Bringt das Jahr 2012 große Veränderungen oder Entlastungen im Bereich Steuern und Finanzen?

Die Redaktion des Ratgeberportals www.ellviva.de hat recherchiert, mit welchen Entlastungen und Belastungen die Bürger im Jahr 2012 rechnen können und müssen.
Bringt das Jahr 2012 große Veränderungen oder Entlastungen im Bereich Steuern und Finanzen?

Das ändert sich 2012 für Arbeitnehmer: Für die Arbeitnehmer in Deutschland verändert sich im Jahr 2012 einiges. Das wirkt sich auch auf den Geldbeutel aus. Die ellviva-Redaktion hat die wichtigsten Änderungen für die Steuern, die Rente und das Arbeitslosengeld II zusammengestellt.

Einkommensteuer sinkt
Arbeitnehmer werden geringfügig entlastet: Der Pauschbetrag für Arbeitnehmer bei den Werbungskosten wird ab dem Steuerjahr 2012 von 920 auf 1.000 Euro angehoben. Außerdem wird die Berechnung der Entfernungspauschale einfacher. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel brauchen nicht mehr für jeden Tag einzeln nachgewiesen werden. Nötig ist der Nachweis nur, wenn diese Kosten für das gesamte Kalenderjahr höher sein sollten, als die Entfernungspauschale. Die Entfernungspauschale liegt bei 30 Cent je Entfernungskilometer.

Rentenversicherung: Der Beitragssatz sinkt
Auch im Sozialversicherungsrecht kommen 2012 einige Änderungen auf die Arbeitnehmer zu. Die gute Nachricht: die Beitragssätze für die Rentenversicherung sinken um 0,3 Prozent auf 19,6 Prozent. Bei einem Jahreseinkommen von 24.000 Euro macht das immerhin rund 3 Euro im Monat aus, bei einem jährlichen Einkommen von 30.000 Euro 3,75 Euro. Insgesamt werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber somit um 2,6 Milliarden Euro entlastet. Ab 2012 beginnt die Anhebung des Rentenalters auf 67. Für alle ab 1947 Geborenen beginnt die stufenweise Anhebung des Rentenalters. Mit jedem Jahrgang erhöht sich das Rentenalter dann um einen Monat. Wer also 1947 geboren wurde, erreicht das Rentenalter mit 65 Jahren und einem Monat, wer 1948 geboren wurde, mit 65 Jahren und zwei Monaten usw. Das Rentenalter ab 67 Jahren erreicht somit erst der Jahrgang 1964. Außerdem wird die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung angehoben. Darunter versteht man den Höchstbetrag, bis zu dem das Einkommen bei der Berechnung der Beiträge für die Rentenversicherung berücksichtigt wird. Keine Beiträge werden also für Einkommen gezahlt, die darüber hinausgeht. Für das Jahr 2012 steigt die Bemessungsgrenze im Westen um 100 Euro auf 5.600 Euro. Im Osten bleibt die Beitragsbemessungsgrenze unverändert bei 4.800 Euro.

Pflegeversicherung: Leistungen werden erhöht
Mehr Leistungen erhalten ab 2012 auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die Anhebung betrifft die häusliche Pflege, den stationären Bereich und die Pflegevertretungen.

Pflegestufe I steigt um 10 Euro auf 450 Euro.
Pflegestufe II steigt um 60 Euro auf 1.100 Euro.
Pflegestufe III steigt um 40 Euro auf 1.550 Euro.

Die Leistungsansprüche für pflegeversicherte in der Pflegestufe III steigen in der vollstationären Pflege ebenfalls um 40 Euro auf 1550 Euro und für Härtefälle um 93 Euro auf 1918 Euro.

Die Versicherungspflichtgrenze bei der Krankenkasse steigt
Für die gesetzliche Krankenversicherung steigt die Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro auf 50.850 Euro. Der Anstieg wurde an die Lohnzuwachsrate angepasst. Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung heißt: Eine private Krankenversicherung kann abschließen, wer mit seinem Jahreseinkommen über dieser Grenze liegt.

Riester-Rente
Künftig müssen alle Riester-Sparer einen Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich aufbringen. Ab 2012 sind auch diejenigen dazu verpflichtet, die über ihren Ehegatten mittelbar zulagenberechtigt waren. Für Sparer, die unwissentlich bislang keine Beiträge geleistet haben, sind Nachzahlungen möglich. Sie werden in Kürze von ihren privaten Riester-Anbietern informiert werden.

Arbeitslosengeld II steigt
Für Arbeitssuchende werden die Regelsätze des Arbeitslosengelds II angehoben: Die Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende steigt um 10 Euro auf 374 Euro. Bei der Regelbedarfsstufe 2 für Bedarfsgemeinschaften / Paare kommt es zu einer Erhöhung von 9 Euro auf 337 Euro. Auch die Regelbedarfsstufe 3 für Erwachsene im Haushalt anderer wird um 8 Euro auf 299 Euro angehoben. Außerdem steigt die Regelbedarfsstufe 6 für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahre: um 4 Euro auf 219 Euro. Die Regelbedarfsstufen 4 (Jugendliche von 14 bis 18 Jahren) und 5 (Kinder von 6 bis unter 14 Jahren) bleiben unverändert bei 287 bzw. 251 Euro. Hier geht“s zum Brutto-Netto-Rechner von ellviva: http://www.ellviva.de/Job-Finanzen/Brutto-Netto-Rechner.html

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