Insolvenz der CSA Beteiligungsfonds: Anleger müssen reagieren

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzring e.V.

Insolvenz der CSA Beteiligungsfonds: Anleger müssen reagieren

Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

15. Juli 2015. Die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 GmbH & Co. KG, sowie die Deltoton GmbH sind insolvent. Die Anleger, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) sind nun gefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Bis zu 17 % Gewinne sollten die Beteiligungsfonds 4 und 5 der CSA und Deltoton GmbH den Anleger in die Kassen spülen. In manchen Fällen wurden diese Fonds (vertrieben von der Futura Finanz GmbH) deshalb als Altersversorgung empfohlen. Die Fonds sollten in Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und andere Finanzinstrumente investieren. Dieses Konzept ging nicht auf; die Anlageform war eher hochspekulativ und alles andere als eine sichere Altersvorsorge. Nun droht den Anlegern der Totalverlust. Schon vor zwei Jahren wurden die Ausschüttungen der Fonds eingestellt, nun wurde bekannt, dass sowohl die CSA Fonds als auch die Deltoton GmbH (vormals Frankonia Gruppe) insolvent sind. Insolvenzverwalter für die CSA Beteiligungsfonds 4 (und 5) GmbH & Co. KG und Deltoton GmbH (eröffnet am Amtsgericht Würzburg am 01. Juli 2015) ist Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler aus Würzburg.

Die Anleger müssen nun ihre Forderungen bis zum 1. Oktober 2015 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden und den sofortigen Ausstieg aus der Gesellschaft anstreben. Die Forderungsanmeldung selbst, sollte ein Anwalt durchführen, da bestimmte Formalien zu beachten sind und aufgrund der Steigermodelle die Betroffenen nicht eindeutig erkennen können, welches Kapital in welche Gesellschaft geflossen ist. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sollten Anleger unbedingt prüfen lassen, empfehlen die DVS-Vertrauensanwälte. wenngleich die potentiellen Anspruchsgegner mittlerweile selbst insolvent sind. Wer vor Juli 2005 gezeichnet hat könnte ein zusätzliches Verjährungsproblem bekommen: Schadensersatzansprüche verjähren spätestens zehn Jahre nach der Zeichnung.

Für betroffene Anleger hat der DVS im März 2015 die Arbeitsgemeinschaft „Deltoton“ gegründet.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

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