Gutes Licht am Arbeitsplatz mit LED-Beleuchtung

Arbeitsschutz im Unternehmen

Gutes Licht am Arbeitsplatz mit LED-Beleuchtung

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Gutes Licht am Arbeitsplatz ist ein Muss, um sicher und ermüdungsarm arbeiten zu können. Doch wie sieht eine optimale Beleuchtung aus? Tageslicht bleibt unverzichtbar, ebenso professionell geplante Kunstlichtbeleuchtung. Im Arbeitsschutzgesetz sind dazu eine Reihe von Normen festgeschrieben, die die Gesundheit der Mitarbeiter schützen und Unfälle vermeiden helfen sollen. Auch die neuen, energiesparenden LED-Leuchten sind unter Arbeitsschutz-Gesichtspunkten hervorragend für den Einsatz im Unternehmen geeignet.

Eine optimale Beleuchtung ist laut Gesetzgeber das Tageslicht, ergänzt durch ein individuell angepasstes künstliches Licht. Mangelnde Lichtstärke beeinflusst die Augengesundheit der Mitarbeiter und stellt ein Unfallrisiko dar. Bei der Planung der arbeitsschutzrechtlich korrekten Beleuchtung muss deshalb sichergestellt werden, dass den Mitarbeitern situationsbezogen überall ausreichend helles Licht zur Verfügung steht, das zudem nicht blendet und keine Spiegelungen erzeugt. Die Helligkeit der Beleuchtung eines Ganges in einem Warenlager wird zum Beispiel anders ausfallen als die eines Bildschirmarbeitsplatzes oder eines Arbeitsbereiches eines Feinmechanikers.

Künstliches Licht am Arbeitsplatz darf zudem die Farbwiedergabe möglichst nicht verfälschen. „Hochwertige LED-Beleuchtung gibt Farben nahezu identisch wieder. Zudem verbraucht sie gegenüber konventionellen Leuchtmitteln deutlich weniger Energie. Das ist eine Kombination, die in den Unternehmen gern gesehen wird“, davon ist Marco Hahn, LED-Experte bei der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe, überzeugt.

Tageslicht versus Kunstlicht

Tageslicht hat den Vorteil, dass es vom Menschen als sehr angenehm empfunden wird, wobei nicht nur der optische Effekt eine Rolle spielt, sondern auch die psychologische Wirkung – diese Erfahrung dürfte jedem bekannt sein, der nach langen Wintertagen an die Sonne tritt. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 schreiben vor, dass der sogenannte „Tageslichtquotient“ in der Arbeitsstätte 2 Prozent – beim Vorhandensein von Oberlichtern 4 Prozent – überschreiten muss. Der Wert von 2 Prozent klingt recht niedrig, doch es gilt zu bedenken, dass selbst bei bedecktem Himmel im Außenbereich mehrere Tausend Lux Beleuchtungsstärke herrschen. Da der Tageslichtquotient schwer zu ermitteln ist, gilt, dass ein Arbeitsraum auch dann genügend Tageslicht erhält, wenn das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche oder Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche mindestens 1:10 beträgt. Wo immer möglich empfiehlt es sich, Arbeitsplätze in Fensternähe einzurichten, jedoch so, dass Blendung durch das Sonnenlicht vermieden wird.

Abgestimmte Beleuchtungsplanung für Räume

Ohne Kunstlicht geht es jedoch nicht. Die Lichtverteilung eines Arbeitsraumes ist im Ganzen zu erfassen, die Helligkeitsverteilung im Raum muss berücksichtigt werden. Bei der Planung der künstlichen Beleuchtung sind ebenfalls eine Reihe von Faktoren zu beachten. Der Gesetzgeber schreibt Mindeststärken für die Beleuchtung von Arbeitsstätten vor, die von der Art der dort ausgeführten Tätigkeiten abhängen. Für einen klassischen Bildschirmarbeitsplatz sind 500 Lux vorgeschrieben, zum Kopieren und für die Ablage reichen 300 Lux. Flimmern der Beleuchtung und die Bildung von Schatten durch ungünstige Anordnung der Leuchten sind zu vermeiden.

