Schiffsfonds „MS Santa-B Schiffe“

Sanierungskonzept praktisch gescheitert

(Bremen, 27. September 2012) Nach Überzeugung der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen ist das Sanierungskonzept der Schiffsbeteiligung „MS Santa-B Schiffe“ gescheitert. Die Insolvenz ist kaum noch abzuwenden. Die rund 200 Millionen Euro Eigenkapital, die die rund 6.000 Investoren eingebracht haben, dürften weit gehend verloren sein. Investoren sollten deshalb so schnell wie möglich ihre Ansprüche auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen.

Das den Gesellschaftern vorgestellte Sanierungskonzept sieht die Rückzahlung der Ausschüttungen für das Jahr 2008 vor (rund 4,5 % des Kommanditkapitals) sowie die Einzahlung frischen Kapitals (7,5 % des anfänglichen Kommanditkapitals). Die finanzierenden Banken wollen sich zum Ausgleich durch einen Tilgungsverzicht bis einschließlich 2015 am Sanierungskonzept beteiligen.

„Nach unseren Informationen hält sich die Begeisterung der Investoren in Grenzen“, sagt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Zwar hätten mehr als 90 % der abgegebenen Stimmen dem Sanierungskonzept zugestimmt. „Doch bis zum 21. September 2012 haben sich offenbar erst rund 1.600 Gesellschafter, das sind 23 % aller beteiligten Investoren, an der Stimmabgabe beteiligt“, erklärt Fachanwalt Ahrens.

Bedeutsamer sei jedoch, dass 970 Gesellschafter frisches Kapital in Höhe von lediglich rund 1,8 Millionen Euro zuschießen wollen. „Dieser Betrag liegt jedoch deutlich unter jenen 21 Millionen Euro, die im Sanierungskonzept vorgesehen sind“, fährt Ahrens fort. Er rechne nicht damit, dass die Investoren das restliche benötigte Kapital aufbringen können oder wollen. „Das Sanierungskonzept ist aus meiner Sicht gescheitert. Leider dürfte bald ein Insolvenzantrag gestellt werden müssen.“

Das sieht wohl auch die Fondsgesellschaft so. Denn in einem auf den 21. September 2012 datierten Rundschreiben werden die Investoren über die „unmittelbaren Gefahren“ unterrichtet, falls die Gesellschafter nicht ausreichend Neukapital aufbringen. Dann könne das Sanierungskonzept nicht umgesetzt werden. Gegebenenfalls müssten Schiffe zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit auf dem „derzeit äußerst niedrigen Marktniveau“ verkauft werden. Die Fondsgeschäftsführung könne nicht ausschließen, dass die Veräußerungserlöse nicht ausreichten, um die Verbindlichkeiten der Gesellschaften vollständig zu decken. Durch eine Beteiligung am Neukapital könnten Anleger ihre Chancen auf den Erhalt des Investments bewahren. Davon sollen die Gesellschafter während einer Online-Konferenz mit Reeder Claus-Peter Offen, die am 27. September 2012 stattfindet, überzeugt werden.

Ein Blick auf die Weichkosten belegt, dass mit Ausnahme der Investoren alle schon ihr Geld verdient haben – während der Investitions- und während der Betriebsphase. Die KWAG-Analyse kommt zu folgenden Ergebnissen. Hier die wichtigsten Eckwerte in Auszügen:

Die Investitionsphase

Die Reedereigruppe Offen hat 11,2 Millionen Euro für Bauaufsicht und Bereederungsvorbereitung erhalten. Welche Aufwändungen aus diesem Betrag tatsächlich zu bestreiten waren, kann außen stehend nicht beurteilt werden. Da aber sowohl die Bauaufsicht als auch die Bereederungsvorbereitung im Rahmen einer bestehenden Organisation erbracht worden sein dürften, geht man sicherlich nicht fehl in der Annahme, dass hier einige Millionen hängengeblieben sind, die Anleger aufgebracht haben.

