Unfallversicherung: gesetzlich und privat – wo liegt der Unterschied?

Wer ganzheitlich Unfallschutz rund um die Uhr und weltweit haben möchte, geht mit der privaten Unfallversicherung auf Nummer sicher.
Unfallversicherung: gesetzlich und privat - wo liegt der Unterschied?

Die Gesetzliche Unfallversicherung schützt vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Hier genießen die versicherten Personen Versicherungsschutz, solange sie die versicherte Tätigkeit ausführen. Dazu gehört auch der Hin- und Rückweg zur und von der Arbeitsstätte. In groben Zügen kann man sagen, dass Arbeitnehmer dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen, sowie Kinder und Jugendliche beim Besuch allgemeinbildender Schulen, Kindergärten oder Betreuungsstätten.

Informationen zur Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html

Hingegen ist der Leistungsumfang der privaten Unfallversicherung schon deutlich höher zu betrachten. Hier wird keine Einschränkung beim Unfallschutz vorgenommen. Der Versicherungsschutz gilt für jeden Personenkreis – und das weltweit und rund um die Uhr. Somit ist auch die Hausfrau bei ihrer täglichen Arbeit versichert, ebenso wie der Hobbyfußballer am Wochenende. Ganz besonders wichtig: Auch Kinder genießen, soweit sie eine private Unfallversicherung haben, durchgehenden Versicherungsschutz, z. B. auf dem Spielplatz oder bei anderen Freizeitbeschäftigungen. Großes Plus der privaten Unfallversicherung: Der Versicherungsschutz kann individuell vereinbart werden, also ganz nach den persönlichen Bedürfnissen,

Eine fehlende private Unfallversicherung kann sich aber auch für Arbeitnehmer negativ auswirken. Auch wenn er nach seiner subjektiven Empfindung sich in der Arbeitstätigkeit befindet, kann jedoch auch eine Situation eintreten, wo kein Versicherungsschutz besteht. Gerade Frauen, die oftmals in Teilzeit arbeiten, können schnell aus dem Leistungsumfang der Gesetzlichen Unfallversicherung herausfallen: Wenn sie eben in ihrer Pause oder auf dem Heimweg ein paar Besorgungen für das Abendessen machen, fall sie aus dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung raus. Mütter müssen sich oft außerhalb der Arbeit mit ihren Kindern beschäftigen. Da kann ein Tag schon mal lang werden. Sollte es dann in der Nacht auch noch turbulent zugehen, dann ist Schlafmangel vorprogrammiert. Wird durch diese Übermüdung ein Unfall hervorgerufen, dann greift auch hier der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung nicht.

Was viele Arbeitnehmer nicht einschätzen können: Wer außerhalb seiner Pausenzeit eine Mahlzeit einnimmt oder diese zubereitet, kann auch den Versicherungsschutz verlieren. Auch ein Mittagessen im Restaurant wird kritisch eingestuft. Die Zeit dort unterliegt nicht dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. So gesehen ist die private Unfallversicherung die einzige sinnvolle Möglichkeit, sich vor den Lücken im Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung abzusichern. Denn hier wird kein Unterschied gemacht, ob man beim Sport, bei der Arbeit oder im Haushalt einen Unfall erleidet. Somit ist auch jeder Personenkreis versicherbar, egal ob Berufstätige, Hausfrauen und -männer, Senioren oder Kinder.

Bildquelle: Oliver Haja, www.pixelio.de
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