Mit der Hundehaftpflicht auf Nummer sicher gehen

Auch ohne gesetzliche Vorschrift sorgt die Gefährdungshaftung dafür, dass die Hundehaftpflicht ein unverzichtbares Muss für Hundehalter ist. Denn auch ohne eigenes Zutun haften Hundehalter für jeden verursachten Schaden.
Mit der Hundehaftpflicht auf Nummer sicher gehen
Umfassenden Schutz in jeder Alltagssituation bietet die Hundehaftpflicht

Viele Hundehalter sind der festen Überzeugung, dass von ihrem Hund kein Schaden ausgehen kann. Die Vierbeiner sind nur verspielt oder möchten nur mal ein wenig in der Gegend schnüffeln. Trotzdem kann sich aus einer solchen Situation blitzschnell ein Schaden ereignen, denn einen Hund kann man trotz bestem Vorsatz nicht hundertprozentig unter Kontrolle halten. Wenn der Schaden einmal eingetreten ist, dann muss der Hundehalter dafür haften. Je nach Rasse des Hundes und je nach Bundesland ist die Hundehaftpflicht bereits gesetzlich Vorschrift, doch nicht alle Hundehalter schützen sich und ihren Vierbeiner gegen die finanziellen Folgen eines Schadens. Dabei kann die Hundehaftpflicht sogar die eigene finanzielle Existenz retten.

Einige Beispiele aus der Praxis zeigen, dass sich ein Zwischenfall sehr schnell ereignen kann: Während eines Gespräches zwischen zwei Nachbarn spielte der Dackel von Achim Eller zwischen den Beinen der beiden Männer. Das Gespräch spielte sich am Gartenzaun vor den Häusern ab. Dabei war der Hund nicht angeleint, da sich Herr Eller nur in Wurfweite von seinem Haus befand. Plötzlich schoss der Dackel vom Gehweg über die Straße und wollte zum heimatlichen Garten rennen. Auf der Straße musste ein Pkw-Fahrer ein Ausweichmanöver durchführen, um den Hund nicht zu überfahren. Dabei pralle er gegen einen Baum. Der Fahrer blieb dabei unverletzt, doch die Front des Fahrzeuges war um mehr als 30 cm eingedrückt. Für den Fahrer bestand keine Chance, den Hund auch bei angepasstem Tempo wahrzunehmen, dafür war er einfach zu klein. Sachverständige gehen bei dem Fahrzeug von einem Totalschaden aus. Nun ist die Hundehaftpflicht von Herrn Eller gefordert.

Dass aus Spiel sehr schnell Ernst werden kann, zeigt der Schadensfall von Otto Kühne: Sein Hund hat zunächst mit dem Artgenossen der Nachbarin getobt. Sie haben sich auf dem Boden hin und her gewälzt und freudig dabei gebellt. Doch mit einem Male hat der Hund von Herr Kühne heftig mehrmals zugeschnappt, der andere Hund fing an zu jaulen. Beim näheren Betrachten stellte sich heraus, dass der Hund von Herrn Kühne den Artgenossen mehrfach in die Bauchdecke gebissen hatte. Die Nachbarin begab sich darauf mit ihrem Hund zum Tierarzt. Dieser nähte die Risse in der Bauchdecke. Durch den Tierarzt wurde eine Kostenrechnung von knapp 300 Euro erstellt. Nun muss Herr Kühne sich mit seiner Hundehaftpflicht zur Schadensregulierung auseinandersetzen.

Beide Fälle zeigen, dass sich ein Schaden durch den Hund nie ausschließen lässt. Auch wenn man las Hundehalter unmittelbar am Ort des Geschehens ist, verhindert allein schon die Schnelligkeit des Hundes ein rechtzeitiges Eingreifen. Die Hundehaftpflicht ist also ein dringend notwendiges Instrument, um bei Schadensersatzforderungen auf der sicheren Seite zu stehen.

Beide Fälle beruhen auf Schadensmeldungen an die Hundehaftpflicht, Namen geändert.

Bildquelle: Dudarev Mikhail, fotolia.de
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