Die MPC Kapital Vermittlungs GmbH sollte laut Prospekt 49,3 Millionen Euro für die Kapitalbeschaffung bekommen. Geht man davon aus, dass die Beschaffung des Kapitals von Offen, der MPC Capital Vermittlungs GmbH und der TVP Treuhand ohne Mühe möglich war, stehen diesen 49,9 Millionen Euro Kapitalbeschaffungsvergütungen 177 Mio. EUR Kommanditkapital gegenüber. Das sind fast 28 Prozent der beschafften Kapitalsumme. Vermutlich musste hiervon etwas an Dritte weitergegeben werden, aber selbst, wenn 10 Prozentpunkte weitergegeben wurden, bleiben noch 18 Prozent, etwa 32 Millionen Euro, bei MPC Capital übrig.

Die Betriebsphase

In der Betriebsphase hat die Bereederungsgesellschaft Offen bis einschließlich 2011 zirka 13,7 Millionen Euro Bereederungsgebühren vom Fonds kassiert. Auch das ist kein Reingewinn, aber im Hinblick auf die Vielzahl der von Offen bereederten Schiffe kann davon ausgegangen werden, dass auch hier einige Millionen Gewinn entstanden sind. Die TVP Treuhand hat von 2008 bis 2011 etwa 2,8 Millionen Euro an Verwaltungsgebühren eingenommen.

„Die rund 6.000 Investoren sollten keinesfalls ihr gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen“, rät eindringlich Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Das Konzept stehe und falle mit der Annahme, dass die Charterraten ab dem Jahr 2015 wieder annähernd das Niveau erreichten, auf dem sie bei Emission und Platzierung der Schiffsbeteiligung „MS Santa-B Schiffe“ waren. Doch das sei denkbar unwahrscheinlich, weil die Nachfrage nach Container-Transportraum in den kommenden Jahren langsamer steige als die Kapazität.

Momentan erreichen die kleineren der insgesamt 14 Schiffe Tagescharterraten von rund 6.000 bis 7.000 US-Dollar, die größeren 7.000 bis 8.000 US-Dollar. Um jedoch ihre Betriebskosten, den Schuldendienst sowie die Verwaltungskosten bis zur endgültigen Darlehenstilgung zu decken, müssten die kleineren Schiffe Tagescharter von rund 15.000 US-Dollar und die größeren Schiffe von rund 25.000 US-Dollar erzielen. „Beides ist aus heutiger Sicht mehr als unwahrscheinlich“, ist KWAG-Partner Ahrens überzeugt.

Um finanzielle Schäden völlig oder weitest gehend zu vermeiden, sollten „Investoren Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder mangelnder Prospektgestaltung prüfen“, rät eindringlich Fachanwalt Ahrens. Falls sich bei dieser Prüfung gute Erfolgsaussichten herausstellten, „sollte man sich auch nicht scheuen, die Schadenersatzansprüche vor Gericht durchzusetzen.“

Das Team um die Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter Rechts­an­wäl­te Jan-Hen­ning Ah­rens und Jens-Pe­ter Gie­schen be­steht aus aus­ge­wie­se­ne Spe­zia­lis­ten im Be­reich Ka­pi­tal­an­la­ge- und Ban­ken­recht. Al­lei­ne 5 der 12 An­wäl­tin­nen und An­wäl­te tra­gen den Titel „Fach­an­walt für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht“.
Durch enge Ko­ope­ra­tio­nen mit hoch qua­li­fi­zier­ten Steu­er­be­ra­tern und Wirt­schafts­prü­fern sowie un­se­rem Toch­ter­un­ter­neh­men KWAG-Con­sul­ting er­rei­chen wir einen wert­vol­len Kom­pe­tenz­vor­sprung in der Pro­zess- und Ver­hand­lungs­stra­te­gie – zum Nut­zen un­se­rer Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten.
Zu un­se­ren Tä­tig­keits­schwer­punk­ten ge­hört au­ßer­dem das all­ge­mei­ne Bank­recht mit allen sei­nen Fra­ge­stel­lun­gen zu Dar­le­hen, Bank­si­cher­hei­ten und Sa­nie­run­gen.

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