Die Hundehaftpflichtversicherung ist in immer mehr Bundesländern Pflicht

Durch die Hundehaftpflichtversicherung abgesichert sein

Welcher Hundebesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen muss, richtet sich danach in welchem Bundesland er lebt und welcher Rasse sein Hund angehört.
Jedes Bundesland in Deutschland regelt seine Hundeverordnungen und auch Hundegesetze selbst und beschließt somit individuell welche Hunde mit einer Hundehaftpflichtversicherung abgesichert werden müssen. Oft müssen Hunde versichert werden, die als gefährlich gelten, doch welche Rassen das genau sind, kann ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Häufig eingeschlossen in die Pflicht zum Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung, werden Kreuzungen der gefährlichen Rassen untereinander oder mit anderen Hunden.
In den Bundesländern Berlin, Hamburg und auch Thüringen müssen alle Hunde durch eine Hundehaftpflichtversicherung abgesichert werden, hier ist es nicht relevant, ob es sich um eine als gefährlich geltende Hunderasse handelt oder um einen großen bzw. kleinen Hund, jeder Hund obliegt dieser Pflicht. Kommt ein Hundebesitzer dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder.
Die Bundesländer Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und das Saarland legen eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung für alle gefährlichen Hunderassen fest, sofern man ihre Ungefährlichkeit nicht beweisen kann. Zu den gefährlichen Rassen gehören unter anderem Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Tosa-Inu und andere.
In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt müssen zwar auch alle Hundebesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, allerdings erst ab dem dritten (Sachsen-Anhalt) bzw. dem sechsten (Sachsen) Lebensmonat des Hundes.
Eine Hundehaftpflichtversicherung für gefährliche Hunde, wie Mastiff, Bullterrier, Mastino Espanol und andere Rassen ist in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Schleswig-Holstein notwendig.
In Nordrhein-Westfalen muss nicht nur für gefährliche Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, sondern auch für alle Hunde, die größer als 40 cm und schwerer als 20 kg sind.
In Hessen müssen ebenfalls Hunde versichert werden, die vermutlich gefährlichen Rassen angehören, sowie alle Rottweiler, die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden.
Doch auch für alle Hundebesitzer, die einen Hund haben, der nicht versichert werden muss, ist es dennoch sinnvoll eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, denn schließlich geht es vor allem um die finanzielle Sicherheit des Hundebesitzers, der im Schadensfall mit seinem gesamten Privatvermögen haften muss.

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