Entgegen eindringlicher Warnungen aus der Fachwelt und mahnender Stimmen der Verbände der Immobilienwirtschaft hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 5. November 2025 beschlossen, unter dem Deckmantel des „Bürokratieabbaus“ die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GewO zu streichen. Eine solche Gesetzesänderung hätte weitreichende negative Folgen für Eigentümergemeinschaften und den Verbraucherschutz.
BVI-Präsident Thomas Meier: „Die Weiterbildungspflicht hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2018 bewährt.… mehr “Weiterbildungspflicht: BVI fordert nach Kabinettsbeschluss zur Abschaffung Korrektur durch den Deutschen Bundestag”