Unfallversicherung: Wie kann man künftige Versorgungslücken schließen?

Statistisch gesehen müsste jeder Bundesbürger alle zehn Jahre einen Unfall erleiden. Vielfach geht es folgenlos aus. Aber was ist, wenn körperliche oder geistige Schäden bleiben? Allein die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung können helfen.

In Deutschland ereignen sich jährlich rund 8 Mio. Unfälle. Viele davon gehen glimpflich aus, in manchen Fällen kann es zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Betroffenen führen. Schutz bietet teilweise die Gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder beim Besuch von Schule oder Kindergarten. Um das Kostenrisiko eines Unfalles vollständig abzudecken, benötigt man eine private Unfallversicherung. Dieser Schutz gilt 24 Stunden und weltweit.

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Eine private Unfallversicherung sichert die Folgen eines Unfalles also vollständig ab. Doch bei der Wahl des Unfallschutzes muss man sich im Klaren darüber sein, welche Risiken denn abgedeckt werden sollen. Einfach mal irgendeine Versicherungssumme auswählen, ist nicht wirklich sinnvoll, denn das Leben ist teuer – und die meisten Haushalte sind nicht bedarfsgerecht abgesichert.

Es gilt, bei der Unfallversicherung im schlimmsten Fall eine große Versorgungslücke zu schließen. Fällt durch den Unfall das Einkommen z. B. des Hauptverdieners weg, dann muss die Rente aus der Unfallversicherung diese Lücke decken können. Bei ursprünglich 1.400 Euro Nettoeinkommen und einer angenommen Rente von rund 600 Euro aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bleibt bei Erwerbsunfähigkeit eine Lücke von 800 Euro. Entsprechend muss bei einer Unfallversicherung auch eine monatliche Rente vereinbart werden, denn die einmalige Invaliditätsleistung reicht auch bei einer großzügigen Verzinsung nicht aus, um ohne Kapitalminderung den monatlichen Bedarf zu decken.

Bei der Wahl der Todesfallsumme muss natürlich eine vielleicht vorhandene Lebensversicherung mit berücksichtigt werden. Besteht diese nicht, gilt es prüfen, welche Risiken im Todesfall abgedeckt werden müssen. Dazu gehört z. B. die Versorgung der Hinterbliebenen oder die Absicherung von Darlehen.

Zusätzlich kann bei der Unfallversicherung ein Unfall-Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Damit werden Aufwendungen für die stationäre Unterbringung gedeckt wie z. B. die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte oder einfach die Nebenkosten wie Telefon, Cafeteria oder Krankenhauskiosk.

Um sich den steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen, kann man bei der Unfallversicherung eine Dynamik vereinbaren. Dabei wird die Versicherungssumme jeweils um den Prozentsatz angehoben, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten steigt, maximal jedoch mit bis zu fünf Prozent jährlich.

Auch muss man prüfen, wer in der Familie den Unfallschutz benötigt. Außer dem Hauptverdiener gehört dazu auf alle Fälle noch der Ehepartner, der den Haushalt und die Kinder versorgt, denn diese Arbeitsleistung kann durch die Folgen eines Unfalles ebenfalls wegfallen. Und da Kinder ebenfalls unfallgefährdet sind und bei Spiel und Sport keine Unfallschutz durch die Gesetzliche Unfallversicherung genießen, sollte man hier auch dringend Abhilfe schaffen.

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