Zahnversicherung für Implantate – Wie finde ich den besten Tarif?

Bereits im Jahr 2005 wurde der Leistungsumfang für zahnmedizinischen Behandlungen erheblich verändert und gekürzt. Seither beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Gesamtkosten über ein Zuschusssystem. Ohne Zahnversicherung fallen dabei die Leistungen für Implantate sehr gering aus.

Zahnversicherung für Implantate - Wie finde ich den besten Tarif?

Implantate – welche ist dafür die beste Zahnzusatzversicherung?

Gesetzliche Leistungen reichen nicht aus

Dabei erhält der Versicherte für seinen Zahnersatz lediglich einen befundbezogenen Festzuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten für eine zweckmäßige und ausreichende Zahnbehandlung – der sogenannten Regelversorgung. Zahnimplantate gelten allerdings als andersartige Versorgung. Möchte der Patient die Zahnlücke mit einem Implantat schließen lassen, muss dieser die gesamten Kosten in der Regel aus eigener Tasche bezahlen. Bezuschusst wird lediglich eine minderwertige Versorgung, etwa in Gestalt einer implantatgetragenen Krone. Auch versorgungstechnisch ist eine Brückenkonstruktion sicherlich nicht die bessere Wahl. Denn bei dieser Methode werden die zur Verankerung des Brückengliedes benötigten Nachbarzähne, die gegebenenfalls noch voll intakt sind, abgeschliffen und somit teilweise zerstört. Implantate stellen dagegen eine sehr komfortable, ästhetische und moderne Form des Zahnersatzes dar, die einen echten Zugewinn an Lebensqualität bedeuten.
Allein aufgrund des Kassenzuschusses wird der Zahnersatz mit Implantaten sicher nicht zum Schnäppchen. Denn ein Implantat kann ohne weiteres 2.500 Euro Kosten. Der Zuschuss der Krankenkasse zur Brücke kann dagegen mit 350 Euro sehr gering ausfallen. Ohne eine Zahnversicherung, muss der Patient die hohe Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Leistungsbeschränkungen beachten

Bei der Auswahl einer guten Zahnversicherung sollten solche Tarife bevorzugt werden, die den Erstattungsbetrag pro Implantat sowie deren Anzahl nicht begrenzen. Nicht selten leistet eine Zahnversicherung für 3 oder 4 Implantate. Wird darüber hinaus der Einsatz weiterer Implantate erforderlich, zahlt der Versicherte die Kosten in voller Höhe allein. Den Erstattungsbetrag auf wenige hundert Euro zu beschränken macht angesichts der hohen Rechnungsbeträge keinen Sinn. Die Zahnversicherung sollte darüber hinaus einen Erstattungssatz für Implantate von mindestens 80% des Rechnungsbetrags abzüglich Kassenanteil vorsehen. Nähere Informationen gibt es auf www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com.

Material- und Laborkosten können zu Deckungslücken führen

Von großer Bedeutung bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung ist die Absicherung von Material- und Laborkosten. Dieser Kostenpunkt darf keineswegs vernachlässigt werden: In bestimmten Fällen können diese ohne weiteres etwa 60% der Gesamtkosten ausmachen. Obwohl einige Tarife diese Kosten laut Tarifübersicht zu 80% übernehmen, ist diese Angabe mit Vorsicht zu genießen. Weil jedem zahntechnischen Labor ein gewisser Spielraum bei der Erstellung der Rechnung zugestanden wird, erhält der Patient nur in seltenen Fällen eine Erstattung zum vereinbarten Prozentsatz. Ursächlich für die fehlende Einheitlichkeit bei den Material- und Laborkosten ist die Tatsache, dass zwei unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen bestehen. Während gesetzliche Krankenkassen nach eine Höchstpreisliste – dem sog. Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis (BEL II) – abrechnen, lässt sich für privatärztliche Leistungen die Bundeseinheitliche Benennungsliste (BEB) hinzuziehen. Der Unterschied hierbei ist gravierend: Denn die Leistungen auf Basis der BEB werden in aller Regel deutlich teurer abgerechnet, als auf der Grundlage der BEL II. In diesem Zusammenhang ist es als äußerst problematisch anzusehen, dass die ein oder andere Zahnversicherung für Material- und Laborkosten entweder ausschließlich nach der gesetzlichen Höchstpreisliste (BEL II) oder gar eigene Höchstpreislisten für Material- und Laborkosten zugrunde legt. Solche Regelungen können sehr hohe Eigenbeteiligungen nach sich ziehen. Schließlich muss die Erstattung je nach Ausgestaltung auch nicht der Kostenentwicklung angepasst werden. Gerade im Hinblick auf Implantate, die als anderweitige Versorgung gelten, setzen Zahnärzte auf die teurere BEB. Ratsam ist der Abschluss einer Zahnversicherung, welche die „Angemessenheit der Kosten“ als Abrechnungsbasis für die Material- und Laborkosten zugrunde legt.

Vergleich findet beste Zahnversicherung für Implantate

Aufgrund der großen Anzahl an Tarife ist es für den Verbraucher sicherlich nicht einfach, sich schnell und zuverlässig einen Überblick zu verschaffen. Denn es besteht die Gefahr, einzelne Anbieter zu vergessen oder wichtige Leistungskriterien ungewollt zu unterschlagen. Ferner kann sich die Suche nach der idealen Zahnversicherung für Implantate als sehr zeitaufwendig erweisen. Viel einfacher und zügiger kann dies mit einem Vergleichsrechner erledigt werden. Die Übersicht ist stets auf dem neuesten Stand, berücksichtigt zahlreiche Versicherungsgesellschaften und stellt übersichtlich die einzelnen Stärken und Schwächen dar. Auf einen Blick lässt sich erkennen, welche Beschränkungen die Zahnversicherung hinsichtlich der Implantate vorsieht und wie teuer die Police ist. Umso mehr gilt dies, wenn die Gegenüberstellung von professionellen Zahnärzten und kompetenten Versicherungsexperten entwickelt wurde. Gerade deshalb ist das unabhängige und neutrale Verbraucherportal Portal www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com für weitergehendere Informationen zur Zahnversicherung sowie Vergleiche ideal.

Über continoa
Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß betreibt derzeit zwei Vergleichsportale für Versicherungen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, wurden die beiden Portale speziell aus der Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
Eine weiterer Schritt in der Verbraucher-Optimierung stellt die Entwicklung der „Verbraucher-Schutz-Plakette®“ dar, die eine maximale Transparenz und Orientierung bietet.

Kontakt:
continoa GmbH
Helge Fétz
Am Eichenwald 6a
86356 Neusäß
+49 (0) 821-2527878
marketing@continoa.de
http://www.continoa.de