Nicht nur für Streithähne – Die Rechtsschutzversicherung

Wer braucht schon eine Rechttschutzversicherung? Antwort: Eigendlich jeder!
Nicht nur für Streithähne - Die Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung wird für verschiedene Bereiche des Privatlebens und der Berufsausübung abgeschlossen, die sich – wie im Falle des Verkehrsrechtsschutzes – überschneiden können. Den entsprechenden Vergleich können Sie auf Rechtsschutzversicherung Vergleich vornehmen.

Grundlagen der Rechtsschutzversicherung
Mit dem privatrechtlichen Versicherungsvertrag der Rechtsschutzversicherung verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft, gegen die Prämienzahlung des Versicherten die Kosten für Rechtsstreitigkeiten zu übernehmen und gegebenenfalls weitere Leistungen zur Verfügung zu stellen. Diese können aus einer kostenlosen Rechtsberatung, der Risikobewertung und auch aus einer Mediation bestehen. Besonders der letzte Punkt wird immer bedeutsamer, da hierdurch teure Prozesse vermieden und Kosten gesenkt werden können. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt im Einzelnen die genauen Obliegenheiten der Parteien innerhalb der Rechtsschutzversicherung. Zuletzt wurden die Allgemeinen Bedingungen Rechtsschutz (ARB) vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) im Jahr 2010 veröffentlicht. Neben diesen allgemeinen Bedingungen sind für einzelne Policen Sondervereinbarungen möglich, die speziell im Berufsrechtsschutz Anwendung finden.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung
Die Deckungssumme kann ohne Begrenzung festgelegt werden, was allerdings aufgrund der höheren Kosten nur im Spezial-Rechtsschutz für bestimmte Berufsgruppen Anwendung findet, wenn etwa Führungskräfte der Wirtschaft, Ärzte oder Architekten mit sehr hohen Streitwerten konfrontiert werden. Ansonsten wird in der Regel eine Deckungssumme von 250.000 Euro vereinbart, die in nahezu jedem Fall ausreicht, um das Kostenrisiko eines Prozesses bis zur letzten Instanz aufzufangen. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um den Streitwert, sondern um die danach berechneten Prozesskosten, die im Berufungsverfahren bei anwaltlicher Beauftragung durch beide Parteien um 40 Prozent brutto betragen können. Eine Deckungssumme von 250.000 Euro innerhalb der Rechtsschutzversicherung würde also für einen Streitwert bis zu einer Million Euro genügen, um auch ein Berufungsverfahren durchzufechten. Allerdings sind das Pauschalwerte, im Einzelfall muss gesondert gerechnet werden. Besonders Gutachterkosten können erheblich ins Gewicht fallen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt folgende Kosten:
-eigene und gegnerische Anwaltskosten
-Zeugengelder
-Sachverständigenhonorare
-Gerichtskosten
-Strafkautionen bis 50.000 Euro
Sämtliche Kosten entstehen vorab, werden aber letztendlich vom Unterlegenen des Rechtsstreites getragen. Daher sichert die Rechtsschutzversicherung die Durchführung des Prozesses überhaupt erst ab. Ohne Versicherung vermeiden viele Personen einen Rechtsstreit, den sie möglicherweise gewonnen hätten, was sie zum Begleichen auch nicht berechtigter Forderungen zwingt.

Fallüberprüfung

Die Versicherungsgesellschaft überprüft vor einem möglichen Rechtsstreit den Fall auf seine Erfolgsaussichten, wofür sie eigene Juristen einsetzt. Ebenso werden Vergleichs- und Mediationsmöglichkeiten ins Auge gefasst. Diese notwendige Überprüfung stellt für den Versicherungsnehmer gleichzeitig eine kostenlose Rechtsberatung dar, die zusätzlich von vielen Versicherern per Hotline vorgenommen wird. Natürlich nehmen der Versicherungsnehmer, die Versicherungsgesellschaft und der mögliche Prozessgegner jeweils unterschiedliche Standpunkte ein, die alle ihre Berechtigung haben. Entschieden wird letzten Endes vor Gericht. Hier hat der Richter zwischen vier unterschiedlichen Auffassungen abzuwägen, die mehr oder weniger offen jedem Rechtsfall zugrunde liegen:
1. die Auffassung des Antragstellers
2. die Auffassung des Antragsgegners
3. eine (öffentliche) Mehrheitsmeinung zum konkreten Fall
4. eine Minderheitsmeinung zum Fall
Recht steht per se nicht felsenfest, sondern wird vor Gericht fortgeschrieben. Die viel zitierten Urteile von Landgerichten oder auch des BVG, BFH und EuGH zu diversen Rechtsfällen dienen alle der Manifestation des 4. Punktes (Mehrheitsmeinung) oder umgekehrt einem Wandel von Minderheitsmeinungen zu Mehrheitsmeinungen. Sie haben für einen neuerlichen Rechtsfall keine bindende Kraft, dieser wird stets vom jeweiligen Gericht verhandelt. Der Gesetzgeber beobachtet jedoch die einschlägigen Urteile und passt allmählich die Gesetzgebung an vorherrschende Auffassungen an. Aus diesem Grund ist ein Rechtsfall vorab in seinem Ausgang nicht sicher einzuschätzen, die Versicherung muss also ihr Risiko bewerten. Wenn sie dieses als zu hoch erachtet, lehnt sie die Übernahme des Falles ab.

Selbstbeteiligung und Geltungsbereich
Für Rechtsschutzversicherungen werden oft Selbstbehalte zwischen 200 bis 300 Euro vereinbart, die zumutbar erscheinen und das Risiko von Bagatellprozessen eindämmen. Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich auf Europa und Mittelmeeranrainer, spezielle Versicherungen können auf die Welt ausgedehnt werden. Dies ist sehr genau zu überdenken, weil in Nordamerika und Asien teilweise völlig andere Rechtssysteme existieren, die zu wesentlich höheren Prozesskosten führen. Des Weiteren gilt eine Rechtsschutzversicherung für definierte Bereiche. Das sind:
-Privatrecht
-Berufsrecht
-Verkehrsrecht
-Mieter- und Wohneigentümerrecht
Diese Bereiche werden gekoppelt und differenziert, so unterscheidet sich beispielsweise eine Berufsrechtsschutzversicherung von einer anderen je nach Beruf und Art der Berufsausübung (selbstständig, angestellt). Für jede Rechtsschutzversicherung gibt es eine Wartezeit, bereits anhängige Fälle können nicht mehr versichert werden. Das gilt auch, wenn der Rechtsstreit absehbar „schwebt“, also sich durch das bisherige Geschehen unverkennbar andeutet.
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Klaus Brüggemann
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