Wohngebäudeversicherung – wie kann der Schutz noch ergänzt werden?

Sinn und Unsinn von Versicherungen ist ein beliebtes Diskussionsthema. Unbestritten ist, dass man den Schutz der Wohngebäudeversicherung auch noch sinnvoll ergänzen kann.
Wohngebäudeversicherung - wie kann der Schutz noch ergänzt werden?
Gut geschützt mit der Wohngebäudeversicherung

Für die eigenen vier Wände ist die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Ein größerer Schaden, etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm lässt sich kaum aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln beheben. Der größte Teil der Immobilieneigentümer ist mit der Wohngebäudeversicherung geschützt. Es gibt aber noch verschiedene Möglichkeiten, den Schutz auf weitere Risiken auszuweiten.

Wer eine Immobilie finanziert, sei es für den Eigennutz oder die Vermietung, kommt um eine Wohngebäudeversicherung nicht herum. Schließlich möchten die finanzierenden Banken auch ein gewisses Risiko abgedeckt haben. Kommt es bei einer unversicherten Immobilie zu einem Totalschaden durch ein Feuer, dann ist zumeist auch die Finanzierung bedroht, weil der Hauseigentümer nicht über die Mittel zum Wiederaufbau verfügt. Außerdem ist das Objekt als Sicherheit für die Bank nicht mehr vorhanden.

Wird eine Immobilie fremd vermietet, egal ob ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder nur eine Wohnung, ist man immer einem gewissen Risiko ausgesetzt. Wird die Miete pünktlich bezahlt? Sind vielleicht Mietnomaden in das Objekt eingezogen? Die Vermietung ist ein Punkt, bei dem Banken hellhörig werden. Schließlich wird vielfach die Finanzierung durch die laufenden Mieteinnahmen gedeckt. Die Rhion Versicherung hat im vergangenen Jahr eine sogenannte Mietnomadenversicherung auf dem Markt eingeführt. Das Risiko von Mietausfall ist bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten abgesichert. Für Schäden durch Mietnomaden beträgt die Versicherungsleistung bis zu 30.000 Euro. Eine große Sicherheit für den Eigentümer und die finanzierende Bank.

Unwetter sind mittlerweile eine häufige Begleiterscheinung zu jeder Jahreszeit. Viele Hauseigentümer können ein Lied davon singen, wenn mehrfach im Jahr der Keller ausgepumpt werden muss. Irgendwie finden die Wassermassen immer wieder ihren Weg ins Gebäude. Das Problem: Für solche Überschwemmungen kommt die Wohngebäudeversicherung nicht auf. Strake Regenfälle und die daraus resultieren Überschwemmungen werden nur durch die Elementarversicherung abgedeckt. Diese sollte als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung auf keinen Fall fehlen.

Noch ein wichtiger Tipp: Die älteren Policen zur Wohngebäudeversicherung bieten häufig weniger Leistungen als neue Verträge. Mittlerweile werden immer mehr Risiken von der Wohngebäudeversicherung – mit oder ohne zusätzlichen Beitrag – eingeschlossen. Ein Blick in die Unterlagen hilft weiter. Prüfen Sie einmal, ob z. B. Bewegungs- und Schutzkosten in Ihrer Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen sind. Das kann von Bedeutung sein, wenn Sie einen vom Sturm gefällten Baum vom Grundstück entfernen lassen möchten. Oder ist der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit ein Bestandteil Ihrer Bedingungen? Wenn ja, dann verzichtet Ihre Wohngebäudeversicherung im Schadensfall auf die Prüfung, ob sich ein Schaden durch Fahrlässigkeit ereignet hat.

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