Finanzmarktausicht ermittelt gegen SAM MANAGEMENT GROUP AG

Auszahlungen an Anleger untersagt / Management darf ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten nicht handeln
Finanzmarktausicht ermittelt gegen SAM MANAGEMENT GROUP AG

Hergiswil / Zürich. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat Untersuchungen gegen die SAM MANAGEMENT GROUP AG (SAM AG) eingeleitet [1]. Das im Kanton Nidwalden ansässige Unternehmen hat Anleger jahrelang durch hohe Renditeversprechen geködert. Mit superprovisorischer Verfügung vom 1. März 2012 hat die Finma Untersuchungsbeauftragte eingesetzt und den bisherigen Organen untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen [2]. Damit ist das bisherige Management faktisch entmachtet worden. Zum 1. April 2012 fällig gewordene Zahlungen an Anleger konnten nicht geleistet werden. In einem Rundschreiben an betroffene Anleger erklärte die SAM AG, dass einstweilen jegliche Auszahlungen von Firmenkonten untersagt worden sind [3].

Auf dem deutschen Markt ist die SAM AG über ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die BESTLIFE SELECT AG, tätig. Unter der Bezeichnung CASHSELECT boten die SAM AG und die BESTLIFE SELECT AG ein Finanzprodukt an, das nach der Eigenwerbung Sicherheit, attraktive Verzinsung sowie überschaubare und flexible Laufzeiten miteinander verbinden sollte [4]. Mit dem Versprechen, das Doppelte des Rückkaufswertes zu erhalten, wurden Anleger zur Kündigung von Kapital bildenden Lebensversicherungen, Bausparverträgen und anderen Sparanlagen veranlasst [5].

Grund für die Untersuchungen der Finanzmarktaufsicht ist, dass es sich bei den von SAM AG und BESTLIFE SELECT AG angebotenen Finanzanlagen um Einlagengeschäfte im Sinne des Bankrechts handeln dürfte. Solche Einlagengeschäfte sind sowohl nach deutschem wie auch nach Schweizer Recht nur dann zulässig, wenn der Anbieter über eine entsprechende behördliche Erlaubnis verfügt. Das ist bei beiden Gesellschaften nicht der Fall. In Deutschland wurden vergleichbare Geschäftsmodelle mehrfach durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt und die Rückabwicklung der abgeschlossenen Verträge angeordnet.

Die Pro Visus AG, eine u. a. in den Bereichen Verbraucher- und Anlegerschutz tätige Schweizer Aktiengesellschaft, rät betroffenen Anlegern, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen. Nach Auffassung der Anlegerschützer besteht der dringende Verdacht, dass die von den Anlegern eingesetzten Gelder in Gefahr sind. Nur durch eine zeitnahe Prüfung der abgeschlossenen Verträge können spezialisierte Rechtsanwälte alle erforderlichen Sofort-Maßnahmen zur Rettung des eingesetzten Kapitals ergreifen. Im Auftrag von Kunden lässt die Pro Visus AG regelmäßig Kapitalanlagen, die auf dem sog. „grauen Kapitalmarkt“ abgeschlossen wurden, durch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte auf Beratungs- und Prospektfehler sowie auf entstandene Schäden prüfen.

Für Kunden der SAM MANAGEMENT GROUP AG und der BESTLIFE SELECT AG hat die Pro Visus AG unter der Adresse www.best-life-opfer.de ein eigenes Portal eingerichtet.

Einzelnachweise:
[1] http://www.finma.ch/d/sanktionen/vorsorgliche-massnahmen/unterstellungsverfahren/Seiten/sam-management-group-ag.aspx
[2] http://www.moneyhouse.ch/u/pub/shab_publikation_sam_management_group_ag_hergiswil_(nw)_6597610.pdf
[3] http://www.fastpic.info/image/f9e326a197
[4] http://roos.bestlifeselect.de
[5] http://cashselect.info
Die Pro Visus AG ist eine Schweizer Aktiengesellschaft, die u. a. in den Bereichen Verbraucher- und Anlegerschutz tätig ist. Im Auftrag unserer Kunden lassen wir Kapitalanlagen, die auf dem sog. „grauen Kapital­markt“ abgeschlossen wurden, durch spezialisierte Rechtsanwälte auf Beratungs- und Prospektfehler sowie auf entstandene Schäden prüfen.

Pro Visus AG
Beat Walker
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