Unfallversicherung: Wie ist der Unfall definiert?

Bei einem Unfall müssen mehrere Faktoren zusammentreffen, damit eine Leistung aus der Unfallversicherung in Anspruch genommen werden kann.
Unfallversicherung: Wie ist der Unfall definiert?

Ein Unfall ist ein Ereignis, dass für die betroffene Person mit schweren Folgen verbunden sein kann. Von einem Krankenhausaufenthalt bis zur dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung – die Auswirkungen sind gravierend. Um den Unfall genau zu definieren und zu prüfen, ob eine Leistung aus der Unfallversicherung erbracht werden kann, sind mehrere Punkte zu berücksichtigen.

Informationen zur Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html

Die Voraussetzungen, die eine Leistung aus der Unfallversicherung erforderlich machen, müssen von Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Der Unfallbegriff definiert sich wie folgt: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Diese fünf Punkte müssen zur Leistung der Unfallversicherung erfüllt sein. Hierzu gibt es mehrere Beispiele:

Herr Sommer fährt mit seinem Fahrrad bei Wind und Wetter zur Arbeit. Dabei wird er durch einen vom Wind herabgewehten Dachziegel am Kopf verletzt. Hier liegen alle Voraussetzungen für die Definition des Unfalls vor. Der Dachziegel fiel plötzlich herab, traf Herrn Sommer völlig unvermittelt am Kopf und verletzte ihn schwer. In diesem Fall kann Herr Sommer mit der Leistung aus seiner Unfallversicherung rechnen.

Mit einer Kettensäge bearbeitet Herr Jensen sein Kaminholz. Durch einen Bedienungsfehler springt die Kette von der Motorsäge ab und verletzt ihn im Gesicht. Auch hier sind alle Voraussetzungen für den Unfallbegriff erfüllt, da dieses Ereignis plötzlich eintrat und eine Verletzung auslöste. Da man kaum davon ausgehen kann, dass Herr Jensen diesen Unfall freiwillig herbeigeführt hat, wird die Unfallversicherung für die Verletzung und die daraus resultierenden körperlichen Schäden leisten.

Auch Frau Meier kann bei ihrem Unfall auf eine Zahlung aus ihrer Unfallversicherung hoffen: Sie ist mit ihrem Fahrrad über eine Baumwurzel gestürzt und hat sich eine komplizierte Unterarmfraktur zugezogen. Das Handgelenk ist ebenfalls betroffen und bleibt von der Funktion eingeschränkt. Hier ist zwar das Unfallgeschehen anders verlaufen, Frau Meier ist sozusagen in die Situation hineingefahren, dennoch sind alle Merkmale des Unfallbegriffes erfüllt. Somit steht ihr die Leistung aus der Unfallversicherung zu.

Hingegen können sich die Eltern vom kleinen Kevin keine Hoffnung machen. Er ist beim Spielen vom Klettergerüst abgerutscht und hat sich leicht sein Knie aufgeschrammt. Außerdem ist seine Brille zu Bruch gegangen. Zwar sind auch hier die meisten Unfallmerkmale erfüllt, aber da letztendlich es nicht zu einer relevanten Verletzung gekommen ist, muss die Unfallversicherung auch nicht leisten, ebenso wenig für die beschädigte Brille, die nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes ist.

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