Die Kasse aufbessern – Private Zusatzversicherungen ergänzen Schutz der gesetzlichen Krankenkassen

Nicht immer hat man die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Aber jeder kann sich für guten Versicherungsschutz entscheiden. Private Krankenzusatzversicherungen ergänzen die gesetzlichen Leistungen. Versicherungsmakler Helge Kühl stellt die wichtigsten vor und erklärt auch, auf welche man meistens verzichten kann.

Neudorf, 7. März 2014. Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Leistungen in den letzten Jahren deutlich begrenzt. Gesetzlich Versicherte ärgern sich zunehmend darüber, dass vieles nicht mehr übernommen wird und spielen mit dem Gedanken, zur privaten Krankenversicherung zu wechseln. Aber der Umstieg rechnet sich meist nicht. Viele Fallstricke lauern beim Wechsel, und private Vollversicherungen haben mittlerweile auch ihren (hohen) Preis. Dazu Versicherungsmakler Helge Kühl: “ Nur wenn man weiß, dass man ewig reich ist, also auch im Alter oder im Fall der vorzeitigen Berufsunfähigkeit, kann sich der Wechsel von einer gesetzlichen in die private Krankenversicherung lohnen.“

Wer mehr als nur den gesetzlichen Schutz möchte, für den kann der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung interessant sein. Doch Vorsicht: Bevor übereilt eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen wird, muss geprüft werden, ob wirklich alle anderen notwendigen Versicherungen vorhanden sind. Dazu zählt beispielsweise ausreichender Haftpflichtschutz sowie eine auskömmliche Versorgung im Fall der Berufsunfähigkeit, im Pflegefall und im Alter. Bei Paaren, insbesondere jenen mit jungen Kindern, sollte auf eine ausreichende Todesfallabsicherung der Versorger geachtet werden. Erst wenn diese existenziell wichtigen Bausteine ausreichend abgesichert sind, steht eine private Krankenzusatzversicherung auf der Tagesordnung.
Diese hilft gesetzlich Versicherten, die vorhandene Versorgung aufzubessern. Dafür stehen unterschiedliche Leistungsbausteine zur Wahl.

Unverzichtbar: Auch im Ausland auf Nummer sicher

Gesetzlich Krankenversicherte sollten vor Reisebeginn bei ihrer Krankenkasse eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card) beantragen. Über diese rechnet dann die ausländische Kasse mit der deutschen Krankenkasse ab. Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen. Im EWR-Ausland und in der Schweiz haben gesetzlich Versicherte die freie Wahl eines Arztes oder Zahnarztes, sofern dieser Versicherte im dortigen Krankenversicherungssystem behandeln darf. Die nachgewiesenen Kosten werden maximal bis zu dem Betrag erstattet, den die Kasse für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland übernommen hätte. Von der Erstattung wird ein pauschaler Aufwandsersatz in Höhe von bis zu zehn Prozent abgezogen.

Wer als gesetzlich Versicherter ins Ausland fährt, braucht also eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung, zumal nicht immer klar ist, ob über die EHIC überhaupt ausreichender Schutz besteht. Auch ist ein medizinisch notwendiger Rücktransport gesetzlich nicht versichert. Viele Versicherer bieten nur Versicherungsschutz für Urlaubsreisen. Wer sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhält, geht dann leer aus. Die Dauer des Auslandsaufenthaltes spielt eine ebenfalls wichtige Rolle. Unabhängige Beratung ist also gefragt.

Stationäre Zusatzversicherung: Chef kommt gleich

Die stationäre Krankenzusatzversicherung soll gesetzlich Versicherten bei einem Aufenthalt im Krankenhaus alle Annehmlichkeiten als „Privatpatient“ bieten. Versichert wird immer die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Chefarztbehandlung. Je nach Anbieter und Tarif trennt sich danach die Spreu vom Weizen. Ob auch Restkosten erstattet werden, die entstehen, wenn nicht eines der beiden nächst gelegenen geeigneten Krankenhäuser gewählt wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Ebenso wird nicht immer bei ambulanten Operationen geleistet. Die Übernahme von Mehrkosten aufgrund einer individuellen Honorarvereinbarung, die über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte liegt, ist ebenfalls unterschiedlich geregelt. Ein wesentlicher Unterschied in den Versicherungstarifen liegt auch darin, ob Alterungsrückstellungen gebildet werden oder nicht. Ohne Alterungsrückstellungen ist der Vertrag zwar anfangs günstiger. Insbesondere im Alter droht aber ein überproportionaler Beitragsanstieg, also genau dann, wenn das Einkommen meist deutlich niedriger ausfällt und der Schutz besonders wichtig ist.

