Strafbare Handlung des Vermögensverwalters mit allen Mitteln verfolgen

Vor einigen Tagen sind Berichte einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei aus Frankfurt a. M. aufgetaucht, die sich mit der aktuellen Situation bei der PICAM GmbH und der PICCOR AG befassen. Der Rechtsanwalt, der sich in diesen Berichten präsentiert, ruft Kunden dazu auf, mittels eigenen Rechtsanwälten Strafanzeigen gegen Organe der PICAM GmbH und der PICCOR AG zu stellen beziehungsweise Sicherungsmaßnahmen über das im Vermögensverwaltungsmandat gesammelte Vermögen zu erlangen.

Es ist erschreckend, wie der Rechtsanwalt Schröder aus Frankfurt a.M. fachliche und sachliche Vorgänge vermischt, um einzig Mandatsakquise zu betreiben. So werden der geschäftsführende Gesellschafter der PICAM GmbH, Pascal Savelsbergh, und der Vorstandsvorsitzender der Swiss Finance Group AG, Thomas Entzeroth, zumindest mittelbar als „mutmaßliche Initiatoren der Piccor AG“ bezeichnet, aus deren Kreisen kürzlich eine Verdachtsanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den von der PICCOR AG beauftragten Vermögensverwalter erstattet worden ist.

Richtig ist: Weder Thomas Entzeroth noch Pascal Savelsbergh sind weder gesellschaftsrechtlich noch in irgendeiner Funktion mit der PICCOR AG verbunden. Es besteht einzig eine Vereinbarung über das Businessgetting zu Kundenvermögen im Vermögensverwaltungsmandat der PICCOR AG.

Richtig ist auch: Thomas Entzeroth hat, um das Vermögen der PICAM-Kunden bestmöglich zu schützen, diese Verdachtsanzeige – deren Wahrheitsgehalt der Rechtsanwalt anzweifelt – eingereicht. Mit Unterstützung eigener Rechtsanwälte und den Strafverfolgungsbehörden sind wir guter Dinge, eventuell noch bei der Vermögensverwaltungsgesellschaft vorhandene Gelder für unsere Kunden zu sichern.

Für unsere Kunden haben wir die Möglichkeit geschaffen, sich der Verdachtsanzeige anzuschließen, um die Wichtigkeit des Sachverhalts bei der Staatsanwaltschaft Berlin weiter hervorzuheben. Wenn ein Rechtsanwalt unsere Kunden davon abbringen möchte, so hat das den Zweck, Werbung für eigene Mandate zu betreiben. Die jeweiligen Erfolgsaussichten treten dabei in den Hintergrund. Das Verhalten der Vermögensverwaltungsgesellschaft rechtfertigt den Verdacht einer strafbaren Handlung, der wir mit aller Konsequenz und allen gebotenen Mitteln nachgehen müssen.

Da hilft es wenig, wenn Anwälte versuchen, aus rein finanziellen Gründen wertvoller Mandate diese Bemühungen zu konterkarieren. Die Erfahrung zeigt, dass eine konzertierte Aktion einer großen Anlegergemeinschaft die größten Chancen bringt, eine solche Angelegenheit zu Gunsten der Kunden zu regeln. In der Regel ist die Beauftragung eines eigenen Anwalts sehr teuer und steigert die Erfolgsaussichten in keiner Weise.

Thomas Entzeroth hat in enger Abstimmung mit der PICCOR AG sämtliche momentan greifbare Hebel in Bewegung gesetzt, um Licht in die Sache zu bringen. Alle Beteiligte haben sich einer transparenten Informationspolitik unterworfen und stehen an der und auf der Seite ihrer Anleger.

Über PICAM GmbH

Zweck der Anfang 2016 gegründeten PICAM GmbH ist der Vertrieb von Anteilen an Investmentfonds. Die PICAM GmbH arbeitet dabei als Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung mit renommierten, streng BaFin-regulierten Finanzunternehmen zusammen. Geschäftsführender Gesellschafter ist der erfahrene Finanzexperte Pascal Savelsbergh. Infos unter: www.picam.de

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