und auch Selbstständige, dazu zwingt, von zu Hause aus zu arbeiten. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass sich ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (AZ 5K338/19) mit der Frage beschäftigt, ob der auf ein Arbeitszimmer entfallende Gewinn beim Verkauf selbst genutzten Wohneigentums steuerpflichtig ist.… mehr “Ist der auf ein Arbeitszimmer entfallenden Gewinns beim Verkauf selbst genutzter Wohnimmobilien steuerpflichtig?”