Zinsen für Steuererstattungen doch steuerpflichtig

Steuerliche Förderung von ehrenamtlichen Betreuern verbessert

Essen, 03. Mai 2011*****Zinsen, die Steuerpflichtige vom Finanzamt erhalten, sind steuerpflichtig. Erstattungszinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. „Eigentlich hatte der BFH entschieden, dass Erstattungszinsen steuerfrei sind. Als Reaktion auf diese Entscheidung hat der Gesetzgeber aber ausdrücklich geregelt, dass Erstattungszinsen steuerpflichtige Kapitalerträge sind“, erklärt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen.

Die mit dem Jahressteuergesetz neu eingeführte Vorschrift des § 3 Nr. 26 b EStG verbessert spürbar die Situation von Betreuern, Vormündern und Pflegern. Sie können jetzt Aufwandspauschalen bis zu 2.100,00 EUR pro Jahr steuerfrei erstattet bekommen.

„Aufwandspauschalen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher werden in diese Gesamtsumme jedoch eingerechnet. Das heißt, die neue Betreuungspauschale gilt nicht zusätzlich zur Übungsleiterpauschale des § 3 Nr. 26 EStG“, so Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Zweigertstraße 28-30
45130 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de
kontakt@franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de