Richtig profitieren von den Neuerungen 2013 bei Riester- & Rürup-Rente

Richtig profitieren von den Neuerungen 2013 bei Riester- & Rürup-Rente

Richtig profitieren von den Neuerungen 2013 bei Riester- & Rürup-Rente

(ddp direct) München, 28. Januar 2013 – Noch immer herrscht Unsicherheit bezüglich der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge: Vielen Menschen ist auch über 10 Jahre nach der Einführung von Riester nicht klar, ob und wie sie diese nutzen sollen. Um von Riester und Rürup zu profitieren, empfiehlt es sich, bei Vertragsabschluss genau hinzusehen. In 2013 bieten einige attraktive Neuerungen zusätzliche Vorteile für die Verbraucher.

Riester lohnt für Durchschnittsverdiener und Sparer mit Kindern

Wer nach dem Riester-Modell vorsorgt, bekommt vom Staat eine Grundzulage von bis zu 154 Euro im Jahr. Pro Kind gibt es noch einmal 185 Euro dazu. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden sind es sogar 300 Euro. Alternativ lassen sich bis zu 2.100 Euro Riester-Beiträge jährlich vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Das Finanzamt vergleicht Zulage und Steuervorteil und wendet automatisch die bessere Lösung für den Sparer an. Zu Rentenbeginn kann man sich bis zu 30 Prozent seines angesparten Riester-Kapitals sofort auszahlen lassen. Volle Förderung erhält, wer – einschließlich der Zulagen – 4 % des Gehalts in die Riester-Vorsorge einzahlt. Riestern lohnt sich besonders für Durchschnittsverdiener und Familien mit Kindern, denn sie zahlen gemessen an den Zulagen vergleichsweise wenig Beitrag aus eigener Tasche. Bis zu 200 Prozent der Eigenbeiträge schießt der Staat je nach Gehalt und Familiensituation zu.

Wichtige Kriterien für den Angebotsvergleich

Wer von Riester profitieren möchte, sollte vor Vertragsabschluss die Angebote ausführlich prüfen. Denn hier gibt es große Unterschiede bei den unterschiedlichen Anbietern. Diese wirken sich hinterher entscheidend auf die Höhe der ausgezahlten Beträge aus. Vergleichen sollte man unbedingt die Kosten, die der Versicherer aufruft, denn je höher die Kosten für den Versicherten, desto geringer fällt die Mindestrente aus.

Wichtig sind auch Transparenz und Flexibilität des Vertrages: Wie teuer wird es, wenn man den Vertrag kündigen, wechseln oder sich vom Beitrag freistellen lassen möchte? Zeigt der Vertrag, was dem Kunden zu welchem Zeitpunkt übrig bleibt, z.B. wenn er frühzeitig in Rente geht oder die Beiträge nicht mehr zahlen kann? Bleiben die Konditionen nach einer Zahlungspause gleich? All diese Informationen sollten im Vertrag enthalten sein. Ganz entscheidend sind die Qualität der Geldanlage und die Erfolgsbeteiligung des Versicherten, denn davon hängt ab, mit welchen Überschüssen der Kunde rechnen kann. Und genau die machen die Riester-Rente letztlich interessant. Es lohnt sich also, sich vorab zu informieren: Vergleichsrechner dafür gibt es auf Info- und Finanzportalen wie Financescout24.de.

Anders die Rürup-Rente: Hier profitieren Selbstständige und Gutverdiener

Die Rürup-Vorsorge (auch: Basis-Rente) richtet sich vor allem an Selbstständige, die oft keinen Anspruch auf Riester-Förderung haben und auch keine betriebliche Altersvorsorge nutzen können. Damit ist die Rürup-Rente für Unternehmer und Freiberufler häufig die einzige Möglichkeit, von staatlicher Unterstützung bei der Altersvorsorge zu profitieren. Für diese Anleger ist Rürup sowohl Basis-Rente als auch Steuersparmodell. Während der Ansparphase fällt keinerlei Kapitalertragssteuer an, die Beiträge lassen sich in jährlich steigendem Maß als Sonderausgaben geltend machen. Wer viel verdient und hohe Steuern zahlt, profitiert deshalb stärker von den Steuervorteilen als ein Durchschnittsverdiener. Förderfähig sind konventionelle oder fondsgebundene Rentenversicherungen und neuerdings auch Fondssparpläne. Voraussetzung für die Rürup-Förderung ist, dass das angesparte Kapital später als garantierte lebenslange Monatsrente ausgezahlt wird.

Interessante Neuerungen in 2013

Das „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz“, das vom Gesetzgeber voraussichtlich im Februar 2013 verabschiedet wird, macht Riester- und Rürup-Produkte noch attraktiver für den Sparer. Die Gesetzesänderung soll rückwirkend ab dem 1. Januar gelten, so dass die Vorteile bereits in diesem Jahr voll wirksam sind.

Zu den wichtigen Neuerungen gehört die pauschale Kostenbegrenzung beim Wechsel des Riester-Anbieters. Bei Wohn-Riester lässt sich künftig angespartes Kapital flexibler und steuergünstiger nutzen. So kann dann das Riester-Vermögen dann auch jederzeit zur Tilgung eines Immobilienkredits eingesetzt werden. Bislang war dies nur für den Bau, Immobilienkauf oder die Schuldentilgung ab Rentenbeginn möglich. Auch der behinderten- oder altersgerechte Umbau der eigenen vier Wände wird künftig gefördert.

Höherer Steuervorteil, bessere Information für den Verbraucher

Der steuerlich absetzbare Anteil der Rürup-Beiträge steigt jährlich um zwei Prozent. 2013 lassen sich dann 76 Prozent des Höchstbeitrags geltend machen, nach der Gesetzesänderung also bis zu 18.240 Euro pro Rürup-Sparer (36.480 Euro für Ehepaare). Damit sollen pro Sparer bis zum Jahr 2025, Beiträge bis zu 24.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden (48.000 Euro für gemeinsam veranlagte Eheleute).

Um dem Verbraucher den Vergleich der verschiedenen Angebote zu erleichtern, soll künftig allen Riester- wie auch Rürup-Verträgen eine standardisierte und für den Laien verständliche Produktinformation mit allen wichtigen Vertragsdaten beiliegen. Darunter fallen die Kosten für Abschluss und Verwaltung, eine Modellrechnung sowie die garantierte Rente.

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