Berufsunfähigkeitsversicherung und Rehabilitation können sich ergänzen

Berufsunfähigkeitsversicherung und Rehabilitation können sich ergänzen

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher (Bildquelle: Foto: © Peter Himsel)

Bonn (news4today) – Berufsunfähigkeit muss kein endgültiges Schicksal sein. Wer seinem Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann, muss sich für den Lebensunterhalt oft neue Möglichkeiten suchen. Servicestellen für Rehabilitation können in dieser Situation fachlichen Rat bieten. Je nach Kundenorientierung unterstützt aber auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Betroffene bei der beruflichen Neuorientierung, wie Branchen-Insider Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe in Deutschland, erläutert. „Eine mit Bestnoten ausgezeichnete kundenfreundliche Berufsunfähigkeitsversicherung zeichnet sich aus durch Vertragsbedingungen, die in der Qualität und Kundenorientierung punkten können“, so Ralph Brand.

Das vorzeitige Berufsende trifft fast jeden vierten Beschäftigten in Deutschland. Dies geht aus Statistiken der Deutschen Rentenversicherung hervor. In rund 41 Prozent der Fälle seien psychische Erkrankungen die Ursache für die Frührente. Angesichts dieser alarmierenden Entwicklung sieht der Sozialverband VdK Handlungsbedarf. So betonte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher in einer Mitteilung: „Es muss alles getan werden, um diesen Menschen durch gezielte medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen einen zweiten Start ins Arbeitsleben zu ermöglichen.“

Mit geeigneten Maßnahmen kann Experten zufolge aber häufig die Berufsfähigkeit verbessert oder wiederherstellt werden. Berufsunfähigkeitsversicherungen mit entsprechender Kundenorientierung schließen diese Leistungen oftmals in ihr Angebot mit ein. Wie eine individuelle Unterstützung der Betroffenen konkret aussehen kann, verdeutlicht Ralph Brand an einem Beispiel. „Auch das ist Kundenorientierung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Zum Beispiel die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute, ohne Berechnung von Zusatzkosten“, erklärt Ralph Brand.

Unterstützung erhalten Betroffene darüber hinaus auch bei den „Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation“. Wie die Deutsche Rentenversicherung informiert, bieten die bundesweit präsenten Servicestellen Rat für die berufliche Neuorientierung. Umschulungen können so beispielweise in einer Rehabilitationseinrichtung wie dem Berufsförderungswerk ermöglicht werden oder direkt in einem Unternehmen. Je nach Fall finanziert zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit die Maßnahmen oder die Rentenversicherung kommt bei zuvor langjährig Berufstätigen für die Umschulung auf.

Bildquelle: Foto: © Peter Himsel

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