Zeitwertkonten – durch Finanzgerichtsurteil droht Ungemach

Duisburg,den 01.09.2011 – Finanzgericht entscheidet, dass die Beiträge aus einer Entgeltumwandlung für ein Arbeitszeitkonto als sofortiger Lohnzufluss zu versteuern sind.

Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn bei einem vereinbarungsgemäßen Auszahlungsverzicht zugunsten eines vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer geführten FLEXI-Kontos – wirtschaftliche Verfügungsmacht des Arbeitnehmers über seinen Arbeitslohn (Urteil vom 24. März 2011, Az. 8 K 3696/10 E).

In dem jetzt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Münster wurde entschieden, dass bei einem Arbeitnehmer, der Teile seines Gehaltes für den Aufbau eines Arbeitszeitkontos verwendet, bereits in der Ansparphase direkter Lohnzufluss vorliegt. Dies gilt, wenn der Arbeitnehmer bei der Auswahl der Investmentanlage die Anlagestrategie (z.B. Chance, Ertrag, Sicherheit) der Anlage vorgeben kann, er das Risiko der Kapitalanlage (z.B. Totalverlustsrisiko) in vollem Umfang alleine trägt (sh. hierzu auch Verfügung der OFD Hannover vom 09.07.2008) und wenn er das Guthaben jederzeit abrufen kann. Eine erforderliche Zustimmungsverpflichtung durch den Arbeitgeber ist hierbei unerheblich.

unsere Empfehlung: Bestehende Vereinbarungen zu Zeitwertkonten sollten im Hinblick auf das FG Urteil hin zeitnah überprüft und ggfs. angepasst werden. Die Berater sollten ausgewiesene Experten im Segment der Arbeitszeitkonten / -regelungen sein und über eine Zulassung zur Rechtsberatung verfügen.

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