Welche Unternehmen sind förderfähig?

Beratung zu Energie-Einsparmaßnahmen

Welche Unternehmen sind förderfähig?

Grafik: wolf-heiztechnik.de (No. 4950)

sup.- Zu den rentabelsten Investitionen eines Unternehmens zählt die Verbesserung der eigenen Energieeffizienz. So lassen sich nach Angaben der Deutschen Energieagentur (dena) die Kosten für Beleuchtung in vielen Fällen durch geeignete Maßnahmen um bis zu 70 Prozent senken. Bei der Drucklufterzeugung beträgt das Einsparpotenzial bis zu 50 Prozent, bei Pumpensystemen sowie Kälte- und Kühlwasseranlagen sind es jeweils bis zu 30 Prozent. Aber auch dort, wo keine Produktionsprozesse solche Technologien erfordern, also etwa in Bürogebäuden, kleinen Gewerbebetrieben, in Handel oder Gastronomie, lohnt es sich schon aus wirtschaftlicher Sicht, den Energieverbrauch zu senken. Hier ist meistens die Wärmeversorgung der Hauptverursacher – erst recht dann, wenn die Geräte nicht auf dem heutigen Stand der Technik sind. Einsparungen von bis zu 30 Prozent durch Optimierungen können hier bereits maßgeblich zur Entlastung beitragen. Dies gilt ähnlich für den Austausch ineffizienter Lüftungsanlagen.

Die dena empfiehlt, geeignete Verbesserungsmaßnahmen gemeinsam mit einem kompetenten Energieberater zu entwickeln. Dabei sollten mehrere Schwerpunkte im Fokus stehen: sowohl Senkung als auch Vermeidung von Energieverbrauch sowie der Einsatz von Energierückgewinnung und von regenerativen Energien. Diese Ziele können heute besonders effektiv durch den Umstieg auf ein zeitgemäßes Wärme- und Lüftungssystem realisiert werden – dann jedenfalls, wenn es von Anfang an als gebäudetechnisches Gesamtkonzept geplant wird. Der Systemanbieter Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) konfiguriert z. B. maßgeschneiderte Lösungen für Gebäude jeder Größenordnung, indem verbrauchsarme Brennwertheiztechnik mit regenerativen Wärmeerträgen aus Solaranlagen oder Wärmepumpen kombiniert wird (www.wolf-heiztechnik.de). Lüftungs- und Klimageräte mit Wärmerückgewinnung tragen innerhalb dieser Systeme zusätzlich zur Minimierung des Energiebedarfs bei.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben die Möglichkeit, die für solche Optimierungsmaßnahmen erforderliche Beratung bezuschussen zu lassen. Die Kriterien für eine Förderfähigkeit im Rahmen des KfW-Programms „Energieberatung Mittelstand“ regelt die KMU-Definition der EU-Kommission. Danach gelten Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Mio. Euro als „Kleinstunternehmen“. Bei der Definition von „kleinen Unternehmen“ steigen diese Werte auf unter 50 Mitarbeiter bzw. höchstens zehn Mio. Euro. Und bei unter 250 Mitarbeitern, einem maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro spricht die EU-Kommission von „mittleren Unternehmen“, die ebenfalls noch Zuschüsse für eine Energieberatung beantragen können.

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