Verjährung Kapitalanlagen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Containerfonds, Medienfonds 2012 – Jetzt schnell handeln! Fachanwalt berät Anleger

Immobilienfonds, Schiffsfonds, Containerfonds, Medienfonds Verjährung: Fachanwalt berät Anleger.

Verjährung Kapitalanlagen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Containerfonds, Medienfonds 2012 - Jetzt schnell handeln! Fachanwalt berät Anleger

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ür Anleger von Kapitalanlagen wurde einen Erstcheck für Anleger von Rechtsanwälten für EUR 50.- eingeführt. Es droht Ende 2012 die Verjährung bei Schiffsfonds, Immobilienfonds, Solarfonds, Medienfonds, Windenergiefonds, Containerfonds.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat für Kapitalanleger, die Geld bei Anlagen (Immobilienfonds, Medienfonds, Aktienfonds, Schiffsfonds, Zertifikate, Swaps, geschlossene Fonds, Anleihen, atypisch stille Beteiligungen) verloren haben, einen Erstcheck für EUR 50.- eingeführt. Damit sollen Anleger in die Lage versetzt werden, ihre Ansprüche einfach und kostengünstig von einem Experten im Anlagerecht überprüfen zu lassen, um „nicht gutem Geld noch schlechtes hinterherzuwerfen“.

Meist bestehen gute Chancen Geld zurück zu erhalten, weshalb nicht abgewartet werden sollte. Dies zeigt die Vertretung tausender Anleger durch die Investoren- und Spezialkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Ende 2012 werden gerade für Anlagen, die vor 2003 abgeschlossen wurden, die Ansprüche wegen Falschberatung gegen Banken und Berater endgültig verjähren. Aber auch schon in 2012 verjähren taggenau die Ansprüche nach 10 Jahren: wenn also z.B. am 15.09.2002 eine Anlage abgeschlossen wurde, verjähren die Ansprüche am 15.09.2012. Anleger haben jetzt die letzte Chance, bei Anlagen (Immobilienfonds, Medienfonds, Aktienfonds, Schiffsfonds, Zertifikate, Swaps, geschlossene Fonds, Anleihen, atypisch stille Beteiligungen) den das eingezahlte Geld zzgl. Zinsen zurück zu erhalten. Anleger von Immobilienfonds, Medienfonds, Aktienfonds, Schiffsfonds, Zertifikate, Swaps, geschlossene Fonds, Anleiehen, atypisch stille Beteiligungen sollten daher dringend handeln.

Weitere Informationen sowie eine Expertencheck für EUR 50.- finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten#Erstberatungsangebot

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0

Fax: 07821 / 92 37 68 – 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
07821/9237680
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de