Eintreibung offener Forderungen könnte schon bald erheblich teurer werden

Gesetzesänderung sieht bis zu 40 Prozent Steigerung bei Gerichtsvollzieherkosten vor
Eintreibung offener Forderungen könnte schon bald erheblich teurer werden
LEGIAL – Gerichtsvollzieherkosten sollen steigen

Offene Rechnungen und säumige Schuldner sind besonders im Mittelstand ein Problem für sich: Schon verzögerte Zahlungseingänge können Unternehmer im Hinblick auf die eigenen Zahlungsverpflichtungen in Bedrängnis bringen, von Zahlungsausfällen ganz zu schweigen. Verständlich, dass viele daher auf ein professionelles Mahnwesen setzen und ausstehende Forderungen konsequent verfolgen – notfalls mithilfe des Gerichtsvollziehers. Allerdings lohnt es sich, hier künftig differenzierter vorzugehen: Nach einem aktuellen Gesetzesentwurf sollen die Gebühren für die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher schon bald drastisch ansteigen, was vor allem Gläubiger mit kleineren Forderungen im zwei- oder dreistelligen Bereich zusätzlich belasten wird. Dabei gibt es schon heute kostengünstigere Möglichkeiten, um offene Forderungen einzutreiben und gleichzeitig die gewachsene Kundenbeziehung zu schonen, weiß der Jurist Achim Speldrich, Leiter des Bereiches Forderungsmanagement bei LEGIAL.

Gerichtsvollzieher – immer die richtige Wahl?
Der kleine, aber traditionsreiche Sportschuh-Hersteller Salis hatte nach einer wirtschaftlich schwierigen Phase ein eigenes Endkundengeschäft aufgebaut und mit seinem Online-Versandhandel zunächst gute Geschäfte gemacht. Doch die Freude über den profitablen Internet-Shop währte nicht lange: Schon bald häuften sich die Zahlungsausfälle. Ein Problem, mit dem laut einer Umfrage des Kölner Instituts für Handelsforschung 86 Prozent aller Online-Händler schon zu kämpfen hatten. Die Firma Salis musste nun feststellen, dass sie zeitweise sogar bis zu fünf Prozent ihres Onlineumsatzes abschreiben musste – für den angeschlagenen Schuhproduzenten nur schwer zu verkraften. Gleichzeitig erwies sich die Eintreibung so vieler offener Rechnungen mit jeweils nur kleineren Beträgen als relativ zeit- und kostenintensives Unterfangen: Blieben die Mahnungen unbeachtet, kam es meist zur gerichtlichen Titulierung und dann zur Zwangsvollstreckung. Allzu oft zeigte sich dabei, dass beim Kunden gar nichts zu holen war. Das geprellte Unternehmen blieb dann nicht nur auf der offenen Rechnung, sondern auch noch auf den hohen Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten sitzen.

Zwangseintreibung von Forderungen wird teurer…
Unternehmen wie Salis könnten zudem bald einen noch höheren Preis für die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers zahlen: Die Grundlage dafür liefert das „Gesetz zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht“. Der Gesetzentwurf, der derzeit zur Beschlussfassung im Bundesrat und Bundestag liegt, sieht satte Zuschläge von teilweise bis zu 40 Prozent auf nahezu alle Schritte und Leistungen in Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen vor. So könnte allein die Zustellgebühr des Zwangsvollstreckungsbescheids um über 25 Prozent ansteigen; auch die Durchführung einer Versteigerung, die Ausfertigung von Zustellungsurkunden und viele Pauschalen wären von den Preissteigerungen betroffen. Wenn der Gerichtsvollzieher unverrichteter Dinge abziehen muss, weil beim Schuldner nichts oder nicht genug zu holen war, dann bleibt der Gläubiger allein auf diesen Kosten sitzen.

…nicht aber die vorgerichtliche Einigung
„Unternehmen sollten sich daher in Zukunft noch genauer überlegen, ob sie gleich ein Gericht und den Gerichtsvollzieher einschalten oder besser eine solide vorgerichtliche Bearbeitung wählen. Das bietet beispielsweise ein seriöses Inkassounternehmen“, so Achim Speldrich, Leiter des Geschäftsbereiches Forderungsmanagement bei LEGIAL. Neben der Prüfung der wesentlichen rechtlichen Formalien – wichtig, falls es doch noch zur gerichtlichen Durchsetzung der Zahlungsansprüche kommt – umfasst deren Leistung auch die vorsorgliche Kontaktaufnahme mit dem Schuldner. So lassen sich im Vorfeld nicht nur die Ursache des Zahlungsverzugs, sondern auch die Zahlungsfähigkeit des Schuldners klären. Nach der Erfahrung des Inkasso-Experten Achim Speldrich führt aber bereits die aktive Ansprache durch einen Inkasso-Partner häufig schon zu fruchtbaren Lösungen. „Ziel des Inkasso ist immer ein fairer Interessenausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner. Auf diesem Wege kann beispielsweise oft die Begleichung der offenen Rechnung in Raten vereinbart werden – bei einem zahlungswilligen Schuldner in finanzieller Not in der Regel der Königsweg für beide Seiten“, so der LEGIAL Experte weiter. Diese vorgerichtliche Lösung spart nicht nur die Kosten für das Gericht und den Gerichtsvollzieher. Sie schont auch die wertvolle Kundenbeziehung.

Qualifizierte Mitarbeiter
Wer für die Eintreibung offener Forderungen deshalb zunächst auf ein Inkasso-Unternehmen setzen möchte, bei der Auswahl des geeigneten Partners aber unsicher ist, kann sich ganz einfach von der Seriosität des ins Auge gefassten Anbieters überzeugen: Ein unabdingbares Kriterium für ein Inkassounternehmen ist seine gültige Zulassung durch das zuständige Land- oder Amtsgericht. „Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de kann das Vorliegen dieser Registrierung schnell und einfach überprüft werden. Wer zudem sicher gehen will, ein wirklich qualifiziertes Inkasso-Büro mit rechtlich geschultem Personal zu beauftragen, sollte sich über dessen Zugehörigkeit zum Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) informieren“, rät Achim Speldrich. Diese gilt als Gütesiegel, da der Verband die Einhaltung der berufsrechtlichen Regeln und die Qualifizierung der Inkasso-Mitarbeiter regelmäßig überprüft. Eine aktuelle Liste aller Mitglieder findet sich auf der Website des Verbandes unter www.inkasso.de.

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