Abwrackprämie für Unternehmenskäufer

Warum nicht Zuschüsse in das eigene Nest legen?

Abwrackprämie für Unternehmenskäufer

Finanzierung Unternehmenskauf

Abwrackprämie für Unternehmenskäufe: Warum nicht den Staat bürgen lassen und Zuschüsse in das eigene Nest legen?

Die Finanzierung des Kaufpreises bei einem Unternehmenskauf ist häufig eine Hürde. Öffentliche Fördermittel können helfen. Diese zu kennen (und richtig anzuwenden) – macht den Unterschied – beispielsweise mit öffentlichen Bürgschaften Sicherheiten stellen und mit Zuschüssen die Liquidität sichern.

Häufig verwendete Förderprogramm beim Unternehmenskauf

ERP (KfW-) Kapital für Gründer

Mit dem ERP-Kapital für Gründung der KfW können bis zu 500.000 Euro Kreditsumme aufgenommen werden – das Programm gilt explizit für einen Unternehmenskauf. Es handelt sich um eine Teilfinanzierung, es sind sowohl Eigenmittel in Höhe von 10 bis 15 % erforderlich, zudem werden max. 25 % der benötigten Summe finanziert – darüber hinaus gehende Mittel können jedoch über andere Programme aufgenommen werden.

Vorteil:

– eigenkapital ähnliche Mittel (Mezzaninekapital)

– tilgungsfreie Anlaufzeit und lange Laufzeit (15 Jahre)

ERP (KfW-) Gründerkredit Universell

Mit dem ERP-Gründerkredit Universell der KfW können bis zu 25 Mio. Euro Kreditsumme aufgenommen werden – das Programm gilt explizit für ebenso einen Unternehmenskauf oder den Erwerb von Geschäftsanteilen. Es handelt sich um eine Komplettfinanzierung sowohl von Investitionen und Betriebsmitteln – finanziert werden ebenso Immobilien.

Vorteil:

– Haftungsfreistellung bis 50 % möglich

– lange Laufzeit (bis 20 Jahre)

Bürgschaftsbank

Übernahme einer Ausfallbürgschaft für Kredit und Avale von max. 80% durch die Bürgschaftsbank NRW, soweit Sicherheiten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, Bürgschaftsvolumen max. 1,25 Mio. EUR.

Die Bürgschaftsbank ist häufig in den Fällen Partner, wenn bei der Finanzierung des Unternehmenskaufs eine Lücke zwischen werthaltigen Sicherheiten und Kaufpreis besteht. Dies ist die Regel, so dass die Bürgschaftsbank hier die Haftung gegenüber der Hausbank übernimmt – sofern das Kreditangebot nicht selbst eine Sicherheitenübernahme beinhaltet.

ZUSCHUSSPROGRAMME

NRW: Regionale Wirtschaftförderung für die gewerbliche Wirtschaft

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) für die gewerbliche Wirtschaft soll Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den strukturschwachen Regionen des Landes NRW geben (hier klicken). Investitionen von Unternehmen und Selbstständige in Nordrhein-Westfalen oder bei Kauf eines Unternehmens stehen Zuschüsse bis 30 % zur Verfügung.

Vorteile:

– Zuschüsse (nicht rückzahlbar) in Höhe bis ca. 25 %

– Erhöhung der Eigenkapitalbasis

Eingliederungszuschuss der Agentur für Arbeit (neue Mitarbeiter)

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten (Eingliederungszuschuss).

Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50% des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Dauer von bis zu zwei Jahren als monatlicher Zuschuss geleistet werden.

Vorteil:

Zuschüsse zu Fixkosten in der Einarbeitungsphase

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Mittelständische Unternehmen erhalten aus diesem Programm einen Zuschuss von bis 380.000 EUR für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen.

Entscheidende Kriterien für eine Bewilligung ist, dass die geförderten Projekte technologisch innovativ sind und gute Marktchancen haben und durch sie die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nachhaltig erhöht wird. Wichtig: Das Projekt darf nicht vor dem bestätigten Antragseingang begonnen worden sein.

Im Rahmen der Finanzierung eines Unternehmenskaufs ist dies Programm ebenso für die Neuentwicklung von Produkten geeignet, die nach Erwerb des Unternehmens vorgesehen sind.

TIPP 1:

Im Finanzierungskonzept die Fördermittel direkt einplanen und den Finanzierungspartnern kommunizieren

TIPP 2:

Fördermittel, die nach dem Unternehmenserwerb relevant werden, von vornherein miteinplanen bzw. Reminder in Postfach legen

TIPP 3: Ohne Antrag auf Fördermittel keine Bewilligung – also rechtzeitig den jeweiligen Antrag stellen

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