Unisex-Tarife in der Privaten Krankenversicherung

Am 01.03.2011 wurde durch den Europäischen Gerichtshof beschlossen, dass ab dem 21.12.2012 geschlechtsneutrale Tarife und Leistungen von Versicherungen angeboten werden müssen. Das heißt, die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als „Risikofaktor“ in den Versicherungsverträgen ist eine unzulässige Diskriminierung.
Unisex-Tarife in der Privaten Krankenversicherung

Mit dieser Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das einer risikogerechten Kalkulation, in Frage gestellt. Denn bislang durften die statistisch nachweisbaren unterschiedlichen Risiken Mann/Frau auch leistungs- und prämienmäßig unterschiedlich behandelt werden. Betroffen von der Entscheidung des EuGH sind insbesondere Verträge im Bereich Leben-, Unfall-, Kranken- und Kfz-Versicherung.

Somit werden für Männer ab dem 21.12.2012 die Versicherungsprämien teurer. Umso wichtiger ist es, sich noch günstige Konditionen zu sichern. Denn die neue Regelung der Unisex-Tarife hat keine Auswirkungen auf bereits bestehende Verträge.

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Autor: P. Dadgar

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