Für die Pflegekosten der Eltern aufkommen

Gesetzlich vorgeschrieben: Kinder müssen Kosten übernehmen
Für die Pflegekosten der Eltern aufkommen

(mpt-192) Am 1. Januar 2012 trat das Familienpflegezeitgesetz in Kraft, das Angehörigen von Pflegebedürftigen bessere Möglichkeiten bereitet, die Pflege der Eltern zuhause zu übernehmen. Dabei kann für bis zu zwei Jahre die Arbeitszeit auf die Hälfte verringert werden, wobei natürlich auch auf ein Teil des Gehalts verzichtet werden muss. Einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit gibt es jedoch nicht. Wer sich für eine sogenannte Laienpflege entscheidet, die zum Beispiel durch Familienangehörige geleistet werden kann, der muss mit erheblich höheren Kosten rechnen.

Es herrscht noch immer große Unklarheit

TNS Emnid hat im Auftrag der Münchener Verein Versicherungsgruppe http://www.deutsche-privat-pflege.de/ eine Umfrage unter 504 Personen ab 14 Jahren durchgeführt. Dabei kam heraus, dass 21 Prozent der Deutschen sich nicht bewusst sind, die Pflegekosten für Eltern übernehmen zu müssen. Nur etwa zwei Prozent antworteten auf die Frage „Glauben Sie, dass sich Kinder an den Kosten beteiligen müssen, wenn deren Eltern pflegebedürftig werden und die Pflege nicht alleine finanzieren können?“ mit „ja, jeder unbegrenzt“. 55 Prozent sind der Meinung, dass man sich nur nach den eigenen Möglichkeiten beteiligen muss, 23 Prozent glauben gar, dass es nur Personen betrifft, die ein entsprechend hohes Einkommen haben.

Ein böses Erwachen kann es geben, wenn ein Elternteil in ein Pflegeheim muss. Im schlimmsten Fall muss eine Unterbringung in der Pflegestufe III finanziert werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt dabei aber nur einen Anteil von 1.550 Euro. Da ein Platz in einem Pflegeheim Kosten von ca. 3.200 Euro monatlich verursacht, liegt der Eigenanteil bei 1.650 Euro.

Wenn die Rente der Eltern nicht ausreicht

Den ersten Teil müssen die pflegebedürftigen Eltern selbst beisteuern, nämlich mit ihrer Rente. Diese betrug im Jahr 2009 in den alten Bundesländern durchschnittlich 347 Euro, in den neuen 787 Euro. Somit würde eine Pflegelücke von 1.303 Euro in den alten bzw. 863 Euro in den neuen Bundesländern entstehen, für die die Kinder aufkommen müssen – und dies nicht nur mit ihrem Sparvermögen, sondern auch mit eventuell vorhandenem Wohneigentum.

Hier richtet sich eine Zahlung also nicht nach der Bereitschaft der Kinder, sondern nach deren Einkommensverhältnissen, wobei hier nicht nur das Einkommen zu berücksichtigen ist, sondern auch mögliche Unterhaltsverpflichtungen.

Pflegezusatzversicherung als Vorsorge

Gegen hohe Pflegekosten kann man sich durch eine rechtzeitig abgeschlossene, private Pflegezusatzversicherung schützen, die zwingend die Laienpflege mit absichern sollte. Mehr Informationen auf den Seiten der RatGeberZentrale: http://www.ratgeberzentrale.de/steuern-und-finanzen/pflegekosten-eltern.html

Foto: djd/www.deutsche-privat-pflege.de/Werner Heiber Fotografie

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