Für Pferdefreunde ist die Pferdehaftpflichtversicherung ein unverzichtbares Muss. Sie schützt das Vermögen des Halters, wenn durch das Pferd Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursacht werden und gegenüber dem Halter Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Da ein Pferd unter die Gefährdungshaftung fällt, lässt sich ein Schadensersatzanspruch in der Regel nicht abwehren.
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Bereits eine Schrecksekunde kann zu einem Schaden führen, wenn das Pferd sich aufbäumt, scheut oder davonrennt. Schäden durch z. B. Huftritte sind dann die Folge, wenn eine Stalltür zerbrochen wird. Genauso gut kann es passieren, dass Pferde in der Boxengasse aneinandergeraten und dabei den Artgenossen mit einem Biss oder Tritt verletzen. Die Folge ist ein Besuch beim Tierarzt, die Kosten für die Heilbehandlung muss der Halter übernommen, von dessen Pferd der Schaden ausging. In solchen Fällen übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung die Kosten.
Darf ein fremder Reiter, z. B. ein Bekannter oder Verwandter auf dem Pferd reiten, so haftet der Pferdhalter ebenfalls dafür, wenn der Reiter durch das Verhalten des Pferdes stürzt und sich dabei Verletzungen zuzieht. In dem Fall kann es sogar richtig teuer werden, wenn durch die Folgen des Sturzes der Betroffene selber wirtschaftliche Konsequenzen zu beklagen hat wie Verdienstausfall oder Arbeitszeitausfall. Im Fall einer längeren Heilbehandlung kann die Krankenversicherung des Geschädigten Regressansprüche gegenüber dem Pferdehalter geltend machen.
Eine private Kutschfahrt am Wochenende ist bei strahlendem Sonnenschein ein herrliches Erlebnis. Kritisch wird es aber dann, wenn das Pferd scheut und mit der Kutsche durchgeht. Werden dabei umstehende Personen verletzt oder Sachgegenstände wie z. B. ein abgestelltes Auto beschädigt, übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung, da Schäden durch private Kutschfahrten bei den meisten Gesellschaften mitversichert sind.
Es bleibt nicht immer folgenlos, wenn das Pferd von seiner Weide oder Koppel ausbricht. Ein Zaun wird beschädigt oder ein Gatter niedergetrampelt. Die Schadensersatzforderung vom Besitzer des Geländes wird nicht lange auf sich warten lassen. In der Regel sind das keine hohen Schadenssummen. Gerät das Pferd aber bei seiner Flucht in den fließenden Straßenverkehr, sind hohe Sachschäden vorprogrammiert, wenn es zu einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug kommt. Auch wenn das Pferd dabei zu Tode kommt, entbindet das den Halter nicht von seiner Schadensersatzpflicht. Hier kommt der Pferdehaftpflicht eine besondere Bedeutung zu, da die hier auftretenden Schäden in den meisten Fällen erheblich sind und kaum aus der eigenen Tasche reguliert werden können. Ein dabei verursachter Personenschaden kann von der Schadenshöhe gänzlich die finanzielle Existenz des Pferdehalters ruinieren, wenn keine Pferdehaftpflichtversicherung vorhanden ist.
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