Umsatzsteuerschuld bei Rechnungen

Nach dem Urteil des BFH vom 17.02.2011 haftet der leistende Unternehmer auch dann für unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer, wenn die von ihm ausgestellte Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Rechnungsmerkmale enthält.
Umsatzsteuerschuld bei Rechnungen

Der BFH gibt damit seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach ein Schulden von Umsatzsteuer nur dann gegeben war, wenn der Inhalt der Rechnung zum Vorsteuerabzug geeignet war.

Im Urteilsfall wurde Umsatzsteuer in Rechnungen gesondert ausgewiesen, obwohl die Lieferungen nicht ausgeführt wurden. Die Rechnungen enthielten alle Rechnungsmerkmale bis auf einen Lieferzeitpunkt und die fortlaufende Rechnungsnummer. Der Rechnungsempfänger verwendete diese Rechnungen zum Vorsteuerabzug. Zukünftig kann sich der leistende Unternehmer gegen eine Haftung aus falsch ausgewiesener Umsatzsteuer nicht mehr mit dem Argument wehren, dass die Rechnung nicht den Anforderungen für den Vorsteuerabzug entspricht.

Über MWS-Buchhaltungsservice:
MWS-Buchhaltungsservice mit Sitz in Tutzing am Starnbergersee, hat sich von Anfang an auf Buchhaltungslösungen für kleine und mittlere Unternehmen konzentriert und verfügt daher über umfassende Kenntnis der Herausforderungen seiner Zielkunden. Der Buchhaltungsdienstleister ist mittlerweile ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen unter den bundesweit agierenden Buchhaltungsserviceanbietern. Außerdem verfügt MWS-Buchhaltungsservice über eine mehr als 20-jährige Erfahrung als spezialisierte Outsourcing Unternehmenseinheit mit Buchhaltungsservice.

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool unterstützt der MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG. Es werden keine Rechts- und Steuerberatungen durchgeführt.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.mws-buchhaltungsservice.de/

MWS-Buchhaltungsservice, mit Sitz in Tutzing, ist der Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und bietet intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen & Finanzen, Personal & Gehalt sowie Auftrag & Verwaltung.

Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist Ihre wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen rund um Lohn, Gehalt und Steuern.

Sie haben die Wahl

? Klassische Buchhaltung
Sie benötigen Unterstützung bei bestimmten buchhalterischen Arbeiten.

? Temporäre Buchhaltung
Sie benötigen nur zeitlich begrenzte Unterstützung bei bestimmten buchhalterischen Arbeiten oder Auftragsspitzen, Auslastung, Krankheits-, Fehl- oder Urlaubszeiten.

? Online Buchhaltung
Gerne können wir auch auf Basis eines Online Buchhaltungssystems Ihre komplette Buchhaltung digital erstellen. Das Einsparpotential ist enorm – bis zu 70%.

? Mobile Buchhaltung (mobiler Buchhaltungsservice)
Wir übernehmen die von Ihnen gewünschten buchhalterischen Aufgaben vor Ort in Ihrem Buchhaltungssystem.

Welchen unserer Buchhaltungsservices Sie auch nutzen, eines ist sicher: Sie Sparen bis zu 70% der Buchhaltungskosten. Ob diese moderne Form der Buchhaltung für Sie sinnvoll und kostensparend ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

MWS-Buchhaltungsservice
Monika Walther
Postfach 1216
82324 Tutzing
mws-buchhaltungsservice@gmx.de
08158-3773
http://www.mws-buchhaltungsservice.de