Bundesweite Honorarberatung zum Gesetzentwurf: Ein ganz, ganz kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Weitgehend unbeeinflusst von nachhaltigeren Entwicklungen in der EU und in anderen europäischen Ländern dokumentiert der vorliegende Referentenentwurf zum Honoraranlageberatungsgesetz die Kraftlosigkeit der schwarz-gelben Koalition.

Bundesweite Honorarberatung zum Gesetzentwurf: Ein ganz, ganz kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Bundesweite Honorarberatung zum Gesetzentwurf: Ein ganz, ganz kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Auch wenn sich die Zahl der bereits etablierten Honorarberater im unteren dreistelligen Bereich bewegt (Expertenschätzungen gehen von 200 bis 300 aus) hat die Neuregelung der Finanzberatung großen Einfluss auf nahezu alle Verbraucher in Deutschland. Darum herrscht auch Ernüchterung, ja Enttäuschung bei den bereits praktizierenden Honorarberatern der Bundesweiten Honorarberatung über diesen gesetzgeberischen Trippelschritt in die allerdings grundsätzlich richtige Richtung.

Peter Hieber von der Peter Hieber Finanzplanung stellt fest: „Trotz vollmundiger Ankündigungen von Frau Aigner, bleibt alles beim Alten, die Bankenlobby hat wieder einmal erfolgreich eine Verbesserung des Anlagerschutzes verhindert. Solange es keine klare Regelung für den Beruf des Finanzberaters auf Honorarbasis gibt und versteckte Provisionen und Kosten nicht eindeutig deklariert werden müssen, bleiben die Verbraucher auch weiterhin auf der Strecke. Das es auch anders geht, zeigen uns unsere Nachbarn, in den Niederlanden sind ab 2013 Provisionen verboten.“Dagegen sieht Claudia Bischof von Honorarberaterin Punkt DE GmbH & Co. KG durchaus positive Ansätze: „Ein erster Schritt ist getan, ein annehmbarer Gesetzesentwurf für die Anlageberatung liegt vor, schneller als gedacht. Ich kann nur hoffen, dass er mit einigen Verbesserungen zügig verabschiedet wird und eine Ausweitung auch auf den Versicherungsbereich recht bald folgt.“

Auch Thomas Lau (Aixpertio Honorarberatung GmbH & Co. KG) begrüßt die Richtung: „Positiv betrachtet ist es begrüßenswert, dass durch diesen Entwurf ein erster Schritt Richtung Definition des Berufsbildes Honorarberater erfolgt ist. Das sensibilisiert hoffentlich die Verbraucher für das Thema „Honorarberatung“, andererseits muss aber nach wie vor noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik dies auch nachhaltig für den Schutz des Verbrauchers umsetzt, denn hier besteht nach wie vor noch der größte Handlungsbedarf!“ Unterstützung für diese Ansicht kommt von Reiner Braun von der Braun Honorarberatung GmbH & Co. KG „Im Sinne des Verbrauchers ist das der erste Schritt in die richtige Richtung. Ein weiterer, aber nicht weniger wichtiger Schritt, ist die flächendeckende Aufklärung aller Verbraucher in Deutschland. Honorarberater dürfen sich künftig Honorar-Anlageberater nennen und Mitarbeiter von Strukturvertrieben dürfen weiterhin als „Vermögensberater“ durchs Land ziehen. Verbraucherschutz sieht anders aus. Die Tätigkeit sollte die Begrifflichkeit eindeutig benennen. Ein Berater berät gegen Honorar und ein Verkäufer verkauft gegen Provision.“

Alexander Scholz von der ProFiPlan GmbH glaubt, dass die Politik die tatsächlichen Hintergründe der Honorarberatung nicht erfasst hat: „Schade – das hätte ein wirklich großer und wichtiger Schritt für die Finanzberatung von Verbrauchern in Deutschland werden können. So zeigt sich jedoch nur einmal wieder, dass man gar nicht verstanden hat, was echte Honorarberatung eigentlich ausmacht. Eine isolierte Regulierung nur von Finanzinstrumenten greift viel zu kurz, die geforderte Sachkunde ist nun wirklich überschaubar und Mischmodelle über verschiedene Teilbereiche einer Finanzberatung werden so auch weiterhin Bestand haben. Echte Honorarberater werden sich aber auch davon nicht von ihrem Weg abbringen lassen und weiterhin ausschließlich objektiv beraten.“ Ähnlich sieht das auch Lothar Koch, Spektrum Finanzberatung: „Wieder einmal wurde die Chance vertan, eine sinnvolle Lösung für die Verbraucher zu finden. Das ist zu bedauern. Aber immerhin ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung getan. Bleibt zu hoffen, dass in Kürze ausschließlich die Interessen der Verbraucher im Fokus des Handelns der Politik stehen.“

