Wohngebäudeversicherung: Wenn der Winter seinen Einzug hält

Damit ein Schaden durch Schnee, Eis, Sturm oder Frost auch im vollen Umfang von der Wohngebäudeversicherung übernommen wird, muss das Haus natürlich auch intakt sein. Bei gravierenden Vorschäden kann eine Schadenserweiterung begünstigt werden – das gefährdet den Schutz der Wohngebäudeversicherung.
Wohngebäudeversicherung: Wenn der Winter seinen Einzug hält

Der Winter geht für gewöhnlich mit einer großen Anzahl an Schadensmeldungen an die Wohngebäudeversicherung einher. Frost kann Schäden an Rohrleitungen verursachen, ein Rohrbruch führt in der Regel auch zu einem Wasserschaden. Und wenn der Schnee fällt, sind wohlmöglich einige Hausdächer der Belastung nicht gewachsen. Trotzdem darf man sich nicht allzu leichtfertig auf die Wohngebäudeversicherung verlassen, denn als Hauseigentümer hat man auch gewisse Pflichten, z. B. die Schadensvorbeugung.

Informationen zur Wohngebäudeversicherung erhalten Sie auf dem Vergleichsportal von vergleichen-und-sparen.de: http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html

In der Wohngebäudeversicherung spielt der Schutz für Leitungswasser gerade in dieser Jahreszeit eine besondere Rolle. Frost kann zu Rohrbrüchen führen, ein Wasserschaden kann auch auf das Mauerwerk übergreifen. Unerlässlich ist es daher, rechtzeitig schadhafte Rohrleitungen auszutauschen. Werden z. B. in leer stehenden Wohngebäuden Leitungswasserrohre nicht entwässert oder geprüft, kann im Schadensfall die Wohngebäudeversicherung die Schadensregulierung zumindest teilweise ausschließen. In der Regel sind Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre sowie Ableitungsrohre im Gebäude generell versichert. Dieses gilt auch für die gleichen Rohre außerhalb des Gebäudes, wenn diese der Versorgung des Hauses dienen. Alle anderen Rohrleitungen lassen sich nur über die Zusatzklauseln 7260 bis 7263 separat in der Wohngebäudeversicherung mit einschließen.

Schnee und Eis sorgen für eine erhebliche Belastung der Dachflächen. Ist die Dachkonstruktion noch stabil genug oder hat der Zahn der Zeit in der Vergangenheit heftig genagt? Auch hier gilt es, Schäden noch vor dem Schnee auszubessern. Denn wenn durch die Belastung die Dachkonstruktion nicht hält und einen weiteren Schaden erleidet, kann auch hier der Schutz der Wohngebäudeversicherung teilweise versagt werden. Das gilt natürlich auch für andere undichte Stellen im Dach. Regen und Schnee lassen Feuchtigkeit eindringen, die sich wiederum schadhaft z. B. auf die Dämmung auswirkt.

Winterstürme sind in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Stürme Schäden an Wohngebäuden verursacht. In der Regel handelte es sich dabei um abgedeckte Dächer oder Schäden durch umgestürzte Bäume. Auch hier gilt: Regelmäßig die Festigkeit der Bedachung überprüfen, sonst ist der Schutz der Wohngebäudeversicherung gefährdet.

Kaminfeuer ist gerade im Winter eine gemütliche Angelegenheit – aber auch nicht ungefährlich. Durch Fahrlässigkeit ist es bereits vielfach zu Bränden gekommen. Funkenflug aus dem Kamin kann schnell einen Brand entfachen. Und wenn der Kamin nicht ordnungsgemäß gewartet wurde, kann sich durch die Rußablagerungen schnell ein Kaminbrand entwickeln. Im Brandfall bietet die Wohngebäudeversicherung natürlich auch Schutz – aber es ist von immenser und auch existenzieller Bedeutung, sämtliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten, damit die Wohngebäudeversicherung auch im vollen Umfang leistet.

Bildquelle: Andrea Kusajda, www.pixelio.de
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund – frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 80 Gesellschaften zusammen.

IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH (hier auch iak! GmbH genannt)
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

iak! GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
(02041) 77 44 7 – 46
www.vergleichen-und-sparen.de
m.weiblen@vergleichen-und-sparen.de

Pressekontakt:
vergleichen-und-sparen.de – ein Service von iak! GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
m.weiblen@vergleichen-und-sparen.de
(02041) 77 44 7 – 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de