Verstärkte Prüfung von Gewerbezweigen durchs Finanzamt

Verstärkte Prüfung von Gewerbezweigen durchs Finanzamt

Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 06. Januar 2015****Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 9. September 2014 angekündigt, bestimmte Gewerbezweige verstärkt zu prüfen, die für die Richtsatzsammlung 2014 relevant sind. Bei der Richtsatzsammlung handelt es sich um die Ermittlung von Durchschnittswerten, die als Vergleichszahlen für Betriebsprüfungen herangezogen werden.

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass folgende Gewerbezweige mit einer verstärkten Prüfung rechnen müssen:

-Bestattungsunternehmen
-Bücher, Einzelhandel
-Drogerien und Parfümerien
-Gast-, Speise- und Schankwirtschaften
-Pizzerien
-Cafes
-Restaurant mit asiatischem Speiseangebot
-Gerüstbau
-Glasergewerbe
-Glas- und Gebäudereinigung
-Imbissbetriebe
-Imbissbetriebe mit asiatischem Speiseangebot
-Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Geschenkartikel, Einzelhandel
-Optiker
-Säge- und Hobelwerke
-Schuhe und Schuhwaren, Einzelhandel (auch mit Reparatur)
-Spielwaren, Einzelhandel
-Sport- und Campingartikel, Einzelhandel.

„Wer ein derartiges Gewerbe ausübt, sollte davon ausgehen, dass demnächst verstärkte Betriebsprüfungen durchgeführt werden und er davon ebenfalls betroffen sein könnte. Für ein vorbeugendes Gespräch in Sachen Betriebsprüfungen sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsprüfungen sollten die Betroffenen einen Steuerberater hinzuziehen“, rät Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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