Krankentagegeld: Insbesondere für viele Selbstständige alternativlos

Gerade Freiberufler und Inhaber kleinerer Unternehmen laufen Gefahr, bei einer länger andauernden Erkrankung kein Einkommen erzielen zu können, während die laufenden Kosten weiterhin anfallen. Für sie ist eine Krankentagegeldversicherung unverzichtbar. Sind Selbstständige gesetzlich krankenversichert, sollten sie sich bei ihrer Krankenkasse nach den Kosten für den zusätzlichen Wahlleistungstarif Krankengeld erkundigen. Der Abschluss über eine gesetzliche Kasse ist oftmals gegenüber der privaten Zusatzversicherung die bessere Wahl. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt, und die gesetzlichen Kassen müssen jeden aufnehmen.

Bei Arbeitnehmern, die über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verdienen, wird der gesetzliche Krankengeldanspruch nach Beendigung des Lohnfortzahlungszeitraumes gekappt. Er beträgt dann maximal 94,50 Euro pro Tag abzüglich der hälftigen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung. Netto ergibt das knapp 83 Euro pro Tag. Gerade Personen mit höheren monatlichen Fixkosten sind auf eine ergänzende private Vorsorge angewiesen. Aber auch Arbeitnehmer, die unterhalb der BBG verdienen, müssen nach Beendigung des Lohnfortzahlungszeitraumes mit Einkommenseinbußen von rund 20 Prozent rechnen.

Im privaten Vertrag wird vereinbart, nach welcher Dauer der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Tagegeld und in welcher Höhe besteht. Je später die Zahlung beginnt, umso günstiger der Beitrag. Das versicherte Tagegeld darf das monatliche Nettoeinkommen plus Sozialversicherungsbeiträge nicht übersteigen. Es wird in der Regel zeitlich unbefristet gezahlt. Tritt jedoch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ein, endet die Tagegeldzahlung nach einer Übergangszeit. Bei den meisten Versicherern beträgt diese Übergangszeit drei Monate.

Stolperfallen in den Bedingungen

Nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungen der privaten Krankenversicherer unterscheiden sich. Hier die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz:
– Welche Wartezeiten gelten bei Abschluss eines neuen Vertrages?
– Verzichtet der Versicherer in den ersten drei Jahren auf sein ordentliches Kündigungsrecht? Falls nicht, kann er in dieser Zeit den Vertrag kündigen und der Versicherte hat oft Schwierigkeiten, neuen Versicherungsschutz zu vergleichbaren Konditionen zu bekommen.
– Werden bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen Leistungen erbracht?
– Werden Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit bei der Karenzzeit (z.B. 43 Tage) zusammengerechnet, oder beginnt nach einer zwischenzeitlichen Genesung die Karenzzeit von vorn?
– In welchem Umfang und in welchen Zeitabständen kann das versicherte Krankengeld an veränderte Einkommensverhältnisse angepasst werden?
– Welcher Übergangszeitraum gilt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit?
Diese Punkte sollten in einer kundenorientierten Beratung auf jeden Fall angesprochen werden. Versicherungsmakler Helge Kühl empfiehlt: „Wer an einem guten Schutz interessiert ist, sollte sich gut und vor allem unabhängig beraten lassen. Die Bedingungen der einzelnen Versicherer unterscheiden sich beträchtlich.“ Der Krankenversicherungsexperte hat für Verbraucher nützliche Informationen auf seiner Internetseite www.pkvforum24.de zusammengestellt.

Blendend schöne Zähne über eine Zahnzusatzversicherung?

