Endspurt 2013: Jetzt Riester-Vorsorge und Basis-Rente optimieren

OVB Themendienst Investment & Vorsorge

Köln, 10. Dezember 2013 – Mütterrente, Lebensleistungsrente, abschlagsfreier Renteneintritt mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren – die Beschlüsse der Großen Koalition zur gesetzlichen Altersversorgung sind unter Dach und Fach. Dies alles dürfte Jahr für Jahr einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag kosten. Aber „das wird nicht einfach zu finanzieren sein“, befürchtet Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln. Weil an die Steuerfinanzierung zum Beispiel der Mütterrente nicht gedacht ist, kommen nur drei Möglichkeiten in Betracht, die von Schwarz-Rot beschlossenen neuen Versorgungsleistungen zu bezahlen: Der bereits beschlossene Verzicht auf die im Jahr 2014 anstehende Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die künftig viel stärkere Erhöhung der Rentenbeiträge als geplant sowie eine weitere Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus. Folge für die Beitragszahler von heute und die Ruheständler von morgen: „Nicht trotz, sondern wegen des Koalitionsvertrags müssen die Anstrengungen bei der privaten Altersvorsorge weiter verstärkt werden“, betont OVB Experte Gruhn.

Riester-Rente: Keinen Euro an Förderung verschenken
In den letzten Wochen des Jahres 2013 sind Riester-Sparer besonders gefordert. Denn bis spätestens 31.12. müssen die staatlichen Zulagen für das Jahr 2011 beantragt werden. „Wer das nicht jedes Jahr aufs Neue machen möchte, stellt bei seinem Riester-Anbieter, der Versicherung, Bank/Sparkasse oder Bausparkasse, einen so genannten Dauerzulagenantrag“, empfiehlt Philipp Gruhn. Dieser Antrag gilt automatisch jedes Jahr, bis sich etwas an der familiären Situation des Riester-Sparers und deshalb an seinem Förderanspruch ändert. Ist beispielsweise vor ein paar Monaten Nachwuchs auf die Welt gekommen, sollte der Dauerzulagenantrag unbedingt angepasst werden. Denn insbesondere die Kinder-Zulage ist sehr hoch und deshalb äußerst attraktiv. Sie beträgt für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder 300Euro jährlich, für früher geborenen Nachwuchs immerhin 185 Euro im Jahr. Jeder Riester-Sparer erhält, unabhängig von der Zahl der Kinder oder ob überhaupt Nachwuchs da ist, eine Grundzulage von 154 Euro pro Jahr.

„Dies sind im Übrigen Höchstbeträge“, erklärt OVB Stratege Gruhn. Die maximale staatliche Förderung wird überwiesen, sobald die Summe aus Zulagen und Eigenanteil vier Prozent des Bruttojahreseinkommens, bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung, aus dem jeweiligen Vorjahr erreicht. Im Jahr 2012 betrug diese Beitragsbemessungsgrenze im Westen 67.200 Euro und in Ostdeutschland 57.600 Euro. Im laufenden Jahr liegt die jeweilige BBG bei 69.600 Euro (alte Bundesländer) und 58.800 Euro (neue Bundesländer). „Nach einer Gehaltserhöhung sollte der Riester-Sparer überprüfen, ob sein Eigenanteil für die staatliche Höchstförderung ausreicht“, rät Philipp Gruhn.

Manche Riester-Sparer können eine noch höhere staatliche Förderung als die genannten Zulagen herausholen, indem sie maximal 2.100 Euro jährliche Vorsorgebeiträge als Sonderausgaben beim Finanzamt steuersparend geltend machen. Das nutzt hauptsächlich Riester-Sparern mit vergleichsweise hohem Einkommen und starker steuerlicher Belastung. Tipp: Den Sonderausgabenabzug beantragen Riester-Sparer bei ihrer Steuererklärung mit dem ausgefüllten Formular „Anlage AV“.

Hohe Förderquote für Geringverdiener
Inbesondere bei Geringverdienern ist der eigene Sparaufwand vergleichsweise gering wegen der hohen Förderung. Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter hat im Jahr 2012 ein Bruttoeinkommen von 30.000 Euro. 4 Prozent davon ergeben 1.200 Euro Riester-Beitrag im Jahr 2013. Davon abgezogen werden die Grundzulage von 154 Euro sowie die Kinderzulage für die im Jahr 2008 geborene Tochter in Höhe von 300 Euro. Somit muss die Mutter aus eigener Tasche 746 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen.

Grundsätzlich gilt: „Je niedriger das Einkommen des Riester-Sparers ist und je mehr Kinder bei der staatlichen Förderung berücksichtigt werden, desto höher ist die Förderquote, also der Anteil der staatlichen Zulage am gesamten Riester-Sparbeitrag“, erläutert OVB Experte Philipp Gruhn. Im Einzelfall könne der Förderanteil am Gesamtbeitrag bis 85 Prozent betragen.

