KMU-Berater-Praxistipp: Richtiger Umgang mit Überziehungen

Die Überziehung des Geschäftskontos ist für Unternehmen eine beliebte Finanzierungsquelle. Auch Kreditinstitute tolerieren diese. Dennoch bergen Kontoüberziehungen für Unternehmen etliche Risiken. Praxistipps des KMU-Beraterverbandes.

Liquiditätsbeschaffung mittels Kontoüberziehung ist in wirtschaftlich guten Zeiten sowohl bei Unternehmen als auch bei Kreditinstituten verbreitet. Für Unternehmer kann eine Überziehung der vereinbarten Kreditlinie auf dem Geschäftskonto jedoch unangenehme Folgen haben. Darauf weist die Fachgruppe Finanzierung-Rating im Verband Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater hin und gibt Tipps aus der Beratungspraxis für den Umgang mit Kontoüberziehungen.

„Vielen Unternehmen ist gar nicht bewusst, dass bereits das Überschreiten der Kreditlinie auf dem Geschäftskonto um einen Euro eine Verletzung des Kreditvertrages darstellt. Das Unternehmen ist damit bereits im Leistungsverzug“ sagt KMU-Berater Bernd Tovar von der Fachgruppe Finanzierung-Rating. Die Ursachen für solche Überziehungen sind vielfältig. Tovar nennt als typische Beispiele Investitionen, die über das Kontokorrentkonto finanziert werden, nicht fristgerechte Zahlung der eigenen Kunden, Vorfinanzierung größerer Aufträge, aber auch hohe Privatentnahmen.

Selbst wenn die Bank auf eine Kontoüberziehung nicht reagiert, wird die Überziehung in den Ratingsystemen aller Banken und Sparkassen negativ bewertet. Diese negative Bewertung steigt mit der Zeitdauer, erläutert Tovar. „Nach 90 Tagen Überziehung fällt das Rating des Unternehmens vollautomatisch in den sehr negativen Bereich. Dies ist eine Vorgabe aus dem Reglement von Basel II, an die sich alle Kreditinstitute halten müssen“, so Tovar. Eine solche Rating-Abwertung sei unbedingt zu vermeiden.

Die meisten Kontoüberziehungen sind durch vorausschauendes Handeln in den Unternehmen vermeidbar, ist Tovar überzeugt. Unternehmen sollten dafür aus Sicht der KMU-Berater erstens eine grobe Übersicht über den Finanzierungsbedarf der kommenden zwölf bis 24 Monate haben. Zweitens ist ein ständiger Blick auf die Inanspruchnahme des vereinbarten Kreditlimits auf den Geschäftsgirokonten wichtig: „Spätestens, wenn die vereinbarte Kreditlinie zu 80 Prozent ausgeschöpft ist, sollte in den Unternehmen ein Warnsignal ertönen“ erläutert Tovar. Dann gelte es die Zahlungen so zu disponieren, dass keine Überziehungen entstehen können.

Sollte sich eine Überziehung trotz aller Vorsorge nicht vermeiden lassen, empfehlen die Finanzierungsexperten rechtzeitig vor Eintritt der Überziehung mit dem Kundenbetreuer der Bank zu sprechen und ihm vier Informationen zu geben: Den Grund der Überziehung, deren maximale Höhe und maximale Dauer und aus welchen Geldeingängen die Überziehung zurückgeführt werden wird. So habe die Bank eine fundierte Grundlage für eine möglichst positive Entscheidung zu der über die Kreditlinie hinausgehenden Inanspruchnahme.

Ist eine Überziehung durch die Bank bewilligt, sollte das Unternehmen natürlich die genannten Bedingungen einhalten, betont KMU-Berater Tovar. Und noch zwei Themen sollten geklärt werden: Erstens ob ein zusätzlicher Überziehungszins gerechnet wird und wenn ja in welcher Höhe? Zweitens sollte der Kunde daraufhin wirken, dass die von der Bank bewilligte Überziehung nicht im Rahmen der 90-Tage-Regelung aus Basel II mitgezählt wird, damit es nicht zu einer Rating-Abwertung kommt.

Unternehmen, die ihre Finanzierungs-Situation auf den Prüfstand stellen wollen, finden einen Selbst-Ceck auf www.banken-barometer.kmu-berater.de.

Weitere Informationen:
Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e. V.
Fachgruppe Finanzierung-Rating
Bernd Tovar
Tel: 02387-1016 E-Mail: tovar@kmu-berater.de

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