Ein Fall für die Hundeversicherung: Wenn Bello in den Straßenverkehr gerät

Hunde und Straßenverkehr vertragen sich nur in den seltensten Fällen. Ein Unfall ist schnell verursacht und der Hundehalter steht in der Haftung. Gegen die Schadensersatzforderungen schützt die Hundeversicherung.
Ein Fall für die Hundeversicherung: Wenn Bello in den Straßenverkehr gerät

In der vergangenen Woche berichtete die Presse von einem Verkehrsunfall in Baden-Württemberg, der durch einen Hund verursacht wurde und einen hohen Sachschaden zur Folge hatte. Dabei überquerte ein freilaufender Hund die Fahrbahn einer Bundesstraße, der Fahrer eines Lieferwagens musste stark abbremsen. Ein dahinter fahrender Pkw-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren und fuhr auf dem Kleintransporter auf. Die Beifahrerin wurde verletzt, der Schaden lag bei rund 20.000 Euro. Ein Fall für die Hundeversicherung?

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Grundsätzlich unterliegen Hunde der sogenannten Gefährdungshaftung. Verursachen sie einen Schaden, haftet der Halter in voller Höhe, unabhängig davon, ob er versucht hat, den Schaden abzuwenden. Für solche Zwecke ist die Hundeversicherung ein unbedingtes Muss, denn bei einem Zwischenfall, bei dem Personen geschädigt werden, können die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen beträchtliche Summen erreichen. Diese lassen sich nur selten aus der eigenen Tasche befriedigen – darum ist der Schutz der Hundeversicherung so wichtig.

In dem geschilderten Fall dürfte es für Herrchen wohl glimpflich ablaufen, denn der Hund hat sich unbeeindruckt von der Unfallstelle entfernt und war polizeilich auch nicht mehr zu ermitteln. Problematisch ist es, wenn ein Hund beim Gassigehen unvermittelt auf die Fahrbahn springt und es dabei zu einem Unfall kommt. Der Hundehalter muss vor Ort bleiben und zur Aufklärung des Unfallhergangs beitragen. Tut er es nicht, greift auch für ihn der Straftatbestand Unfallflucht. Sehr sensibel reagiert in solchen Fällen die Hundeversicherung, wenn ein Schaden reguliert werden soll. Bei Unfallflucht durch den Hundehalter und einer eventuell späteren Ermittlung kann die Hundeversicherung die Schadensübernahme ablehnen.

Vorteil für den Hundehalter: Wenn er die Möglichkeit hat, zum Unfallgeschehen Stellung zu nehmen, kann die Hundeversicherung den Vorgang auch prüfen. Ergibt sich z. B. nämlich aus der Unfallermittlung, dass der Hund erst später in das Geschehen hineingeraten ist, kann die Hundeversicherung den Schaden zugunsten des Hundehalters auch abwehren.

Schäden im Straßenverkehr sind keine Seltenheit. In vielen Bundesländern ist die Hundeversicherung mittlerweile eine Pflichtversicherung. So soll sichergestellt werden, dass der Hundehalter im Schadenfall die Ansprüche der Beteiligten über die Hundeversicherung befriedigen kann. Auch ein zu Fall gebrachter Radfahrer beim Waldspaziergang kann für Bellos Herrchen schwerwiegende Folgen haben. Daher ist die Hundeversicherung für Bello und Herrchen ein unverzichtbares Muss.

Bildquelle: Yvonne Baumann, www.pixelio.de
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