Hundehalterhaftpflicht unerlässlich für jeden Hundehalter

Durch das Halten eines Hundes entsteht die sogenannte Gefährdungshaftung, Hundebesitzer haften ab der Anschaffung des Tieres für jeden Schaden, den dieses verursachen kann.
Hundehalterhaftpflicht unerlässlich für jeden Hundehalter

Wer einen oder gar mehrere Hunde besitzt, sollte unabhängig von der Rasse des Tieres und dem persönlichen Wohnort (an dem es gesetzliche Vorschriften geben kann) eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt lediglich vor den Folgen von Schäden durch Kleintiere bis zur Katze oder dem Ziervogel. Für Hunde oder Pferde, auch andere größere Tiere ist eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflicht Vergleich zwingend. In einigen Bundesländern ist die Haftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen inzwischen gesetzlich vorgeschrieben.

Der Schadensfall
Die häufigsten Schäden sind im Grunde kleinere Sachschäden im nachbarschaftlichen Bereich oder auf Reisen. Schlimmer kann es kommen, wenn Ihr Hund auf ein kleines Kind zurennt und dieses so sehr erschrickt, dass es unglücklich stürzt. Die Folgen werden für einen Hundehalter, der das Tier nicht versichert hat, gewöhnlich sehr teuer. Noch prekärer wirkt sich ein echter Angriff des Tieres auf Menschen oder andere Tiere aus. Die Ansprüche eines verletzten Geschädigten inklusive der Schmerzensgeldforderungen erreichen enorme Höhen. Doch auch kleine Hunde sollten versichert sein, sie können durch ein unberechenbares Verhalten schwere Schäden verursachen. Der Klassiker ist das plötzliche Überqueren einer Straße, weil der Hund auf der anderen Straßenseite eine Katze entdeckt hat. Kommt es hierbei zu einem kostspieligen Autounfall, haftet dafür ebenfalls der Hundehalter. Die private Haftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen keinen Schutz. Aus diesem Grund wird die Hundehalterhaftpflichtversicherung, die sehr preiswert abzuschließen ist, jedem Frauchen und Herrchen dringendst ans Herz gelegt.

Leistungen und Tarifunterschiede
Einen Grundschutz sollte jeder Hundehalter versichern, denn er ist nach § 823 BGB für entstandene Schäden in voller Höhe haftbar zu machen, mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Wie umfangreich der Versicherungsschutz im Einzelfall ausfällt, ist eine Ermessensfrage des Halters. Es gibt bei Spezialpolicen für Tiere große Unterschiede. Listenhunde (= Kampfhunde) lassen sich teilweise nur gegen einen Aufpreis versichern, einige Gesellschaften lehnen bestimmte Rassen auch von vornherein ab. Auch bei den Deckungssummen gibt es große Unterschiede, das Spektrum kann für Personenschäden von 0,5 bis 10 Millionen Euro reichen. Ältere Kunden wiederum, aber auch Mitglieder eines Hundevereins erhalten vielfach attraktive Rabatte.
Die Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung beziehen sich immer auf Schäden gegenüber fremden Personen, nicht gegenüber dem Halter selbst und meist auch nicht gegenüber Familienmitgliedern. Mutwillig herbeigeführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen, der Einwand der groben Fahrlässigkeit muss im Einzelfall geprüft werden. Es sind Personen, Sach- und Vermögensschäden versichert, wobei eine hoch bemessene Deckungssumme empfohlen wird. Ein Sachschaden wäre der beschriebene Autounfall, das Zerbeißen eines Teppichs in fremden Wohnungen, auch das Verletzen eines anderen Tieres oder ein Schaden in öffentlichen Parks. Personenschäden erklären sich von selbst, und bei den Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Echte Vermögensschäden treten ohne Zusammenhang mit einem Sachschaden auf, wenn beispielsweise das Tier den Straßenverkehr aufhält und dadurch wichtige Transporte ihr Ziel nicht pünktlich erreichen. Auch das Verbellen von Ladenkundschaft zählt dazu. Ein unechter Vermögensschaden ist hingegen an einen entstandenen Sachschaden gekoppelt.

Worauf achten bei der Hundehaftpflichtversicherung?
Beim Abschluss der Versicherung sollte darauf geachtet werden, dass Mietsachschäden eingeschlossen sind. Auch ein Fremdhüterrisiko, Auslandsreisen und bei Bedarf die Teilnahme an Wettkämpfen kann in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden. Den Leinenzwang haben viele Versicherer gelockert, und ein Maulkorbzwang ist kaum noch anzutreffen. Er wird von Experten als äußerst negativ eingestuft, die Versicherungsgesellschaften folgen überwiegend diesem Urteil. Die Welpen des Hundes können mitversichert werden, ebenso die sogenannte ungewollte Deckung.
Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist über das Versicherungsportal Hundehalterhaftpflicht Versicherung Vergleich sehr einfach, nach einem kostenlosen, anonymen Vergleich wird die Gesellschaft mit den für das Tier passendsten Leistungen zum günstigsten Preis gewählt. Der Abschluss ist online möglich, eine eventuell bestehende Versicherung kann schriftlich drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden. Sollte die Versicherungsgesellschaft die Vertragsbedingungen ändern, haben Sie als Hundehalter auch ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats nach dem Zugang eines Änderungsschreibens wirksam bleibt.

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Klaus Brueggemann
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42651 Solingen

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