Unsoziale Besteuerung von Immobilienkäufen

Immobilienkauf weiter erschwert

Unsoziale Besteuerung von Immobilienkäufen

(NL/9018261783) Die neue rot-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein möchte die Grunderwerbsteuer massiv auf 6,5 % erhöhen, nachdem sie die Steuer bereits im Jahr 2012 von 3,5 auf 5,0 % hochgeschraubt hatte.

Bis 1997 lag die Grunderwerbsteuer bei 2 Prozent.
Seit dem 01. September 2006 dürfen die einzelnen Bundesländer einen höheren Grunderwerbsteuersatz festlegen. Vorher betrug er einheitlich 3,5%.
Die neue rot-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein möchte die Grunderwerbsteuer massiv auf 6,5 % erhöhen, nachdem sie die Steuer bereits im Jahr 2012 von 3,5 auf 5,0 % hochgeschraubt hatte. In Berlin gibt es bereits einen SPD-Parteitagsbeschluss die Steuer auf 7,0 % hochschnellen zu lassen; die rot-schwarze Koalition hat sich gerade auf 6,0 % geeinigt.

Schleswig-Holsteins grüne Finanzministerin Monika Heinold sagte, die Erhöhung würde „durch das sehr niedrige Zinsniveau aufgefangen.“ Es wäre überraschend, wenn es zur Senkung der Grunderwerbsteuer käme, wenn das Zinsniveau wieder anzieht. Bisher gab es das noch nie. In Baden-Württemberg wurde die Steuererhöhung mit der Schaffung von Krippenplätzen begründet. Klingt schön, war aber auch nur Augenwischerei.
Diese Steuer ist unsozial. Hohe Grunderwerbsteuern verhindern oftmals den Wechsel von der Miete zum Eigenheim für Familien. Außerdem reduziert diese Steuer die Transaktionshäufigkeit und behindert somit die geforderte berufliche Mobilität.
Sie bestraft diejenigen, die Immobilien zur Altersvorsorge erwirbt.

Diese Steuer trifft nicht die großen institutionellen Investoren. Die nutzen zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer völlig legal Unternehmensmäntel, in denen Immobilien gehandelt werden.
Sie trifft Menschen, die ohnehin schon in teuren Regionen leben zusätzlich hart, da sie rein aus dem Kaufpreis berechnet wird. Grunderwerbsteuererhöhungen sind eine völlig falsche Maßnahme zur Ankurbelung des dringend notwendigen Wohnungsbaus. Auch der Investor, der kauft, um zu vermieten, muss die Grunderwerbsteuer als zusätzliche Anschaffungskosten bei seiner Kalkulation der Rendite berücksichtigen. Damit belastet diese Steuer über die Mietpreiskalkulation indirekt auch die Mieter.
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