Der Ton macht die Musik – die richtige Kommunikation mit dem Arbeitsamt

Görlitz, 06. April 2011 (as) – Wer schon einmal arbeitslos war oder auch nur jemals eine Bescheinigung für ein anderes Amt vom Arbeitsamt brauchte, kennt das mulmige Gefühl, das mit dem Betreten dieses Gebäudes verbunden ist. Niemand möchte wirklich gerne hier sein, so scheint es, wenn man in den überfüllten Wartesälen Platz nimmt oder in grauen Fluren nach dem richtigen Zimmer sucht. Besonders an Schaltern mit großem Besucherverkehr unterstützt diesen Eindruck dann oft noch ein recht schroffer Umgang durch die Mitarbeiter – nicht selten kommt es auf einem Arbeitsamt auch mal zum verbalen Schlagabtausch.
Wer seinen Weg in die Selbständigkeit plant und kein eigenes beträchtliches Vermögen besitzt, kommt um Besuche beim Arbeitsamt nicht herum. Wegen der Anträge auf Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sind die örtlichen Agenturen für Arbeit jährlich Anlaufstellen für tausende von Gründern. Raue Töne und überlaufene Schalter auf dem Arbeitsamt sind für die meisten angehenden Unternehmer keine ernsthaften Hindernisse im Gegensatz zu dem weiteren Organisations- und Arbeitsaufwand, den sie in der Gründungsphase zu bewältigen haben. Anders sieht es allerdings aus, wenn ausführlichere Sitzungen mit Sachbearbeitern anstehen, zum Beispiel zu Förderfragen. Viele angehende Selbständige fühlen sich von den zahlreichen Formularen und Ultimaten vom Arbeitsamt eingeschüchtert oder auch frustriert, so dass die Gespräche schnell einen für beide Seiten unangenehmen -und für den Gründer wenig erfolgreichen- Lauf nehmen können. Dabei kommt es hier, genau wie im Gespräch mit Banken und Kreditgebern, neben den Formalitäten zu einem großen Teil auch auf den persönlichen Eindruck an, den das Mitarbeiter des Arbeitsamts vom Antragsteller gewinnt. Eine erfolgreiche und konstruktive Kommunikation mit dem Arbeitsamt macht auf dem Weg zur Förderung die halbe Strecke aus, und wer das verstanden hat, kann seine Chancen durch ein paar einfache Verhaltensregeln vervielfachen.

1.Locker bleiben

Was beim mündlichen Abitur für den Lehrer oder in der Fahrschule für den Prüfer auf dem Rücksitz galt, ist auch für Zuständige des Arbeitsamtes wahr. Es sind auch „nur“ ganz normale Menschen, und man muss ihnen keineswegs unterwürfig begegnen, aber genauso bitte auch ohne Überheblichkeit. Freundliche Sachlichkeit ist der richtige Umgangston, doch ist es durchaus nicht verboten, sich beim Hinsetzen zu den netten Kinderzeichnungen an der Wand zu äußern, um das Eis zu brechen.

2. Nett, aber bestimmt

Wer Angst zeigt oder droht, disqualifiziert sich selbst. Neben dem, was schwarz auf weiß auf dem Tisch liegt, interessiert den Sachbearbeiter des Arbeitsamts vor allem, ob die Person vor ihm weiß was sie will und ob sie in der Lage ist, die Risiken einer Gründung realistisch einzuschätzen. Ersteres beweisen Sie ihm durch selbstbewusstes Auftreten, Letzteres durch höfliche Neugier angesichts von Einwänden oder Kritik.

3. Gute Vorbereitung zählt doppelt

Selbst das angenehmste Gespräch endet nicht mit einem Bewilligungsbescheid, wenn die mitgebrachten Unterlagen für das Arbeitsamt einen schlampigen oder unseriösen Eindruck machen. Ein Tool zur Erstellung eines professionellen Businessplans fürs Arbeitsamt gibt es zum Beispiel auf, Tricks und Informationen bezüglich aller anderen Formalitäten
auf zweite Teil einer guten Vorbereitung beginnt vor dem Kleiderschrank. Grundsätzlich gilt: Je „höher“ die Branche der angestrebten Selbständigkeit, desto formeller sollte der Dresscode beim Arbeitsamt ausfallen. Doch auch dem angehenden Eigentümer einer Tischlerei ist es erlaubt, im Jackett über dem Karohemd einen guten Eindruck machen.

4. Den Kommunikationsweg bestimmt das Arbeitsamt

Sich im Vorfeld eines persönlichen Gesprächs am Telefon zu unklaren Details zu erkundigen, ist sinnvoll und macht niemandem etwas aus, wenn man sich kurz zu fassen weiß. Wenn das Arbeitsamt aber Angaben zur erwünschten Kommunikationsart macht (z.B. „Formular ist bis 12.4. ausgefüllt zurückzusenden an…“, „Nachweise sind dem zuständigen Sachbearbeiter vorzulegen“), dann empfiehlt es sich sehr, diesen zu folgen und keine Sonderbehandlung zu erzwingen. Denn als kompliziert empfundene Antragsteller werden vom Arbeitsamt tendenziell als weniger gute Unternehmer eingeschätzt.

5. Angriff ist die beste Verteidigung

Zu guter Letzt und bei aller gebotenen Freundlichkeit: Eine Ablehnung vom Arbeitsamt ohne ausreichende Gründe muss nicht wortlos hingenommen werden. Wenn der Gründer den begründeten Eindruck hat, zu Unrecht abgelehnt worden zu sein, kann es sich lohnen, sich zu wehren. Auf höfliches Erkunden und Argumentation folgt die Bitte um die Telefonnummer des Abteilungsleiters. Das kann wahre Wunder wirken.

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