Sterbegeldversicherung: Mangelnde Objektivität der Verbraucherschützer?

Wenn Verbraucherschützer eine Versicherung aufs Korn nehmen, fällt das Prädikat meist „überflüssig“ aus. So auch bei der Sterbegeldversicherung. Ist das wirklich der Fall?
Sterbegeldversicherung: Mangelnde Objektivität der Verbraucherschützer?

In den letzten Wochen haben Verbraucherschützer angesichts der Jahreszeit erneut, wie in jedem Jahr, die Sterbegeldversicherung bewertet und für überflüssig empfunden. Statt einer Alternative wurden Empfehlungen ausgesprochen, die für Senioren überhaupt nicht umsetzbar sind und teilweise in die Irre führen.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie auf dem Vergleichsportal von vergleichen-und-sparen.de: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Unter dem Titel „Grab für“s Geld“ bewertete erst vor drei Wochen der Bund der Versicherten das Thema Sterbegeldversicherung. Eine der ausgesprochenen Empfehlungen: Die (vor kurzem) abgeschlossene Sterbegeldversicherung kündigen und lieber in einen Banksparplan investieren. Leider wird hier nicht davon gesprochen, dass die Kündigung einer Lebensversicherung, wozu auch die Sterbegeldversicherung zählt, immer mit Nachteilen verbunden ist. Das eingezahlte Kapital wird nicht in voller Höhe zurückfließen. Ob dieser Beratungsansatz verbraucherfreundlich ist, sei dahingestellt.

Der Banksparplan weist im Vergleich zur Sterbegeldversicherung einen erheblichen Pferdefuß auf. An einem Beispiel lässt sich das gut verdeutlichen. Ein 65-jähriger Mann bezahlt für eine günstige Sterbegeldversicherung über 5.000 Euro monatlich 30 Euro bis zum 85. Lebensjahr (hier: Solidar Bochum). Im Laufe der Zeit kommen in der Regel noch Gewinnzuschläge und Boni hinzu, so dass sich der Versicherungsschutz über die Garantiesumme hinaus noch erhöht. Nach Ablauf der Wartezeit (je nach Gesellschaft und Eintrittsalter) von 6 bis 36 Monaten wird im Todesfall die Versicherungssumme fällig. Hingegen benötigt man beim Banksparplan sicherlich einige Jahre länger, um das erforderliche Kapital für die Bestattung zu erwirtschaften.

Thema Kosten: Kritik der Verbraucherschützer sind die Kosten der Sterbegeldversicherung. Man muss dabei berücksichtigen, dass auch eine Bank nicht umsonst arbeitet, Gebühren für einen Sparplan fallen hier ebenfalls an. Letztendlich muss auch noch geklärt werden, inwieweit der Sparvertrag bei Pflegebedürftigkeit oder Grundsicherung im Alter nicht zum Lebensunterhalt hinzugezogen werden muss. Eine angemessene Sterbegeldversicherung soll nach der Ansicht des Bundessozialgerichtes jedenfalls sicher sein, da die Vorsorge für eine Bestattung in der Würde des Menschen liegt.

Verbraucherschützer werben damit, dass sie für eine kleine Gebühr zum Thema Ausstieg aus der Sterbegeldversicherung beraten. Gute Onlineportale bieten hingegen kostenfrei einen guten Überblick über die Landschaft im Bereich der Sterbegeldversicherung an. Exemplarisch kann sich der Verbraucher beim Internetportal vergleichen-und-sparen.de telefonisch zum Thema Sterbegeldversicherung informieren. Dabei fließen die Bedürfnisse der Verbraucher auch in die Empfehlung zur passenden Sterbegeldversicherung ein.

Bildquelle: Hans Heindl, www.pixelio.de
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