Riester-Sparer können unter vier Vertragsvarianten wählen. Dies sind die Riester-Rentenversicherung, Riester-Investmentfondssparpläne, Riester-Banksparpläne sowie der so genannte Wohn-Riester, bei dem die staatliche Förderung in die Finanzierung und Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum eingebaut wird. „Insbesondere der Wohn-Riester in Kombination mit einem Bausparvertrag ist für fast jeden, der den Erwerb von Wohneigentum plant oder bereits eine selbst genutzte Immobilie besitzt, vorteilhaft“, betont Philipp Gruhn.

Basis-Rente: Jahresbeitrag erhöhen, um mehr Steuern zu sparen
Profitabel ist der Kassensturz ein paar Wochen vor dem Jahreswechsel oft auch für die Inhaber einer so genannten Basis-Rente. „Diese Form der Eigenvorsorge wird ausschließlich durch Steuerersparnisse staatlich gefördert“, erklärt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG. Dies bedeutet konkret: Im laufenden Jahr 2013 dürfen Alleinstehende 15.200 Euro Gesamtbeitrag mit dem Finanzamt Steuern sparend abrechnen, Verheiratete doppelt so viel.

Gleichsam im Hintergrund läuft folgende Steuerspar-Rechnung ab: Singles dürfen jedes Jahr höchstens 20.000 Euro in eine Basis-Rente investieren, gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagte Ehepaare höchstens 40.000 Euro. Die Finanzverwaltung akzeptiert einen bestimmten Prozentsatz dieses jährlichen Höchstbeitrags als Vorsorgeaufwand, somit als Steuern mindernde Ausgaben. Dieser prozentuale Anteil steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2013 sind es 76 Prozent von 20.000 Euro, umgerechnet somit 15.200 Euro, respektive 76 Prozent von 40.000 Euro bei Verheirateten, also 30.400 Euro. Im kommenden Jahr steigt der als Vorsorgeaufwand abzugsfähige Anteil des Jahresbeitrags auf 78 Prozent, so dass Alleinstehende 400 Euro und Verheiratete 800 Euro mehr mit dem Finanzamt abrechnen dürfen als in diesem Jahr. Bereits ab dem Jahr 2025 darf der jährliche Höchstbetrag von 20.000 Euro respektive 40.000 Euro komplett als Steuern sparender Vorsorgeaufwand mit dem Finanzamt abgerechnet werden.

„Insbesondere Freiberufler und gut verdienende Angestellte, die bislang noch nicht den Jahreshöchstbeitrag in ihre Basis-Rente investieren, sollten jetzt Bilanz ziehen und überprüfen, ob eine Aufstockung finanziell möglich ist“, rät OVB Experte Philipp Gruhn. Viele Freiberufler beispielsweise hätten zum Jahresende hohe Einnahmen. Somit stünden ihnen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, um ihre Beiträge zur Basis-Rente auf die jährliche Höchstgrenze aufzustocken. Vergleichbares gelte für Angestellte, die in diesen Tagen ihre Tantiemen oder andere Bonuszahlungen erhielten. „Dadurch wächst nicht nur die Steuerersparnis. Auch die späteren Leistungen aus der Basis-Rente können durch die Zuzahlungen spürbar steigen“, erklärt Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf der Website der OVB unter www.ovb.de/themendienst/rente

Über die OVB Vermögensberatung AG
Die OVB Vermögensberatung AG ist die deutsche, operativ tätige Landesgesellschaft des europaweit tätigen Finanzdienstleisters OVB Holding AG. Diese ist neben Deutschland in 13 weiteren europäischen Ländern vertreten. Derzeit beraten rund 5.000 hauptberufliche OVB Finanzberater europaweit rund 3,0 Millionen Kunden in allen Fragen rund um allgemeine und private Altersvorsorge, Vermögensaufbau und -sicherung sowie den Erwerb von Wohneigentum. In Deutschland berät OVB mit 1.375 Finanzberatern rund 644.000 Kunden (Stand: 30. September 2013). Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete OVB in Deutschland Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 66,8 Mio. Euro sowie ein EBIT von 7,0 Mio. Euro.
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Über den OVB Konzern
Der OVB Konzern mit Sitz der Holding in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Vermögensschutz, Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt der OVB Geschäftstätigkeit. Derzeit berät OVB europaweit rund 3,0 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. OVB ist aktuell in insgesamt 14 Ländern aktiv, wobei rund 5.000 hauptberufliche Finanzberater für den Konzern tätig sind. 2012 erwirtschaftete die OVB Holding AG mit ihren Tochtergesellschaften Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 214,7 Mio. Euro sowie ein EBIT von 10,5 Mio. Euro. Die OVB Holding AG ist seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard, ISIN DE0006286560) notiert.
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