Beim Thema Zahnversorgung liegt eher ein Finanzierungs- und nicht ein Versicherungsproblem vor. Gute Tarife schießen 50 Prozent und mehr zu den Kosten für einen Zahnersatz und manchmal auch zum Inlay dazu. Die Kosten für den Versicherungsschutz liegen bei solchen Erstattungssätzen zwischen 15 und 25 Euro monatlich. Ein neuer Zahn oder ein neues Inlay kosten gewöhnlich zwischen 500 und 600 Euro. 50 Prozent davon machen daher gerade mal den Jahresbeitrag aus. Jedes Jahr muss daher ein neuer Zahn oder ein neues Inlay her, damit sich die Sache lohnt. Nur wenn Wert auf eine künftige teure Implantatversorgung gelegt wird, kann der Schutz sinnvoll sein. Die Preise für ein Implantat bewegen sich zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Bei Vertragsabschluss muss geprüft werden, ob der Schutz bei Implantaten greift und auch für alle Zähne gilt. Vor Vertragsabschluss sind auch die Summenbegrenzungen zu beachten, die Anbieter insbesondere in den ersten Versicherungsjahren vornehmen.

Mehr geht immer

Neben diesen Leistungsbausteinen gibt es viele weitere Angebote im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung, zum Beispiel die Kostenübernahme für Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel oder Behandlungen durch Heilpraktiker. Nicht jede Leistung muss versichert werden, denn manches kann man im Fall der Fälle auch aus dem eigenen Portemonnaie bestreiten. Dafür reicht häufig bereits der eingesparte Versicherungsbeitrag weniger Jahre aus.

Dazu noch einmal Helge Kühl: „Wir fragen unsere Mandanten immer, welche Risiken sie selbst tragen wollen und können. Wer nur existenzvernichtende Risiken absichern will und bereit ist, überschaubare Risiken selbst zu tragen, muss für den zusätzlichen Schutz nicht viel ausgeben. Wer möglichst wenig Risiko selbst übernehmen will, muss dafür deutlich tiefer in die Tasche greifen. Vollkaskomentalität hat ihren Preis.“

Verzichtbar: Krankenhaustagegeldversicherung

Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt für jeden Tag, den der Versicherte im Krankenhaus verbringen muss, einen vereinbarten Betrag – egal, aus welchem Anlass. Gut: Das Krankenhaustagegeld hilft, zusätzliche Kosten abzudecken, die durch den Krankenhausaufenthalt entstehen. Das sind zum Beispiel Kinderbetreuungskosten, aber auch Fahrtkosten von Angehörigen, Kommunikationskosten oder Annehmlichkeiten, die den Aufenthalt im Krankenhaus etwas komfortabler gestalten können. Aber: Ein existenzielles Risiko wird nicht abgedeckt. Ein Krankenhausaufenthalt ist meist von begrenzter Dauer, die Kosten sind daher überschaubar. Deshalb kann man auf diesen Schutz in der Regel verzichten.

Fazit

Private Krankenzusatzversicherungen ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Unverzichtbar ist eine Auslandsreisekrankenversicherung, die bei jedem Auslandsaufenthalt ins Handgepäck gehört. Besonders empfehlenswert sind eine stationäre Krankenzusatzversicherung sowie Krankentagegeld. Andere Verträge sind zwar nützlich bei einem Schaden, haben aber auch ihren Preis. Ein unabhängiger Versicherungsmakler hilft bei der Entscheidung, welche Risiken auf jeden Fall abgesichert werden sollten.
Bildquelle: 

Die Firma Helge Kühl -Versicherungsmakler ist auf Versicherungen bei Berufsunfähigkeit spezialisiert. Bereits 2004 baute Helge Kühl das viel beachtete Internetportal www.buforum24.de auf. Über die Firma Helge Kühl -Versicherungsmakler können Verbraucher anonyme Risikovoranfragen stellen. Damit wird gewährleistet, dass ihre sensiblen persönlichen Daten nicht im „Daten-Dschungel“ der Versicherungswirtschaft landen. Helge Kühl arbeitet für verschiedene Verbraucherschutzorganisationen und ist ein gefragter Experte für die Erstellung von Testberichten (z.B. Öko-Test April 2012). Das Internetportal www.buforum24.de wurde mehrfach von Medien wie Finanztest oder Spiegel-online empfohlen.

Helge Kühl – Versicherungsmakler
Helge Kühl
Aschauer Weg 4
24214 Neudorf
04346-29602-00
kuehl@helgekuehl.de
http://www.helgekuehl.de/