Würzmittelhersteller Zamek beantragt Insolvenz in Eigenregie

Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

Würzmittelhersteller Zamek beantragt Insolvenz in Eigenregie

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20. März 2014. Der Düsseldorfer Würzmittelhersteller Zamek hat Ende Februar Insolvenz in Eigenregie für sich und drei Tochtergesellschaften beantragt. „Anleihe-Gläubiger sind aber meist die Verlierer dieser Form des neuen Insolvenzrechts“, so Rechtsanwalt Florian Nolte von der Anlegerschutzkanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena). Die Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG hat in den letzten beiden Jahren eine Anleihe in Höhe von 45 Millionen Euro herausgegeben. Wird Zamek-Anlegern nun eine besonders bittere Suppe eingebrockt?

In den zwanziger Jahren erfand der Düsseldorfer Lebensmittelhersteller Zamek den fettangereicherten Brühwürfel. Die Herstellung von Würzmitteln und Tütensuppen brachte dem Unternehmen schnell großen Erfolg, doch in den vergangenen Jahren gingen Gewinn und Umsatz deutlich zurück. In 2012 und 2013 wurde von Zamek eine Mittelstandsanleihe in Höhe von insgesamt 45 Millionen Euro herausgegeben. Und um diese Anleihe schmackhaft an den Mann zu bringen, wurde sie mit 7,75 Prozent Renditeversprechen gewürzt. Die Finanzspritze hatte nicht geholfen, Ende Februar 2014 beantragte Zamek Insolvenz in Eigenregie für sich und drei Tochtergesellschaften beim Amtsgericht Düsseldorf.

„Insolvenz in Eigenregie bedeutet – vereinfacht ausgedrückt -, dass sich das Unternehmen drei Monate lang vor seinen Gläubigern schützen kann um dann in Eigenregie mit einem zugeteilten Sachverwalter einen Sanierungsplan auszuarbeiten“, sagt Rechtsanwalt Florian Nolte (www.pwb-law.com). Auch bei einer Insolvenz in Eigenregie müssen die Anleger und Aktionäre über den erarbeiteten Sanierungsplan abstimmen. Allerdings werden sie dabei in Gruppen eingeteilt. „Lieferanten, Aktionäre und auch die Agentur für Arbeit bilden dabei eigene Gruppen“, so Rechtsexperte Nolte. Geht ein Insolvenzplan bei der Mehrheit durch, so gilt er als angenommen. „Anleihegläubiger können bei einer selbstgelenkte Insolvenz die großen Verlierer sein“, weiß Florian Nolte. Gezeigt hätten dies frühere Fälle des relativ neuen Insolvenzrechts, wie etwa beim Windanlagenbauer SIAG Schaaf. Rechtsanwalt Nolte kennt die Gründe: „Der Insolvenzplan wird natürlich so formuliert, dass kritische Gläubiger, die bei der Abstimmung gegen den Plan sind, von den großen Gruppen überstimmt werden. Banken können so auf Kosten der Anleger, die leer ausgehen, von diesem neuen Insolvenzrecht profitieren.“

Statt zu warten, wie bitter die Zamek-Suppe für Anleger werden wird, sollten Anleihe-Gläubiger in den kommenden Tagen aktiv werden. Florian Nolte: „Natürlich kann man überall lesen, dass Anleger in diesem Schutzzeitraum von drei Monaten nichts unternehmen können. Doch das ist ein Fehler. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen um für alle rechtlichen Möglichkeiten der Schadensbegrenzung gerüstet zu sein.“

In einem Videostatement nimmt Rechtsanwalt Florian Nolte Stellung zu den Risiken der Mittelstandsanleihen für Anleger.

Weiter Informationen zu diesen und zu anderen Anlagefällen bietet die Rechtsanwalt Kanzlei PWB Rechtsanwälte unter www.pwb-law.com

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