Wohngebäudeversicherung – Zwingend erforderlich für jeden Immobilieneigentümer

Die Wohngebäudeversicherung wird auch als verbundene Wohngebäudeversicherung bezeichnet, weil sie in einer Police gegen Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel versichert. Der Versicherungsschutz ist bei Bau oder Erwerb einer Immobilie zwingend erforderlich.
Auf http://www.tarifcheck24.com/wohngebaeudeversicherung/vergleich/ können sich Eigentümer und zukünftige Immobilienbesitzer mithilfe von unabhängigen und leistungsstarken Vergleichsrechnern einen Überblick über die verschiedenen Tarife der Versicherungsgesellschaften verschaffen. Da die Wohngebäudeversicherung als Risikoschutz den Versicherungsnehmer vor entstehenden Gefahren am Haus versichern soll, ist auf einen umfangreichen Versicherungsschutz der Police zu achten.

Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung sind vielfältig. Allgemein ersetzt sie Schäden am Gebäude, die an versicherten Sachen durch versicherte Schäden entstehen. Der Schadensersatz schließt dabei zerstörte, beschädigte und verlorene Sachen mit ein. Grundsätzlich bietet der Versicherungsschutz neben Einwirkungs- auch Folgeschäden an. So ersetzt die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall nicht nur die Wiederherstellungskosten des Gebäudes, sondern versichert darüber hinaus Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten.
Brand ist ein Schaden, der in der Wohngebäudeversicherung versichert ist. Nicht versichert hingegen sind Seng- sowie Brandschäden durch Nutzfeuer oder Wärme. Durch einen Blitzschlag verursachter Schaden wird ebenfalls in der Wohngebäudeversicherung integriert. Der Versicherungsschutz schließt auch Schäden durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss an elektrischen Geräten und Einrichtungen ein. Zudem versichert sind Explosionen und Implosionen am Haus. Gemeinsam mit den Gefahren Brand und Blitzschlag bilden sie die Feuerversicherung in der Wohngebäudeversicherung.
Die Leitungswasserversicherung ist ein weiterer Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Bei Bruchschäden innerhalb von Gebäuden sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren in der Police versichert. Die Versicherungsbedingungen schließen beispielsweise Badeeinrichtungen, Waschbecken, Armaturen und Ventile ein. Auch außerhalb von Gebäuden sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden versichert. Der Versicherungsschutz integriert hier die Zuleitungsrohre der Wasserversorgung sowie Rohre der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen. Gleichermaßen werden Nässeschäden durch ausgetretenes Leitungswasser in der Police berücksichtigt.
Der dritte Bestandteil der Wohngebäudeversicherung ist die Sturmversicherung, die gegen Schäden durch Sturm und Hagel schützt. Dabei greift der Versicherungsschutz für versicherte Sachen ein, die durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes beschädigt wurden.

Die meisten Tarife der Wohngebäudeversicherung beinhalten einen gleitenden Neuwert. Deshalb erhöht sich die Versicherungssumme dabei jährlich um einen amtlich bestimmten Faktor, der die Baukosten in Deutschland widergibt. Zusätzlich ist die Höhe der Versicherungsprämie abhängig von der Bauart und der Lage eines Objekts. Während die Versicherung für Häuser in Massivbauweise mit Hartdach relativ günstig ist, sind Häuser mit Strohdacht aufgrund ihrer geringen Standfestigkeit verhältnismäßig teuer.

Zwar ist die grundlegende Wohngebäudeversicherung ein notwendiger Risikoschutz für Hauseigentümer, aber keinesfalls hinreichend. Deshalb sollte beachtet werden, dass darüber hinaus weitere Versicherungen abgeschlossen werden können, die Zusatzrisiken berücksichtigen. Auf http://www.tarifcheck24.com ist beim Versicherungsvergleich von Wohngebäudeversicherungen unbedingt nicht nur auf eine günstige Prämie zu achten, sondern auch auf einen ausreichend hohen Leistungsumfang des Vertrages. Vor allem mit einer Zusatzversicherung gegen weitere Elementargefahren können sich Versicherungsnehmer über Sturm und Hagel hinaus absichern.

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