SpaEfV: Über Spitzenausgleich noch dieses Jahr Steuervorteile nutzen

Hamburg, 20. September 2013 – Unternehmen können über den Spitzenausgleich Strom- und Energiesteuern sparen, mitunter mehrere tausend Euro pro Jahr. Damit dies kurzfristig geltend gemacht werden kann, müssen Unternehmen die Vorgaben der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) erfüllen.

„Die SpaEfV ist seit August 2013 in Kraft. Die Verordnung konkretisiert die Anforderungen an Betriebe, die von Entlastungen bei Strom- und Energiesteuern profitieren wollen“, erklärt Marcus Steiner, Fachmann für Energiemanagement bei der Zertifizierungsgesellschaft SGS-International Certification Services GmbH (SGS-ICS). Dabei unterscheidet die Verordnung zwischen dem Regelverfahren ab 2015 und einer Einführungsphase in den Jahren 2013 und 2014. Zudem sieht sie alternative, weniger aufwändige Nachweismöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen vor. „Betriebe sind daher gut beraten, wenn sie sich rechtzeitig informieren. Denn die Steuerentlastung ab 2013 greift nur, wenn im Antragsjahr mit der Einführung eines Energiemanagementsystems oder einer entsprechenden Alternative begonnen wurde“, erläutert SGS-Experte Steiner.

Spitzenausgleich – Auflagen und Nachweisführung

Um kurzfristig Einsparungen bei Strom- und Energiesteuern in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen ab 2013 im eigenen Betrieb eines in der SpaEfV beschriebenen Systeme nachweislich umsetzen. Für große Unternehmen ist dabei die Einführung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystem gemäß EMAS zwingend. Bei Kleineren Unternehmen, also solchen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen, ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 beziehungsweise die Einführung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 SpaEfV ausreichend.

Als unabhängige Zertifizierungsstelle führt die SGS-ICS alle erforderlichen Testierungen durch: Nachweis eines Energieaudits nach ISO 16247-1 beziehungsweise eines alternatives Systems gemäß Anlage 2 SpaEfV. Das gilt ebenso für die Einführungsbewertung oder Zertifizierung für ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 beziehungsweise ein EMAS Umweltmanagementsystem. Darüber hinaus kann die SGS-Gruppe weitere Dienstleistungen rund um das Thema Energiemanagement anbieten, zum Beispiel energetische Beratung und Gap-Analysen, Schulungen für Mitarbeiter oder die Berechnung des CO2-Fußabdruck eines Unternehmens.

Interessenten wenden sich bitte an: SGS-International Certification Services GmbH, Diana Lange, Tel. +49 (0)40 30101-513, sgsics.germany@sgs.com

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