Tönnies-Prozess vorzeitig beendet

Einstellung aller Verfahren nach §153a Strafprozessordnung / Vorzeitige Beendigung des über vier Jahre dauernden Rechtsstreits ohne Schuldspruch gegen Geldauflage / Kein Schuldnachweis und kein Schuldeingeständnis der Angeklagten mit Beendigung verbunden

Rheda-Wiedenbrück / Essen, 17.08.2011 – Das Verfahren vor dem Landgericht Essen gegen die Firma Tönnies wurde heute nach §153a der Strafprozessordnung eingestellt. Damit sind alle Verfahren gegen den Firmeninhaber Clemens Tönnies sowie die inzwischen noch neun leitenden Angestellten gegen Zahlung eines Geldbetrages beendet.

„Wir haben seit langem auf eine solche Lösung hingewirkt. Wichtig ist zu betonen, dass mit dieser Beilegung weder ein Schuldnachweis geschweige denn ein Schuldeingeständnis eines der Beteiligten einhergegangen ist“, sagt Tönnies-Rechtsanwalt Sven Thomas. „Es wurde im Laufe des Verfahrens immer wieder klar gestellt, dass sowohl Clemens Tönnies wie auch die leitenden Mitarbeiter unschuldig im Sinne der Anklage sind. An dieser Aussage halten wir weiter fest.“

Die Beilegung des Rechtsstreits über vier Jahre nach Beginn der Untersuchungen war vor allem aus unternehmerischer Sicht notwendig und richtig. Die bereits über sechs Monate andauernde Hauptverhandlung war eine große psychische und physische Belastung für alle Beteiligten und eine Belastung für das Unternehmen. Über den gesamten Zeitraum hinweg waren wichtige Mitarbeiter und die Geschäftsführung nahezu jede Woche zeitlich sehr gebunden. Bei einem stark expandierenden Unternehmen wie Tönnies ist ein solcher wiederkehrender Ausfall der Unternehmensführung dauerhaft schwer zu kompensieren.

Entsprechend wurde aus Sicht des Unternehmens nun eine Beendigung des Verfahrens angestrebt, um einen langwierigen Prozess wie auch weitere Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden. Mit der Einstellung nach §153a wurde eine befriedigende Lösung gefunden, die gleichzeitig sicherstellt, dass selbstverständlich für alle Beteiligten auch nach Beendigung des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

„Ich bin froh, dass dieses Kapitel endlich vorbei ist. Wir haben eine aus unserer Sicht akzeptable Lösung zur Beendigung gefunden. Ich habe immer betont, dass unser ganzes Handeln darauf ausgerichtet war und ist, im Interesse von Kunden und Verbrauchern erstklassige Produkte herzustellen. An dieser Tatsache hat auch der langwierige Prozess nichts geändert“, erklärt Clemens Tönnies nach Beendigung des Verfahrens.

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