Was ist bei der Umsatzsteuer für Heilberufe zu beachten

Heilberufe gehören in den meisten Fällen zu den Freien Berufen und haben daher eine Reihe von Vorteilen in der Umsatzbesteuerung. Erbringt man allerdings Leistungen, deren Schwerpunkt nicht in der Behandlung von Patienten liegt, können Umsatz- und Gewerbesteuer fällig werden, wie der MWS-Buchhaltungsservice, Tutzing mitteilt.
Was ist bei der Umsatzsteuer für Heilberufe zu beachten

Maßgeblich für die weitgehende Umsatzsteuerbefreiung in den Heilberufen ist § 4 Nr. 14 UStG. Ärzte und Zahnärzte sowie Heilpraktiker, Hebammen und Physiotherapeuten unterliegen ihm zufolge grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Auch „ähnliche heilberufliche Tätigkeiten“ und die Leistungen klinischer Chemiker werden von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen. Was unter einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit zu verstehen ist, lässt der Gesetzgeber an dieser Stelle jedoch offen. In der Praxis kann davon ausgegangen werden, dass Heilberufler umsatzsteuerbefreit sind, wenn sie oder ihr Berufszweig von den gesetzlichen Krankassen gemäß § 124 Abs. 2 SGB IV zugelassen wurde.

Tierärzte und in Eigenlaboren produzierte Zahnprothesen oder kieferorthopädische Apparate profitieren hingegen nicht von einer Umsatzsteuerbefreiung. Dies hält der Gesetzgeber eindeutig in § 4 UStG fest.

Die Umsatzsteuerbefreiung von Heilberuflern ist an die Natur ihrer beruflichen Tätigkeit gebunden. Umsatzsteuerbefreit sind solche Tätigkeiten, die der Diagnose und Behandlung von Krankheiten eines Patienten dienen. Praktisch bedeutsam wird dieses Kriterium zur Differenzierung von umsatzsteuerbefreiten Heilleistungen und der zu versteuernden Tätigkeit als Sachverständiger oder Gutachter. Auch hier werden Diagnosen gestellt, diese verfolgen jedoch nicht die Zielsetzung, gesundheitliche Störungen des Patienten zu behandeln.

Neben der Erbringung von Diagnose- und Behandlungsleistungen führen Angehörige der Heilberufe heutzutage vielfältige Nebenleistungen aus. Werden die Patienten zum Beispiel kostenpflichtig mit Hilfsmitteln (Medikamente, Kontaktlinsen etc.) versorgt, sind die damit verbundenen Einkünfte umsatzsteuerlich zu berücksichtigen. Auch hier gilt eine Grenze von 17.500 Euro pro Jahr. Übersteigen die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen diesen Betrag nicht, zählt der Heilberufler zu den umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmern.

Als Angehörige der Freien Berufe sind Heilberufler generell von der Gewerbesteuer befreit. Eine Ausnahme stellt die Erbringung von gewerblichen Leistungen dar. Werden beispielsweise Hilfsmitte vertrieben oder Laborleistungen gegen Gebühr für andere Heilberufler erbracht, unterliegt dies der Gewerbesteuer.

Eine Nichtbeachtung steuerlicher Pflichten kann kostspielige Konflikte mit der Finanzverwaltung nach sich ziehen. Die Bochumer Steuerberaterin Ute Marseille engagiert sich darum intensiv für die umfassende steuerliche Beratung von Heilberuflern und stellt gerne weitere Informationen zu diesem Themenbereich bereit.

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool unterstützt der MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Rahmen von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des §6 Abs.4 StBerG.

Der MWS-Buchhaltungsservice mit Sitz in Tutzing ist ein etablierter Fullservice-Dienstleister für Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Wir erledigen für Sie die komplexe Materie des Finanz- und Rechnungswesens im Rahmen der Outsourcing- und Onlinebuchhaltung.

Unsere Leistungen:

Klassische Buchhaltung
Sie benötigen Unterstützung bei bestimmten buchhalterischen Arbeiten.

Temporäre Buchhaltung
Sie benötigen nur zeitlich begrenzte Unterstützung bei bestimmten buchhalterischen Arbeiten oder Auftragsspitzen, Auslastung, Krankheits-, Fehl- oder Urlaubszeiten.

Online Buchhaltung
Gerne können wir auch auf Basis eines Online Buchhaltungssystems Ihre komplette Buchhaltung digital erstellen. Das Einsparpotential ist enorm – bis zu 78%.

Mobile Buchhaltung (mobiler Buchhaltungsservice)
Wir übernehmen die von Ihnen gewünschten buchhalterischen Aufgaben vor Ort in Ihrem Buchhaltungssystem.

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Finanzbuchhaltung, Buchführung und im gesamten Rechnungswesen. Wir sind Dienstleister und Spezialist für das Outsourcing der Finanzbuchhaltung inkl. Kostenrechnung und Lohnbuchhaltung.

MWS-Buchhhaltungsservice – eine echte Trumpfkarte für
* Mittelständische Unternehmen bei Engpässen oder Projektarbeiten
* Handwerker und Freiberufler bei eingeschränktem Zeitbedarf
* Existenzgründer bei der Organisation ihres neuen Unternehmens
* Krankheits- und Urlaubsvertretung
* Finanzbuchhaltung
* Lohnabrechnung
* Gehaltsabrechnung
* Reisekostenabrechnung
* Projektorganisation
* Digitaler Workflow
* Outsourcing

Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist die wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstige und termingenaue Abrechnungen rund um Lohn, Gehalt und Steuern.

MWS-Buchhaltungsservice
Monika Walther
Postfach 1216
82324 Tutzing
mws-buchhaltungsservice@gmx.de
08158-3773
http://www.mws-buchhaltungsservice.de