Legaler und schmackhafter Steuertrick

Manche Steuertipps so dröge wie alte Brötchen, dieser nicht. Der 1304 EUR Steuertrick für Arbeitgeber und Mitarbeiter.
Legaler und schmackhafter Steuertrick

MWS-Buchhaltungsservice informiert in Zusammenarbeit mit dem Steuerberaterpool über aktuelle Steuersparmöglichkeiten. Heute zum Thema Gehaltserhöhung. Über 1.300 Euro pro Jahr sozialabgabenfrei! Dieses Gehaltsextra sichert Mitarbeitern und Unternehmen Steuervorteile bei der Lohnerhöhung. So kann z.B. ein Unternehmen mit 50 Mitarbeiter bis zu 48876 EUR pro Jahr beim Einsatz von Restaurantchecks sparen.

Mangelnde Motivation kostet Unternehmen Milliarden. Wer seine Mitarbeiter nicht an den Mitbewerber verlieren will, sollte frühzeitig dafür sorgen, dass sie ihren Job gerne ausüben und rundum zufrieden sind. Denn nach Angaben der Unternehmensberatung Gallup entsteht aus den Folgen mangelnder Motivation am Arbeitsplatz (z.B. durch hohe Fluktuation, Fehlzeiten und niedrige Produktivität) ein volkswirtschaftlicher Schaden von jährlich bis zu 125,7 Milliarden Euro. Die unmittelbaren Auswirkungen liegen auf der Hand: Imageverlust und langfristiger Fachkräftemangel können ein Unternehmen schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Wie verhindert man ein solches Szenario?

Mehr Motivation. Mehr Netto. So einfach geht“s! Eine willkommene Maßnahme ist immer die Lohnerhöhung, denn jeder Mitarbeiter freut sich prinzipiell darüber – doch sie hat einen finanziellen Haken: Bei einer herkömmlichen Lohnerhöhung sorgen vor allem Steuern und Sozialabgaben für Frust, denn in der Regel kommen von der vereinbarten Lohnerhöhung (nach Steuern- und Sozialabgaben) lediglich 40-60 Prozent beim Arbeitnehmer an. Den Arbeitgeber belasten zusätzlich gestiegene Lohnnebenkosten und anteilig höhere Sozialversicherungsbeiträge. Auf diese Art kostet eine Lohnerhöhung um 50 Euro den Arbeitgeber ca. 60 Euro, wobei beim Arbeitnehmer letztlich nicht mal knapp die Hälfte auf dem Konto ankommt.

Es gibt jedoch eine einfache staatlich geförderte Sozialleistung, die nicht jeder Steuerberater kennt und trotzdem den Unternehmen dabei hilft Lohnnebenkosten zu reduzieren: die Restaurant Schecks für die Mitarbeiterverpflegung. Das besonders Leckere an dieser Zuwendung, die nicht mit anderen Steuerfreibeträgen kollidiert: wird der Barzuschuss in Form von Restaurant Schecks ausgegeben, kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter jährlich so mehr als 1.300 Euro abgabenfrei zukommen lassen; also Brutto für Netto.

Ein Durchschnittsverdiener kann mit Hilfe dieser Essenschecks, laut den Steuerrichtlinien, ein abgabenfreies Nettoplus von bis zu 7% erhalten. So einfach entsteht eine Win-Win-Situation für den Chef und den Mitarbeiter.

Bundesweit sichert ein Netzwerk von 30.000 Akzeptanzpartnern die Vielfalt und Flexibilität bei der Wahl der Verpflegung. Als einer der führenden Anbieter von Motivationslösungen hat sich z.B. die Firma Sodexo als deutscher Marktführer für Restaurant Schecks etabliert. Zu den Akzeptanzpartnern zählen u.a. Restaurants wie Maredo oder Vapiano, Pizzerias, Fastfood-Ketten, zahlreiche Supermarktketten wie Edeka, Kaufland, real und Rewe sowie lokale Bäcker oder Metzger. Endlich eine Zuwendung, die allen Beteiligten schmeckt und zu 100 Prozent bei den Mitarbeitern ankommt!

Allein in Deutschland nutzen bereits über 9.000 Unternehmen mit 250.000 Mitarbeitern, aus großen, kleinen und mittelständischen Unternehmen die vielseitigen Vorteile der Essenschecks, auch bekannt Restaurant Pass.

Jetzt Infos anfordern: www.obn-24.com

Über MWS-Buchhaltungsservice:
MWS-Buchhaltungsservice mit Sitz in Tutzing am Starnbergersee, hat sich von Anfang an auf Buchhaltungslösungen für kleine und mittlere Unternehmen konzentriert und verfügt daher über umfassende Kenntnis der Herausforderungen seiner Zielkunden. Der Buchhaltungsdienstleister ist mittlerweile ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen unter den bundesweit agierenden Buchhaltungsserviceanbietern. Außerdem verfügt MWS-Buchhaltungsservice über eine mehr als 20-jährige Erfahrung als spezialisierte Outsourcing Unternehmenseinheit mit Buchhaltungsservice.

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool unterstützt der MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG. Es werden keine Rechts- und Steuerberatungen durchgeführt.

Weitere Informationen unter www.mws-buchhaltungsservice.de/wissenswertes/infoportal

MWS-Buchhaltungsservice, mit Sitz in Tutzing, ist der Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und bietet intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen & Finanzen, Personal & Gehalt sowie Auftrag & Verwaltung.

Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist Ihre wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen rund um Lohn, Gehalt und Steuern.

Sie haben die Wahl

? Klassische Buchhaltung
Sie benötigen Unterstützung bei bestimmten buchhalterischen Arbeiten.

? Temporäre Buchhaltung
Sie benötigen nur zeitlich begrenzte Unterstützung bei bestimmten buchhalterischen Arbeiten oder Auftragsspitzen, Auslastung, Krankheits-, Fehl- oder Urlaubszeiten.

? Online Buchhaltung
Gerne können wir auch auf Basis eines Online Buchhaltungssystems Ihre komplette Buchhaltung digital erstellen. Das Einsparpotential ist enorm – bis zu 70%.

? Mobile Buchhaltung (mobiler Buchhaltungsservice)
Wir übernehmen die von Ihnen gewünschten buchhalterischen Aufgaben vor Ort in Ihrem Buchhaltungssystem.

Welchen unserer Buchhaltungsservices Sie auch nutzen, eines ist sicher: Sie Sparen bis zu 70% der Buchhaltungskosten. Ob diese moderne Form der Buchhaltung für Sie sinnvoll und kostensparend ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

MWS-Buchhaltungsservice
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