Streik und Fluggastrechte – was sollen Passagiere tun?

Eine Reiseversicherung schützt im Fall eines Streiks vor finanziellem Verlust.

Wieder einmal bekommen in diesen Tagen Tausende von Menschen die Folgen von Tarifdisputen zu spüren – am Frankfurter Flughafen wird gestreikt, und für den Berliner Airport wurden ebenfalls Arbeitsniederlegungen angekündigt.

Bei Verspätungen ab drei Stunden während des Normalbetriebes am Airport hat man als Fluggast Anspruch auf Entschädigung bis zu 600 Euro. Das trifft aber bei „außergewöhnlichen Umständen“ nicht zu – und dazu gehören Streiks.

Was soll man als Passagier also nun tun, was hat man für Rechte?

Zunächst sollte man sich auf der Homepage der Fluggesellschaft informieren. Dort erfährt man alles über den neusten Stand und kann so lange Wartezeiten am Flugplatz vermeiden.
Ist man zeitlich relativ flexibel kann man einfach abwarten und zeitnahe Ersatzflüge in Anspruch nehmen, die von den Fluggesellschaften in der Regel angeboten werden.

Außerdem bekommt man für Reisen innerhalb Deutschlands die Möglichkeit, die Strecke mit der Deutschen Bahn zurückzulegen – das Flugticket wird am Schalter einfach gegen eine Fahrkarte umgetauscht.

Ist das Reiseziel im Ausland und die Reise verschiebbar besteht die Möglichkeit, die Reise kostenlos umzubuchen.

Leider aber ist es oft der Fall, dass eine Reise hinfällig wird, wenn man sie nicht pünktlich antreten kann – das Meeting findet ohne eine statt, das Brautpaar ist längst in den Flitterwochen, wenn der verspätete Hochzeitsgast endlich seinen Heimatort verlassen kann.
Hier ist also Warten keine gute Empfehlung, denn wenn die Reise schließlich gar nicht angetreten wird verfällt das Ticket. Deshalb sollte man in diesem Fall die Reise rechtzeitig stornieren – dann kann man die Leistungen seiner Reiseversicherung in Anspruch nehmen, und man bekommt sein Geld zurück.

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