„Ich glaube es ist ein erster Ansatz. Es sollte aber noch weitergehen. Der Kunde muss ganz klar unterscheiden können, wer den Berater bezahlt und es sollte wesentlich mehr Transparenz bezüglich der Kosten geschaffen werden. Und zwar geht es dabei nicht um die Höhe der Provisionen, sondern um die Gesamtkosten des Produktes, ausgewiesen auf einer separaten Seite, groß und in Euro. Diese Seite muss der Kunde explizit bei der Antragsaufnahme unterschreiben. Nur mit transparenten Informationen hat der Kunde eine Entscheidungsbasis. Denn bei einem Autokauf weiß er ja schließlich auch was ihm das Auto letztendlich kostet“, stellt Bernd Schlake (VER Honorarberatung KG) den Transparenzgedanken in den Mittelpunkt.

Seinen Fokus legt Jürgen Grüneklee, Grüneklee Wealth Managament GmbH & Co. KG, auf die verstärkte Aufklärungsarbeit: „Es ist seitens der Politik ein Schritt in Richtung Verbraucherschutz und Transparenz. Die Inhalte des Entwurfes zeigen aber auch, dass die Banken und Versicherungen immer noch den Ton angeben. Berufsbezeichnungen sind zwar zu begrüßen, schützen aber auch nicht automatisch vor einer schlechten Beratung. Die Wahrnehmung der Honorarberatung wird steigen und das ist positiv. Es wird weiterhin viel Aufklärungsarbeit notwendig sein und am Ende werden die Verbraucher entscheiden, ob sie absolute Transparenz und Unabhängigkeit möchten. Die echte Honorarberatung ist und bleibt die einzige Möglichkeit, produkt- und anbieterunabhängig Lösungen für die Verbraucher zu finden“. Jürgen Gramer (Jürgen Gramer Finanzstrategien)
reichert diese Aussage mit seinen eigenen Erfahrungen an: „Die Verbraucher benötigen eine transparente Offenlegung, sowohl aller Kosten eines Finanzprodukts, sowie der Qualität und Qualifikation eines Finanzberaters. Aus zwanzigjähriger Erfahrung als freier Provisionsberater und nun vierjähriger Erfahrung als reiner Honorarberater kann ich ganz klar sagen, dass die qualifizierte Honorarberatung einen XXL-Mehrwert gegenüber der Provisionsberatung hat. Der Mehrwert für jeden Verbraucher in seiner eigenen persönlichen Finanzplanung und in der Summe für das gesamte Gesellschafts- und Sozialsystem ist enorm. Daher begrüße ich jeden Schritt der Politik in Abschaffung „Beratung auf Provision“ hin zu „Beratung auf Honorar“.“

Der Initiator der Bundesweiten Honorarberatung, Frerk Frommholz, legt großen Wert auf den praktischen Nutzen für interessierte Verbraucher:“Eine nachvollziehbare, gesetzliche Normierung ist eine Mindestvoraussetzung als Orientierungshilfe. Und da bietet der Entwurf noch ganz viel Luft nach oben. Auf unserer Seite ( www.bundesweitefinanzberatung.de ) können sich Ratsuchende anhand von Expertenartikeln und Kompetenzprofilen dagegen schon heute vertieft über Finanzberater auf Honorarbasis in ihrer Nähe umfassend informieren. Die steigenden Besucherzahlen und die große Nachfrage als Mitglied aufgenommen zu werden, zeigt, dass diese Form der praktischen Lebenshilfe sehr gut angenommen wird.“

Über Bundesweite Honorarberatung:
Die Bundesweite Honorarberatung stellt mit www.bundesweitehonorarberatung.de ein Portal zur Verfügung, auf dem sich Honorarberater, Verbraucher und Organisationen auf Augenhöhe begegnen. Ziel des Portals ist die Positionierung der unabhängigen Honorarberatung als transparente, faire und verbraucherfreundliche Finanzdienstleistung.

Der Fokus liegt bei der Honorarberatung auf dem Verzicht von Provisionen und der daraus resultierenden vertrauensvollen, nutzenorientierten und transparenten Beratung von Verbrauchern. Genau das möchte die Bundesweite Honorarberatung kommunizieren, um Verbrauchern Sicherheit zu geben und Branchenkennern, die diese Werte ehren, eine Plattform zu bieten.

Kontakt:
Bundesweite Honorarberatung
Frank Frommholz
Pollhorn 7
24808 Jevenstedt
043 371407
qm@bundesweitefinanzberatung.de www.bundesweitefinanzberatung.de