Steht Prokon vor dem Aus? Unternehmen droht Anlegern mit Insolvenz

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Steht Prokon vor dem Aus? Unternehmen droht Anlegern mit Insolvenz

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

13. Januar 2014. Der Windenergiekonzern PROKON (Itzehoe) steht womöglich vor dem Aus. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mitteilt, hat die PROKON Unternehmensgruppe am späten Abend des 10. Januar 2014 eine Information an deren Anleger veröffentlicht, in der nun erneut die Zahlungsschwierigkeiten des größten Anbieters von grünen Kapitalanlagen thematisiert werden. Insgesamt sollen 75.000 Anleger der PROKON über 1,5 Milliarden Euro über Genussrechtsbeteiligungen zur Verfügung gestellt haben.

Das Geschäft mit den kurzlaufenden Genussrechten (*), die keine Mindesthaltedauer und eine 30-tägige Kündigungsfrist aufweisen, die langfristige Investitionen in Windenergieanlagen finanzieren sollten, ging – wie von vielen Anlegerschützern vorhergesagt – nicht auf. Die Liquidität bei PROKON scheint aufgebraucht zu sein. Bis Ende Februar 2014 müssen aber 150 Millionen Euro aufgebracht werden, um die Zinsen aus den laufenden Genussrechtsverträgen zu zahlen und Kündigungen abzuwickeln.

Die Geschäftsleitung von PROKON greift deshalb zu drastischen Mitteln. Sollten bis zum 20. Januar 2014 nicht 95 % der Genussrechtsinhaber auf eine Kündigung bis Ende Oktober 2014 verzichten, wäre eine Insolvenz von PROKON nicht zu verhindern. Zudem werden die Anleger, die trotz dieser Warnung kündigen und ihr Geld zurückverlangen, für die Insolvenz verantwortlich gemacht. Diese wäre wohl eine der größten im grauen Kapitalmarkt in Deutschland.

In der Vergangenheit stand die PROKON unter Dauerbeschuss von Anlegerschützern und den Medien. Trotzdem wurden bislang die Zinsversprechen eingehalten. Woher das Geld genau kam, wurde nicht veröffentlicht. Im Gegenteil. Die Vorwürfe, es handele sich dabei um die Einlagen neuer Kapitalgeber oder um eine kreative Bilanzierung, wurden mit Vehemenz bekämpft und Verschwörungstheorien aufgebaut.

Die Betroffenen einer möglichen Insolvenz wären vor allem Kleinanleger, denn die Genussrechte konnten bereits für 100 Euro erworben werden. Die Story rund um die Windenergie passte in eine Zeit der Energiewende und ein nicht dem üblichen Kapitalmarkt angepasstes Modell und Verhalten entsprach dem Geschmack der Anleger, insbesondere nach den bitteren Erfahrungen in der Finanzkrise. Anders ist es nicht erklärbar, warum trotz anhaltender Warnungen im Jahr 2013 monatlich ca. 30 Millionen Euro in PROKON-Genussrechte investiert wurden.

An den DVS wenden sich immer wieder Anleger, die beim Abschluss einer Geldanlage diverse Werbeversprechen falsch verstanden haben. Deshalb sollte sich jeder, der sein Kapital in Genussrechte investieren will oder bereits investiert hat, genauestens beraten lassen. Am besten natürlich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt.
Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden

DVS-Arbeitsgemeinschaft

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat bereits im Jahr 2012 für die Genussrechtskapitalanleger eine Arbeitsgemeinschaft „PROKON“ gegründet. Alle Genussrechtsinhaber können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

* Der Begriff Genussrecht, so der DVS, bezeichnet eine Form der Unternehmensbeteiligung, bei der dem Käufer eine Vergütung zugesagt wird, die vom Gewinn der Gesellschaft abhängt. Ein Stimmrecht in der Gesellschaft erwirbt der Investor allerdings nicht. Bei einer Insolvenz der Gesellschaft erfolgt die Rückzahlung der Einlage aber erst nach der vollständigen Befriedigung aller anderen Gläubiger. Der Anleger steht also auf der Insolvenzliste ganz am Ende und läuft Gefahr, seine Investition ganz oder zu einem erheblichen Teil zu verlieren.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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