FACTO-Insolvenz: Was können die Kunden jetzt tun?

FACTO-Insolvenz: Was können die Kunden jetzt tun?

Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht (Bildquelle: Rechtsanwaltsgesellschaft Mutschke mbH)

Düsseldorf, 21.11.2018. Die Rückabwicklung von Lebensversicherungen gegen eine Beteiligung an dem ausgezahlten Geld – das ist eines der Geschäftsmodelle der FACTO Financial Services AG. Nun hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Bei den Kunden macht sich Verunsicherung breit.

„Seit der Insolvenz von FACTO erhalten wir vermehrt Anrufe von deren Kunden. Sie machen sich Sorgen, weil sie nicht wissen, wie es jetzt weitergeht“, erklärt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ihre Kanzlei, die Rechtsanwaltsgesellschaft Mutschke mbH, hat festgestellt, dass es für viele Betroffenen einen einfachen Weg gibt, um die Zusammenarbeit mit FACTO zu beenden. „Damit sind die Kunden wieder selbst Herr der Lage und müssen sich nicht auf einen Dienstleister verlassen, der sich in der Insolvenz befindet“, sagt Nicole Mutschke.

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Auf die Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung müssen die Betroffenen dennoch nicht verzichten „Bis zu 45 Prozent des Erlöses als Honorar einzubehalten, wie es FACTO getan hat, erscheint uns unverhältnismäßig viel – insbesondere, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt“, sagt Mutschke. Sie berichtet auch, dass viele Kunden unzufrieden sind mit langen Bearbeitungszeiten und der Kommunikation durch FACTO. Mutschke rät daher unzufriedenen Kunden, schnellstmöglich prüfen zu lassen, ob auch sie sich von den FACTO-Verträgen lösen können.

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Bildquelle: Rechtsanwaltsgesellschaft Mutschke mbH

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Mutschke mbH ist eine Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Wirtschaftsrecht. Sie unterstützt ihre Mandanten bei rechtlichen Fragen zu Geldgeschäften, geschlossenen Fonds und Unternehmensrecht. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld. www.kanzlei-mutschke.de

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