Steuergesetze in Südeuropa: Strafen und Amnestien für Deutsche

Die jüngsten Steuerreformen in Spanien, Portugal und Griechenland betreffen auch deutsche Privatpersonen und Unternehmer, sofern sie dort steuerpflichtig sind / Wer risten versäumt, riskiert hohe Geldbußen, warnt die CBBL, das weltweite Netzwerk deutschsprachiger Wirtschaftskanzleien im Ausland / Kontakte und rechtliche Informationen unter www.cbbl-lawyers.de

Baden-Baden, 25. Januar 2013 In Spanien hat das Parlament ein Gesetz zur Vermeidung von Steuerbetrug verabschiedet, das auch natürliche und juristische Personen mit Sitz in Spanien sowie Filialen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen betrifft. „Viele in Spanien steuerpflichtige Deutsche, Österreicher und Schweizer, die etwa im Heimatland geerbt oder dort Vermögen haben, müssen nun handeln“, sagt Stefan Meyer, deutscher Wirtschaftsanwalt in Madrid und CBBL Partner. „Das neue Gesetz sieht vor, dass sie alle außerhalb Spaniens vorhandenen Vermögenswerte angeben – und das innerhalb einer Frist, die zunächst am 31. März auslaufen sollte und die nach dem Jahreswechsel bis zum 30. April verlängert wurde. Wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert empfindliche Geldstrafen von mindestens 10.000 Euro, die sogar bis zum vollständigen Verlust des nichtangegeben Vermögenswertesführen können!“

Nur 20 % Einkommensteuer in Portugal für ausländische Fachkräfte,
Rentner aus dem Ausland leben steuerfrei

Im Nachbarland Portugal haben die neuen Steuergesetze bereits Erfolge gezeigt: „Im Rahmen der dritten Steueramnestie wurden nicht angegebene ausländische Einkommen, die in Portugal hätten erklärt werden müssen, durch Zahlung von nur 7,5 % Einkommensteuern legalisiert“, erklärt Tania Pinheiro, CBBL-Partnerin aus Lissabon. „Damit hat der portugiesische Staat bislang mehr als 260 Millionen Euro an Steuern eingezogen.“

Besonders interessant für deutsche Unternehmer: Hoch qualifizierte deutsche Fachkräfte, die z.B. als Geschäftsführer in der portugiesischen Niederlassung arbeiten, zahlen nur 20 % Einkommensteuer. „Diese Regelung soll Investitionen ausländischer Unternehmen in Portugal attraktiver machen“, so Tania Pinheiro, die in ihrer Wirtschaftskanzlei viele deutsche und österreichische Unternehmen aus Industrie, Maschinenbau, Transport und Energie berät. Übrigens: Rentner, die ab 2013 aus dem Ausland nach Portugal ziehen und hier mindestens 183 Tage im Jahr verbringen, sind für zehn Jahre von der Einkommensteuer in Portugal befreit. „Diese Steuerbefreiung für Renten, die aus dem Heimatland bezogen werden, gilt auch für andere Einkommen aus dem Ausland“, sagt Tania Pinheiro. „Damit schafft die Regierung für Ausländer einen Anreiz, in Portugal zu leben.“

Angleichung der Steuerlast für Selbständige und Personengesellschaften in
Griechenland, Besteuerung von Dividenden sinkt

Anders in Griechenland: Hier strebt die Regierung eine Angleichung der Einkommensteuerfür Personengesellschaften, selbständige Gewerbetreibende und Freiberufler an, mit Steuersätzen von 26 % bis zu 33 %. Zudem wird eine Vielzahl von Steuerfreibeträgen gestrichen. „Mit dem Anfang November verabschiedeten Sparpaket soll auch das Steuergesetz über Bücher und Belege reformiert werden. So soll ein neues, vereinfachtes Gesetz das veraltete und komplizierte ersetzen“, sagt Soi Papadopoulou, Rechtsanwältin und CBBL-Partnerin aus Griechenland. Auch in Griechenland lautet das Ziel die Bekämpfung der Steuerhinterziehung. „Im Rahmen der Änderungen erwartet der Staat Einnahmen von über 800 Mio. Euro. Als Körperschaftssteuer für griechische Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist ein fester Steuersatz von 26 % vorgesehen. Demgegenüber soll die Besteuerung von Dividenden auf zehn Prozent sinken. Davon profitieren auch ausländische Unternehmen“, betont Soi Papadopoulou.

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CBBL: weltweites Netzwerk deutscher Wirtschaftskanzleien

Als erstes internationales Kanzlei-Netzwerk verfügt Cross Border Business Lawyers CBBL) in mehr als 40 Ländern weltweit über renommierte Wirtschaftskanzleien, die die Beratung von mittelständischen Unternehmen auch auf Deutsch durchführen. Erste Anlaufstelle ist die Webseite www.cbbl-lawyers.de. Dort finden sich nicht nur die Kontaktdaten aller im Ausland zuständigen Partner-Kanzleien, sondern auch für jedes Zielland wertvolle Informationen über rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, Besonderheiten und aktuelle Gesetzesänderungen – eine Hilfestellung aus erster Hand, aktuell und kostenlos. Deutschsprachige Steuerberater verstärken das Angebot zusätzlich. Als neue CBBL-Partner sind aktuell die Schweiz, Argentinien, Peru, Belgien, Norwegen, Dänemark, Finnland sowie Liechtenstein und die Niederlande hinzugekommen.

Kooperationen mit anwalt.de und Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie

Seit Januar kooperiert CBBL mit dem Internetportal anwalt.de, das damit seine Internationalisierung weiter ausbaut. Auch immer mehr Verbände erkennen den Nutzen dieses Netzwerks. So empfiehlt der Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie (VTB) seinen Mitgliedern, sich bei Fragen zum grenzüberschreitenden Rechtsverkehr, an CBBL zu wenden.

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