Hervorragende Farbwiedergabe mit guten LED- oder Halogenlampen

Weiterhin muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Raumbeleuchtung eine korrekte Farbwiedergabe erlaubt. Das Arbeitslicht darf Sicherheitsfarben und Farbkodierungen nicht verfälschen. Für einen Bildschirmarbeitsplatz sowie die meisten anderen Arbeitsplätze liegt der Mindestwert für den Farbwiedergabeindex bei 80 von 100, auf Verkehrsflächen und Fluren ist ein Wert von 40 ausreichend. Der Farbwiedergabeindex oder CRI („Color Rendering Index“) gibt an, mit welcher Güte die Farben der beleuchteten Gegenstände wiedergegeben werden. Der Maximalwert von 100 wird annähernd durch Halogenlampen, hochwertige LED-Lampen und Leuchtstoffröhren erreicht. Einfache Leuchtstoffröhren und viele Energiesparlampen verzeichnen jedoch nur einen Index von 80 bis 85. Weiße LED-Leuchten schaffen je nach Qualität einen CRI von 70 bis 95. Besonders ungünstig im Hinblick auf die Farbtreue sind Natrium-Dampflampen. Da sie ein gelbliches Licht abgeben, liegt ihr Farbwiedergabeindex oft nur bei einem Wert von unter 30.

LED-Beleuchtung und Arbeitsschutz

LED-Beleuchtung ist extrem energiesparend und verzeichnet dennoch eine hohe Lichtausbeute. Deshalb wird sie zunehmend auch im Industriebereich eingesetzt, sei es durch direkte Investition in die hocheffiziente LED-Technik oder durch Miete von LED-Beleuchtungsanlagen. Das flimmerfreie LED-Licht entlastet die Augen, wodurch Ermüdungserscheinungen vorgebeugt wird. Zudem ist das Licht sofort nach dem Einschalten zu 100 Prozent verfügbar, ein Vorteil, der in bestimmten Situationen die Sicherheit im Betrieb erhöhen kann.

Das Lichtspektrum von LED-Leuchtmitteln ist flexibel in seiner Zusammensetzung variierbar und kann deshalb so angepasst werden, dass ultraviolette und infrarote Anteile ausgeklammert werden. Möglich sind Varianten von der Lichtfarbe Warmweiß (3000 Kelvin) bis hin zu Tageslichtweiß (über 6000 Kelvin).

Gegenüber anderen Niedervoltlampen erhitzen sich die Leuchtdioden während des Betriebes nur gering. Somit geht von ihnen keine thermische Gefährdung aus. LED-Leuchten, die weißes oder blaues Licht abstrahlen, können jedoch bei hoher Intensität zu starker Blendung führen. Deshalb sollten sie so angebracht werden, dass sie nicht blenden oder direkt auf die Augen von Personen gerichtet sind.

Weitere Arbeitsschutz-Aspekte bei der Beleuchtungsplanung

Bei einer Beleuchtungsanlage ist es wichtig, regelmäßig zu prüfen, ob die eingebrachten Leuchten auch nach längerer Nutzungszeit die erforderliche Lichtausbeute erbringen. Aufgrund der Alterung der Leuchtmittel sowie durch Verschmutzung nimmt diese nämlich im Laufe der Zeit ab.

Insgesamt ist die fachgerechte Planung einer betrieblichen Beleuchtungsanlage recht komplex. Weitere Bestimmungen, wie die sicherheitstechnisch korrekte Anbringung von Lichtschaltern oder die besondere Beleuchtung von Gefahrenstellen sowie nicht zuletzt der Brandschutz, sind bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. Ausführliche Informationen zur Gestaltung der Beleuchtung bekommen Unternehmen zum Beispiel bei ihrem Unfallversicherungsträger. Alternativ empfiehlt sich eine Beratung durch einen erfahrenen Beleuchtungsexperten für den industriellen Bereich. Die Deutsche Lichtmiete konzipiert und vermietet Beleuchtungsanlagen auf der Basis hochwertiger, in Deutschland produzierter LED-Leuchten, die speziell für Anforderungen in Industrieunternehmen entwickelt wurden.

Weitere Informationen unter www.deutsche-lichtmiete.de

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Über die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe
Die Deutsche Lichtmiete GmbH hat sich als erstes Unternehmen seiner Art auf die Einbringung und Vermietung von energieeffizienter Beleuchtungstechnik spezialisiert. In enger Zusammenarbeit mit der Industrie realisiert die Deutsche Lichtmiete nach Kundenbedarf die Umsetzung von entsprechenden Projekten europaweit. Durch die Einbringung und Vermietung von exklusiven LED-Produkten, \\\’Made by Deutsche Lichtmiete\\\‘, ergibt sich auf Kundenseite eine nachhaltige, sofortige Reduktion der Gesamtbetriebskosten inklusive Mietzahlungen zwischen 15 und 35 Prozent. Zudem schafft der Einsatz dieser LED-Leuchtmittel eine projektbezogene CO2-Ersparnis von durchschnittlich über 65 Prozent und übertrifft somit alle aktuellen Zielsetzungen Deutschlands und der Europäischen Union in puncto Klimaschutz.
Mehr Informationen unter www.deutsche-lichtmiete.de

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